Förderung für Pelletheizung beantragen und von Zuschüssen profitieren

Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung von Pelletheizungen im Überblick

Zu sehen sind mehrere Pellets, aus denen eine kleine Pflanze wächst.

Pelletheizungen erfreuen sich seit Jahren wachsender Beliebtheit – nicht zuletzt, weil sie als Holzheizung eine nachhaltige Alternative zu Ölheizungen und Gasheizungen darstellen. Dennoch schrecken viele Eigentümer zunächst vor den hohen Investitionskosten zurück. Neben dem Pelletkessel sind meist zusätzliche Lager- und Fördertechnik notwendig, was die Anschaffungskosten deutlich erhöht. Genau hier setzen staatliche Förderungen für Pelletheizungen an: Durch Zuschüsse, attraktive Fördergelder und steuerliche Vorteile lassen sich die Kosten einer Pelletheizung spürbar senken.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Fördermittel für Pelletheizungen aktuell zur Verfügung stehen, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgebaut ist und warum die KfW heute die zentrale Stelle für Fördergelder bei Pelletheizungen ist. Darüber hinaus geben wir einen Überblick über die Voraussetzungen der staatlichen Unterstützung und erklären Ihnen, wie Sie den Förderantrag für Ihre Pelletheizung stellen können.

 Sie haben Fragen zur Förderung von Pelletheizungen? Wir unterstützen Sie gern.

Max Mustermann Portrait
Thomas Schneider
energis Kundenberater

Das Wichtigste in Kürze zu Förderungen von Pelletheizungen

  • Pelletheizungen sind förderfähig: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Pelletheizungen im Rahmen von Anlagen mit Biomasse sowohl beim Einbau als auch bei der Umrüstung von fossilen Heizsystemen gefördert werden.

  • Fördermöglichkeiten: Es gibt sowohl Zuschüsse als auch Kredite, die den Einbau oder Austausch einer Pelletheizung finanziell unterstützen. Zusätzliche Boni wie der Klimageschwindigkeits- oder der Einkommensbonus können die Förderung weiter erhöhen.

  • Förderstellen: Die KfW ist die zentrale Stelle für Zuschüsse und Kredite im Rahmen der Förderungen für Pelletheizungen, während die BAFA für weitere spezifische technische Förderungen zuständig ist.

  • Frühzeitig beantragen: Der Förderantrag für Pelletheizungen muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Beantragen Sie die Bezuschussung frühzeitig, um von den aktuell noch hohen Fördersätzen zu profitieren.

Welche Fördermittel gibt es für Pelletheizungen?

Für den Einbau oder die Umrüstung auf eine Pelletheizung stehen verschiedene Förderungen zur Verfügung, mit denen sich die oft hohen Investitionskosten deutlich reduzieren lassen. Grundlage der staatlichen Förderung für Pelletheizungen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen auf Basis von Biomasse und fördert somit den Austausch fossiler Heizungen wie Öl- oder Gasheizungen.

Im Rahmen der Förderung für Heizungen mit Holzpellets kommen unterschiedliche Förderansätze zum Tragen. Dazu zählen vor allem Zuschüsse sowie ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten, die abhängig von Art der Maßnahme, dem Gebäude und den individuellen Voraussetzungen gewährt werden. Die Höhe der Fördergelder für Pelletheizungen, die jeweiligen Fördersätze sowie die konkreten Bedingungen unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Eine Pelletheizung muss beispielsweise oft mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, um die volle Förderung zu erhalten.

Welche Fördermittel für Pelletheizungen konkret infrage kommen, wie sich die einzelnen Programme unterscheiden und welche Stellen jeweils zuständig sind, erläutern wir in den folgenden Abschnitten im Detail.

Förderungen der KfW

Die KfW ist die zentrale Anlaufstelle für die Bundesförderung von Pelletheizungen, denn über sie wird der Zuschuss für den Austausch, Einbau oder die Umrüstung auf eine Pelletheizung beantragt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der BEG und richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die ihre bestehende Heizung modernisieren oder auf eine Holzheizung in Form einer Pelletheizung umsteigen möchten.

