Förderung für neue Gasheizung: Was ist 2026 noch möglich?

Für den Umstieg auf erneuerbare Energien und Hybridlösungen gibt es hohe Zuschüsse

Ein Sparschwein symbolisiert die Förderung einer Gasheizung.

Gas ist noch immer eine der beliebtesten Heizarten in Deutschland. Für den Einbau einer reinen Gasheizung gibt es allerdings schon seit 2022 keine direkte staatliche Förderung mehr. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst hat, haben sich vor allem die Pflichten geändert: Heizen dürfen Sie weiterhin mit Gas, Zuschüsse fließen aber nur noch in klimafreundliche Lösungen. Eine Förderung für Gasheizungen gibt es 2026 also nur noch in bestimmten Fällen – aber wer clever plant, kann trotzdem viel Geld sparen. 

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen unter anderem, für welche Heizsysteme es weiterhin Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt. Außerdem beantworten wir die Frage, ob sich der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe lohnt und ob Sie Ihre alte Gasheizung überhaupt austauschen müssen. So finden Sie schnell und einfach heraus, welcher Weg für Ihr Zuhause der richtige ist.

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Max Mustermann Portrait
Thomas Schneider
energis Kundenberater

Das Wichtigste in Kürze zur Förderung von Gasheizungen

  • Aktueller Status: Der Einbau einer reinen Gasheizung wird 2026 nicht mehr direkt bezuschusst. Die staatliche Heizungsförderung fließt nur noch in klimafreundliche Systeme auf Basis erneuerbarer Energien. 

  • Förderung: Zuschüsse gibt es noch für wasserstofffähige H2-ready-Gasheizungen sowie für eine Hybridlösung, in der Sie Ihre Gasheizung mit Wärmepumpe oder Solarthermie kombinieren. 

  • Kein Zwang zum Austausch: Eine Austauschpflicht für alte Gasheizungen gibt es nicht mehr. Auch eine neue Gasheizung dürfen Sie weiterhin einbauen. Direkte Zuschüsse gibt es dafür allerdings nicht. 

  • Aus einer Hand mit energis: Wenn Sie Ihre Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten, können Sie sich eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent sichern – je nach Einkommen und Voraussetzungen. Wir bei energis beraten Sie und übernehmen Planung und Installation für Sie. 

Wird eine neue Gasheizung 2026 noch gefördert?

Eine staatliche Förderung für eine neue Gasheizung ohne erneuerbare Komponente gibt es 2026 nicht mehr, weder von der KfW noch vom BAFA. Die Bundesförderung ist klar auf klimafreundliche Heizsysteme ausgerichtet, die überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Als klimafreundlich gelten unter anderem diese Wärmeerzeuger: 

  • die elektrische Wärmepumpe 

  • die Brennstoffzellenheizung 

  • die Solarthermieanlage 

Wichtig ist der Unterschied zwischen Erlaubnis und Förderung: Rechtlich dürfen Sie sich weiterhin für eine Gasheizung entscheiden, finanziell unterstützt der Staat aber vor allem den Umstieg. Auch wer seine Gasheizung erneuern möchte, bekommt Förderung nur für den klimafreundlichen Anteil. 

Ein Icon bildet ein Sparschwein und ein Fragezeichen ab, um die Frage aufzuwerfen, ob es noch eine Förderung für Gasheizungen gibt.

Für diese Gasheizungen gibt es noch Förderung

Auch wenn die reine Gasheizung-Förderung Geschichte ist, gibt es 2 Konstellationen, in denen Gas und Zuschuss zusammenpassen. In beiden Fällen gilt: Gefördert wird nie der fossile Gaskessel selbst, sondern nur der klimafreundliche Mehrwert. 

H2-ready-Gasheizungen: Zuschuss auf die Mehrkosten

Eine H2-ready-Gasheizung ist ein Brennwertkessel, der später auf den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden kann. Für diese Zukunftssicherheit gibt es einen Zuschuss von 30 Prozent auf Ihre Investitionsmehrkosten, also auf den Aufpreis gegenüber einer normalen Gasheizung. Der Kessel selbst bleibt von der Förderung ausgenommen. 

An die Förderung einer H2-ready-Gasheizung sind folgende Voraussetzungen geknüpft: 

  • Die Anlage muss technisch vollständig auf Wasserstoff umrüstbar sein. 

  • Für Ihre Region muss der Ausbau eines Wasserstoffnetzes bis 2044 geplant sein. Fehlt dieser Fahrplan, entfällt der Zuschuss. 

