Post EEG
Was passiert nach 20 Jahren mit dem Ende der Einspeisevergütung?

In der Welt der erneuerbaren Energien markierte das Jahr 2020 einen Meilenstein: Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen stehen vor der Herausforderung, dass nach 20-jähriger Laufzeit ihre EEG Förderung endet. Damit versiegt auch die Einspeisevergütung, die bislang für den in das Netz eingespeisten Solarstrom gezahlt wurde. Die Frage, was nach Ablauf dieser Vergütungszeit, also im sogenannten Post EEG Zeitraum, geschieht, beschäftigt derzeit viele Anlagenbetreiber. Doch keine Sorge:
Gemäß dem EEG 2021 dürfen PV-Anlagen auch nach dem Ende des Förderzeitraums weiterhin Solarstrom in das Netz einspeisen. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Solarstrom abzunehmen und eine Vergütung zu leisten. Diese Bestimmung eröffnet eine Vielzahl von Optionen für den Weiterbetrieb der Photovoltaikanlage.
Unser Ratgeber klärt auf, was nach dem Ende der Einspeisevergütung mit Ihrer Anlage geschieht und welche Optionen Sie nun haben.
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Kurz und kompakt: Photovoltaik nach 20 Jahren
Ende der EEG-Förderung: Nach 20 Jahren entfällt die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung – betroffen sind viele Anlagen ab Baujahr 2000.
Weiterbetrieb möglich: PV-Anlagen dürfen weiterhin einspeisen – die Vergütung richtet sich dann nach dem Jahresmarktwert abzüglich Pauschale.
Optionen nach der Förderung: Volleinspeisung, Umstellung auf Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Austausch/Nachrüstung sind möglich.
Eigenverbrauch lohnt sich: Mit Stromspeicher können Haushalte ihren Solarstrom effizient selbst nutzen und Stromkosten senken.
Frist beachten: Die Übergangsregelung zur Anschlussvergütung gilt nur bis Ende 2027 – rechtzeitig informieren und beraten lassen.
Wann endet die Einspeisevergütung?
Gemäß den Bestimmungen des EEG endet die Einspeisevergütung für Photovoltaik nach einer festgelegten Laufzeit von 20 Jahren. Der Startpunkt dieser Laufzeit ist das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. Hat eine Anlage beispielsweise im Jahr 2003 ihre Arbeit aufgenommen, endet die Vergütungszeit am 31. Dezember 2023. Das bedeutet: Ab dem Jahr 2021 begann für die ersten Photovoltaikanlagen in Deutschland das Post EEG Zeitalter, da ihre Einspeisevergütung auslief.
Allerdings heißt dieses 20-jährige Förderlimit nicht, dass die Anlagen dann nicht mehr betrieben werden können oder dürfen. Sie können auch über die 20 Jahre hinaus Strom produzieren und diesen ins Netz einspeisen. Allerdings verändert sich die Vergütung für den eingespeisten Strom und die Betreiber müssen sich entscheiden, wie sie mit ihrer PV-Anlage nach 20 Jahren weiter verfahren wollen.
Die EEG Novelle als Übergangslösung
Die Novellierung des EEG zum EEG 2021 hat den weiteren Betrieb von Photovoltaikanlagen nach dem Ende der Einspeisevergütung ermöglicht. Während der Begriff „Post EEG“ oft Unsicherheit hervorruft, hat das neue Gesetz klare Regeln für die Zukunft der PV-Vergütung nach 20 Jahren geschaffen. Die Vergütung für den in das Netz eingespeisten Solarstrom richtet sich nach dem jeweiligen Börsenpreis des Stroms, bei Photovoltaikanlagen speziell nach dem sogenannten „Jahresmarktwert Solar“.
Es ist wichtig zu beachten, dass vom Jahresmarktwert Solar noch eine Pauschale abgezogen wird, die bei den Netzbetreibern die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms decken soll. Ab 2022 wird die Pauschale von den Netzbetreibern auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten ermittelt. Für Anlagenbetreiber, die ein intelligentes Messsystem (iMSys) nutzen, wird diese Kostenpauschale halbiert.
Wenn die Anlage so angeschlossen bleibt, dass der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist wird, erhalten Anlagenbetreiber eine Anschlussvergütung für die gesamte erzeugte Strommenge. Dies ist insbesondere bei älteren Photovoltaikanlagen der Fall, die bis zum Jahr 2008 in Betrieb gegangen sind. Bei einer Umstellung der Anlage auf Eigenversorgung wird die Anschlussvergütung nur für den Überschussstrom gezahlt, der ins Stromnetz eingespeist wird.
Es ist zu beachten, dass diese Regelung laut aktuellem EEG nur bis Ende 2027 gilt. Dies gibt den Betreibern von ausgeförderten Anlagen sowie der gesamten Solarbranche Zeit, nachhaltige und langfristige Lösungen für den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen nach Ablauf der ursprünglichen 20-jährigen Förderperiode zu finden.
Welche Möglichkeiten gibt es nach Ende der EEG Förderung?
Nach Ende der EEG Förderung können Betreiber von Photovoltaikanlagen ihren Solarstrom weiterhin ins öffentliche Netz einspeisen (Volleinspeisung), die Anlage auf Eigenverbrauch umstellen oder den Strom direkt vermarkten. Zudem kann man auch die Anlage austauschen, nachrüsten oder vollständig abbauen, abhängig von der individuellen Situation und den spezifischen Gegebenheiten der Anlage.
Solarstrom weiter ins öffentliche Netz einspeisen