Förderungen der BAFA

Die BAFA ist im Rahmen der Förderungen von Pelletheizungen keine Anlaufstelle für den Zuschuss zum Kauf und Einbau. Diese Förderung erfolgt im Rahmen der BEG über die KfW. Die BAFA bleibt jedoch für begleitende Förderbereiche relevant, die eine Heizungsmodernisierung sinnvoll ergänzen können.

Gefördert werden über die BAFA unter anderem Einzelmaßnahmen außerhalb des eigentlichen Heizungstauschs, die auch im Zusammenhang mit einer Pelletheizung relevant sein können. Dazu zählen:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmarbeiten oder der Austausch von Fenstern, die den Energiebedarf senken und den effizienten Betrieb einer Pelletheizung unterstützen.

  • Ebenso können bestimmte Bereiche der Anlagentechnik, die nicht die Heizungsanlage selbst betreffen, förderfähig sein.

  • Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Heizungsoptimierung oder zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen wie Pelletheizungen möglich, etwa wenn bestehende Anlagen technisch nachgerüstet oder emissionsarme Zusatztechnik installiert wird.

Ebenso übernimmt die BAFA die Energieberatung für Wohngebäude. Für Beratungsleistungen, etwa im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans, können Eigentümer einen Zuschuss erhalten. Eine solche Beratung kann dabei helfen, die Förderung für Pelletheizungen sinnvoll einzuordnen, weitere energetische Maßnahmen gezielt zu planen und die Kosten für die Pelletheizung zusätzlich zu den KfW-Förderungen weiter zu reduzieren.

Förderungen durch Bundesländer

Neben der staatlichen Förderung für Heizungen mit Pellets auf Bundesebene können in einigen Fällen auch Förderungen durch Bundesländer oder Kommunen infrage kommen. Diese regionalen Programme ergänzen die staatlichen Förderungen von Pelletheizungen häufig durch zusätzliche Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder einmalige Förderbeträge.

Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Pelletheizungen auf Landes- oder kommunaler Ebene möglich ist, hängt vom jeweiligen Wohnort ab. Die Programme unterscheiden sich hinsichtlich Förderhöhe, Voraussetzungen und Kombinierbarkeit. Zudem sind viele regionale Förderungen zeitlich begrenzt oder an bestimmte Budgets gekoppelt.

Wer eine Pelletheizung einbauen oder eine bestehende Heizung umrüsten möchte, sollte daher prüfen, ob zusätzlich zur Bundesförderung regionale Unterstützungsangebote verfügbar sind. Eine Energieberatung oder die Nachfrage bei der zuständigen Kommune kann helfen, mögliche Fördergelder für Pelletheizungen zu identifizieren und sinnvoll in die Gesamtfinanzierung einzubinden.

Kann ich die Fördermittel für Pelletheizungen kombinieren?

Ja, eine Kombination von Fördermitteln für Pelletheizungen ist möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, welche Förderbestandteile kombiniert werden und ob sie sich auf dieselbe Maßnahme beziehen. Wer die Förderungen des Bundes für Pelletheizungen optimal nutzen möchte, sollte die Kombinationsregeln genau kennen:

  • Kombination innerhalb der Bundesförderung für Pelletheizungen: Im Rahmen der Förderungen des Bundes für effiziente Gebäude (BEG) lassen sich die Grundförderung und mögliche Boni wie Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus oder ein Emissionsminderungszuschlag miteinander kombinieren.

  • Zuschuss und Kredit kombinieren: Der KfW-Zuschuss für eine Pelletheizung kann mit einem KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden, um die verbleibenden Kosten planbar zu finanzieren.

  • Kombination mit regionalen Förderungen: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich staatliche Zuschüsse für Heizungen mit Pellets mit regionalen oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren, wobei die Bedingungen je nach Bundesland oder Kommune variieren.

Die Kombination von Förderungen für Heizungen mit Holzpellets ist möglich und in vielen Fällen sinnvoll. Besonders die Addition von Grundförderung und Boni sowie die Kombination von Zuschuss und Kredit bieten großes Potenzial, die Kosten einer Pelletheizung deutlich zu reduzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweiligen Förderbedingungen eingehalten und die Anträge korrekt gestellt werden.