Die Hybridlösung: Gasheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe

ine weitere Möglichkeit zur staatlichen Förderung ist die Hybridheizung. Sie kombiniert einen Gaskessel mit einer erneuerbaren Komponente, etwa einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage. Gefördert wird ausschließlich der erneuerbare Teil. Bei einer Gasheizung mit Solarthermie ist das dementsprechend die Förderung der Solaranlage. Für diesen Anteil gelten dieselben Fördersätze wie beim vollständigen Heizungstausch

Eine Hybridlösung kann eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie sein, wenn Sie vorhandene Technik noch eine Weile weiternutzen und den Gasverbrauch trotzdem deutlich senken möchten. Eine weitere klimafreundliche Variante ist die Kombination der bestehenden Gasheizung mit Biogas

Gasheizung gegen eine klimafreundliche Heizung tauschen und maximale Förderung sichern

Wo es für eine reine Gasheizung kein Geld gibt, entsteht an anderer Stelle das größte Sparpotenzial: beim Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem. Am gefragtesten ist die Förderung beim Umrüsten der Gasheizung auf eine Wärmepumpe. Dieselben Fördersätze gelten aber für jede klimafreundliche Heizung, zum Beispiel eine Biomasse-, Pellet- oder Brennstoffzellenheizung. Hier sitzt die eigentliche Förderung, deshalb lohnt sich an dieser Stelle der Blick über die reine Gasheizung hinaus.

KfW-Heizungsförderung: Grundförderung und Boni (Programm 458)

Die zentrale Anlaufstelle für die Heizungsförderung beim Heizungstausch ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Programm 458. Die KfW-Förderung greift, wenn Sie Ihre Gasheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme über das Portal „Meine KfW". Der Zuschuss auf die förderfähigen Kosten setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: 

  • Grundförderung von 30 Prozent: Diese erhält jeder für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung, unabhängig vom Einkommen. 

  • Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent: Diesen bekommen selbstnutzende Eigentümer, die eine alte, funktionsfähige Heizung austauschen. 

  • Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro gibt es 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Je minderjährigem Kind steigt die jeweilige Einkommensgrenze um 10.000 Euro. 

  • Höchstgrenze: Der Staat übernimmt maximal 80 Prozent der Kosten, auch wenn die Boni zusammen rechnerisch höher lägen. 

Förderfähig sind Kosten bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, danach jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit im Mehrfamilienhaus. Diese Grenze sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.  

Ein Rechenbeispiel macht die Förderung greifbar: Tauscht eine Familie mit geringem Einkommen ihre 25 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, sind bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich. Reicht der Zuschuss nicht, lässt sich zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit über die KfW aufnehmen. Für den Antrag brauchen Sie in der Regel die Bestätigung eines Energieberaters sowie die Nachweise des Fachunternehmens.

BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung

Nicht immer muss es gleich eine neue Heizung sein. Auch eine BAFA-Förderung ist für Ihre Gasheizung möglich, allerdings nur für die Optimierung der bestehenden Anlage. Das BAFA bezuschusst diese Maßnahmen mit 15 Prozent der Kosten. Typische geförderte Maßnahmen sind: 

  • der Austausch der alten Umwälzpumpe gegen eine hocheffiziente Heizungspumpe 

  • die Dämmung von Rohrleitungen 

Förderfähig sind Kosten ab 300 Euro und bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro. Die zusätzlichen 5 Prozent gelten dabei nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro. Für eine reine Heizungsoptimierung bleibt es deshalb in der Regel bei 15 Prozent. So holen Sie mehr Effizienz aus Ihrer Gasheizung heraus, bevor ein Austausch ansteht. 

Sie bleiben vorerst bei Gas? Dann sichern Sie sich faire Konditionen 

Nicht jeder wechselt sofort zu einem neuen Heizsystem, und das müssen Sie auch nicht. Solange Sie mit Gas heizen, lohnt sich aber der Blick auf Ihren Gastarif: Mit den Erdgastarifen von energis heizen Sie zu fairen Konditionen weiter, während Sie den Umstieg in Ruhe planen. Und wenn es so weit ist, begleiten wir Sie auch gerne beim Wechsel auf ein klimafreundliches System. 

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Steuerbonus für die Sanierung einer alten Gasheizung

Statt des KfW-Zuschusses für den Heizungstausch können Sie auch einen Steuervorteil nutzen. Sanieren Sie Ihr selbst genutztes Haus energetisch und ersetzen dabei die alte Gasheizung durch ein klimafreundliches System, können Sie den Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) beantragen. Damit lassen sich 20 Prozent der Kosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen, maximal 40.000 Euro je Wohnobjekt. Voraussetzung ist, dass Ihr Haus zu Beginn der Sanierung mindestens 10 Jahre alt ist und die Maßnahme vor 2030 abgeschlossen wird. Für den Einbau einer neuen Gasheizung gilt dieser Steuerbonus allerdings nicht.  