Der Solarstrom, der von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugt wird, muss nach Ende der EEG Förderung nicht ungenutzt bleiben. Auch nach 20 geförderten Jahren können Sie Ihren erzeugten PV-Strom weiterhin an das öffentliche Netz verkaufen. Die Volleinspeisung kann auch nach dem Ende der EEG Förderung weiterhin eine wertvolle Einnahmequelle sein.
Insbesondere wenn Ihre Anlage in gutem Zustand ist und weiterhin effizient Strom produziert, kann diese Option attraktiv sein. Sie profitieren von der bereits vorhandenen Infrastruktur und dem bestehenden Anschluss an das Netz, um den erzeugten Strom zu verkaufen.
Zwar hängt die Höhe der Einnahmen stark von den aktuellen Strompreisen und den spezifischen Vermarktungskosten des Netzbetreibers ab, aber es kann durchaus wirtschaftlich sein, insbesondere wenn die Anlage weiterhin hohe Erträge liefert.
Das Modell der Volleinspeisung erfordert zudem kaum Änderungen an Ihrer bestehenden Anlage und bietet Ihnen die Möglichkeit, weiterhin zur Energiewende beizutragen, indem Sie sauberen Solarstrom ins Netz einspeisen.
Auf Eigenverbrauch umstellen

Eine weitere attraktive Option für Photovoltaik nach Ende der EEG Förderung ist die Umstellung auf Eigenverbrauch. Diese Variante gewinnt zunehmend an Popularität, insbesondere angesichts steigender Strompreise und der technologischen Fortschritte in Bezug auf effiziente Stromspeicher.
Bei der Umstellung auf Eigenverbrauch wird der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom direkt im eigenen Haushalt oder Betrieb genutzt. Dies reduziert die Abhängigkeit von den öffentlichen Stromnetzen und kann zu erheblichen Einsparungen auf der Stromrechnung führen. Die Nutzung von Solarstrom für den Eigenverbrauch kann besonders in Kombination mit einem Stromspeicher sinnvoll sein, da der erzeugte Strom so auch außerhalb der Sonnenstunden genutzt werden kann.
Jedoch ist bei der Umstellung auf Eigenverbrauch eine sorgfältige Planung erforderlich. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem der tatsächliche Stromverbrauch, die Kapazität und Leistung der Anlage sowie die Möglichkeiten zur Speicherung von überschüssigem Strom. Es ist empfehlenswert, eine genaue Analyse des Energiebedarfs durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Anlage optimal genutzt wird.
Direktvermarktung im Post EEG Zeitalter