Steuerliche Vorteile bei Pelletheizungen

Neben der Förderung von Pelletheizungen über staatliche Zuschüsse und Kredite gibt es für Eigentümer auch die Möglichkeit, eine Pelletheizung steuerlich abzusetzen. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere an selbstnutzende Eigentümer, die eine Pelletheizung als Holzheizung auf Basis von Biomasse in ihrem Wohngebäude einbauen oder ersetzen möchten.

Im Rahmen der steuerlichen Förderung können 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierungsmaßnahme von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der Steuerbonus wird über 3 Jahre verteilt gewährt:

  • 7 Prozent im Jahr des Abschlusses der Maßnahme,

  • weitere 7 Prozent im Folgejahr,

  • 6 Prozent im zweiten Folgejahr.

Ein Icon symbolisiert den Steuerbonus als Pelletheizung Förderung.

Wichtig: Die steuerliche Unterstützung für Pelletheizungen kann nicht mit Zuschüssen oder Fördergeldern aus der staatlichen Förderung kombiniert werden. Für dieselbe Maßnahme müssen sich Eigentümer entweder für den steuerlichen Bonus oder für staatliche Zuschüsse und Kredite entscheiden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Insgesamt ist die Förderung auf maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt begrenzt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pelletheizung in einem mindestens 10 Jahre alten, selbst genutzten Gebäude installiert wird und die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchgeführt wurde.

Steuerlich berücksichtigt werden können dabei nicht nur die Kosten der Pelletheizung selbst, sondern auch die Installations- und Montagekosten sowie weitere Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Einbau der Heizung stehen. Darüber hinaus können auch Kosten für eine energetische Fachplanung oder Baubegleitung anteilig steuerlich geltend gemacht werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

energis Kundenberaterin im Kundencenter begrüßt eine Kundin
Ob sich die steuerliche Förderung lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa von der individuellen Einkommenssituation, den Kosten der Pelletheizung und davon, ob die Voraussetzungen für Zuschüsse oder Fördergelder für Pelletheizungen erfüllt werden. In bestimmten Fällen kann der Steuerbonus eine sinnvolle Alternative darstellen, insbesondere wenn keine staatliche Förderung für neue Pelletheizungen über die BEG in Anspruch genommen werden kann.

Welche Pelletheizungen sind förderfähig?

Im Rahmen der BEG-Förderung sind Pelletheizungen als Biomasseheizungen förderfähig, wenn sie dauerhaft zur Wärmeversorgung eines Gebäudes eingesetzt werden. Gefördert werden:

  • der Einbau, Austausch oder die Umrüstung auf eine Pelletheizung, wenn dadurch ein bestehendes Heizsystem – etwa eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung – ersetzt wird

  • Umrüstungen bestehender Heizsysteme, sofern die Pelletheizung anschließend die zentrale Heizfunktion übernimmt und nicht nur ergänzend betrieben wird

Damit richtet sich die staatliche Unterstützung für Pelletheizungen vor allem an Eigentümer von Bestandsgebäuden.

Der Einbau einer Pelletheizung im Neubau ist nur dann förderfähig, wenn im Rahmen eines umfassenden energetischen Konzepts oder eines Gesamtvorhabens bestimmte Effizienzhaus-Standards erreicht werden. Maßgeblich ist dabei nicht allein das Heizsystem, sondern das energetische Gesamtkonzept des Gebäudes. energis berät Sie gerne, um die passenden Fördermöglichkeiten für Ihren Neubau zu finden und das optimale Konzept für Ihre individuelle Situation zu entwickeln.