Beachten Sie: Den Steuerbonus und einen Zuschuss von KfW oder BAFA können Sie nicht für dieselbe Maßnahme kombinieren. Was günstiger ist, hängt von Kosten, Einkommen und Steuerlast ab – ein Vergleich im Einzelfall lohnt sich. 

Wärmepumpe, Wärmestrom und Photovoltaik: energis übernimmt das für Sie 

Der Umstieg zum Heizen mit erneuerbaren Energien klingt aufwendig, ist mit dem richtigen Partner aber unkompliziert. Bei energis beraten wir Sie zur passenden Wärmepumpe samt Förderung, prüfen Ihren Anspruch und übernehmen Planung, Installation und Anschluss. Mit unserem Wärmestrom-Tarif heizen Sie günstig. 

Wer ohnehin gerade modernisiert, kombiniert die Wärmepumpe am besten direkt mit einer eigenen Photovoltaikanlage: Den Solarstrom vom eigenen Dach nutzen Sie dann direkt zum Heizen und machen sich unabhängiger von steigenden Strompreisen. Planung und Installation der Anlage übernimmt dabei der zu energis gehörende Elektrofachbetrieb Elektro Jäckel. Welche Förderungen es für Photovoltaik gibt, klären wir in der Beratung gleich mit. 

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu Photovoltaik 

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Ihre alte Gasheizung: austauschen oder behalten?

Viele Eigentümer fragen sich, ob sie ihre funktionierende Gasheizung überhaupt austauschen müssen. Die gute Nachricht: Eine generelle Pflicht gibt es nicht mehr. Mit dem GModG ist die frühere Vorgabe entfallen, alte Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren zu ersetzen. Ihre bestehende, funktionsfähige Gasheizung dürfen Sie unbefristet weiterbetreiben

Auch der Einbau einer neuen Gasheizung ist weiterhin erlaubt. Ab 2029 muss eine neu eingebaute Gasheizung allerdings über die sogenannte Bio-Treppe einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: 

Ab dem Jahr

Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe

2029

10 Prozent

2030

15 Prozent

2035

30 Prozent

2040

60 Prozent

Ein vorausschauender Blick lohnt sich also, denn gleich mehrere Entwicklungen sprechen für einen frühen Wechsel:

  • Für neue Gasheizungen steigen über die Bio-Treppe ab 2029 die Anforderungen.

  • Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt in den kommenden Jahren weiter.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2027. Wer früh tauscht, sichert sich den höheren Satz.

Ob sich für Sie eher eine Optimierung, eine Hybridlösung oder der komplette Umstieg lohnt, hängt vom Alter Ihrer Gasheizung und Ihren Plänen ab. Diese Frage klären wir gerne persönlich mit Ihnen.

energis Kundenberaterin im Kundencenter begrüßt eine Kundin
Weil es keine Austauschpflicht mehr gibt, können Sie eine funktionierende Gasheizung in Ruhe weiterlaufen lassen. Unsere Erfahrung zeigt aber: Warten Sie mit der Planung nicht, bis der Kessel mitten im Winter ausfällt. Wenn Sie den Wechsel angehen, solange Ihre alte Heizung noch läuft, haben Sie freie Wahl bei einem neuen, klimafreundlichen System und sichern sich attraktive Förderungen.

Lena Pöhler - energis Kundenberaterin

Fazit: Zuschüsse zur Gasheizung nur noch für klimafreundliche Lösungen

Reine Gasheizungen werden zwar nicht mehr direkt gefördert, doch der Umstieg auf zukunftsfähige Technik zahlt sich für Sie weiterhin aus. Wenn Sie auf hybride Systeme, wasserstofffähige Lösungen oder eine Wärmepumpe setzen, sichern Sie sich attraktive Zuschüsse für den klimafreundlichen Teil Ihrer Heizanlage – je nach System und Voraussetzungen sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich. 

Ihre bestehende Gasheizung dürfen Sie zwar weiterhin betreiben, ein frühzeitiger Wechsel kann jedoch wirtschaftlich sinnvoll sein. Damit Sie keine Fördergelder verschenken, begleiten wir von energis Sie: Wir behalten alle aktuellen Programme im Blick und führen Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer optimalen Lösung zum Heizen. 

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