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Damit eine Förderung für Pelletheizungen gewährt wird, müssen die technischen Voraussetzungen der BEG erfüllt werden. Förderfähig sind sowohl Pelletkessel als auch Pelletöfen, sofern sie zur Deckung der Heizlast des Gebäudes geeignet sind und als zentrale Wärmeerzeuger eingesetzt werden. Zu den relevanten technischen Voraussetzungen zählen unter anderem:

  • Nennwärmeleistung von mindestens 5 Kilowatt

  • hoher Wirkungsgrad

  • Einhaltung festgelegter Emissionswerte (2,5 Milligramm/Kubikmeter), insbesondere für Feinstaub und Kohlenmonoxid

Zusätzlich können sekundäre technische Komponenten förderfähig sein, die den Betrieb der Pelletheizung effizienter und emissionsärmer machen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bauteile zur Brennwertnutzung

  • Systeme zur Partikelabscheidung, etwa elektrostatische Abscheider, Gewebe- oder keramische Filter sowie Abgaswäscher

  • Komponenten zur Brennstoffaustragung, -förderung und -zufuhr, wie Saugsysteme, Förderschnecken, Federblattrührwerke oder Schubbodenaustragungen

Hinweis: Welche Kosten im Rahmen der staatlichen Zuschüsse für Heizungen mit Pellets tatsächlich berücksichtigt werden können, ist im Detail geregelt. Einen verbindlichen Überblick über förderfähige Kosten, etwa für Anlagentechnik, Nebenarbeiten oder zusätzliche Komponenten, bietet das entsprechende Merkblatt der BAFA. Dort finden Sie alle Positionen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Förderung einer Pelletheizung anerkannt werden können.

Wie kann ich die Förderung für Pelletheizungen beantragen?

Wer Förderungen für Pelletheizung beantragen möchte, sollte den Ablauf frühzeitig planen. Denn unabhängig davon, ob ein Zuschuss oder ein Kredit genutzt wird, gilt: Der Förderantrag für die Pelletheizung muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bereits abgeschlossene oder begonnene Arbeiten führen in der Regel zum Ausschluss der Förderungen für Heizsysteme wie Pelletheizungen. Der Ablauf im Überblick:

Bis wann gibt es noch die Förderungen für Pelletheizungen?

Die staatliche Förderung für Pelletheizungen läuft aktuell zu keinem festgelegten Datum aus (Stand: 01.2026), allerdings werden einige Fördervolumen und Fördersätze ab 2029 schrittweise reduziert. Dazu zählt der Klimageschwindigkeitsbonus, der in den kommenden Jahren sinkende Zuschüsse erhalten wird.

Wie lange es staatliche Förderungen für Pelletheizungen noch gibt, hängt von den politischen Entscheidungen der Bundesregierung ab. Es ist möglich, dass neue Gesetze oder Anpassungen der Förderbedingungen vorgenommen werden, um den Übergang zu erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen oder auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren.

Die aktuelle Förderung für Pelletheizungen sollte so früh wie möglich beantragt werden, um von den jetzigen Zuschüssen und Fördermöglichkeiten zu profitieren. Änderungen an den Förderungen, die möglicherweise in den kommenden Jahren vorgenommen werden, könnten die Höhe der Zuschüsse oder die Art der verfügbaren Programme betreffen.

Sie interessieren sich auch für Förderungen rund um andere Heizsysteme, etwa für die Wärmepumpe oder Solarthermie? In unseren weiteren Ratgebern erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für unterschiedliche Heiztechniken gibt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie durch staatliche Unterstützung langfristig Heizkosten sparen können. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick und finden die passende Förderung für Ihr Heizsystem.

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Fazit: So profitieren Sie von der Förderung Ihrer Pelletheizung

Pelletheizungen bieten viele Vorteile, insbesondere im Hinblick auf die Umweltfreundlichkeit und langfristige Kosteneinsparungen. Die Entscheidung, auf ein Pelletheizungssystem umzurüsten, kann sich aufgrund der attraktiven staatlichen Förderungen finanziell lohnen. Aktuell gibt es förderfähige Zuschüsse und Kredite für erneuerbare Energien, die auch den Einbau einer Pelletheizung oder den Austausch fossiler Heizungen deutlich günstiger machen. Wer in naher Zukunft umsteigen möchte, sollte jedoch beachten, dass die Fördersätze wie der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2029 schrittweise sinken. Es lohnt sich daher, die Förderung für Pelletheizungen frühzeitig zu nutzen, um von den jetzt noch höheren Zuschüssen zu profitieren.

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