Neben der geteilten Nutzung des Stroms in Eigenverbrauch und Einspeisung ins öffentliche Netz haben Anlagenbesitzer nach 20 Jahren auch die Option, ihren erzeugten PV-Strom komplett an Dritte zu verkaufen. Dafür muss jedoch laut Gesetz ein Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen, den Stadtwerken oder auch mit einem anderen Stromhändler geschlossen werden. Auch hier muss die Änderung in der Nutzung entsprechend dem aktuellen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden.
Bei der Post EEG Direktvermarktung gilt es also zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, einschließlich der aktuellen Marktbedingungen, der Qualität und Zuverlässigkeit der erzeugten Energie und der Möglichkeiten zur Stromspeicherung. Eine detaillierte Analyse und eventuell die Unterstützung durch einen erfahrenen Dienstleister können dabei helfen, die bestmögliche Strategie zu erarbeiten.
Austausch, Nachrüstung, Abbau der PV-Anlage
Eine andere Option, die sich Betreibern von Photovoltaik nach Ende der EEG Förderung bietet, ist der Austausch, die Nachrüstung oder der Abbau der Anlage.
Austausch der Anlage
Nachrüstung der Anlage
Abbau der Anlage
Was passiert, wenn ich mich für keine der Post EEG Möglichkeiten entscheide?
Sollte die EEG Vergütung für Ihre Photovoltaikanlage auslaufen, ohne dass Sie sich für eine der oben genannten Alternativen entschieden haben, wird automatisch die folgende Methode angewendet: Der Netzbetreiber wird weiterhin den von Ihrer Anlage produzierten Solarstrom erhalten, und im Gegenzug erhalten Sie eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktwerts abzüglich der Vermarktungspauschale.
Für PV-Anlagen, die vor 2008 in Betrieb genommen wurden, ist die Volleinspeisung üblich. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Anschlussvergütung problemlos auf den Überschussstrom zu reduzieren, wenn Sie Ihre Anlage auf Eigenverbrauch umstellen.
Die Verbraucherzentrale hat ein Rechenbeispiel durchgeführt, um zu ermitteln, ob sich dieser Ansatz rentiert:
Rechenbeispiel: Volleinspeisung (Schätzung)
Ü20-Anlage: 2 kWp
Anlagenertrag: 850 kWh pro kWp
Stromerzeugung: 1.700 kWh
Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung): 0,08 €/kWh
Anlagencheck: 300 €
Weiterbetriebsdauer (Schätzung): 10 Jahre
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im ersten Jahr des Weiterbetriebs:
Anschlussvergütung bei Volleinspeisung: 136 €
Anlagencheck verteilt auf 10 Jahre: -30 €
Laufende Betriebskosten: -110 €
Einnahmen (Summe): 136 € Ausgaben (Summe): 140 €
Die Berechnung zeigt, dass der Weiterbetrieb einer 20 Jahre alten PV-Anlage bei Volleinspeisung rechnerisch ausgeglichen sein kann, solange keine kostspieligen Reparaturen anfallen.
Lohnt sich der Umstieg auf Eigenverbrauch noch Post EEG?

Ja, der Umstieg auf Eigenverbrauch kann sich auch Post EEG lohnen. Durch den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms können Haushalte und Unternehmen ihre Stromrechnungen reduzieren und sich teilweise oder vollständig unabhängig von den steigenden Strompreisen machen.
Lena Pöhler - energis Kundenberaterin
Im Detail hängt die Wirtschaftlichkeit des Eigenverbrauchs von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Größe und Leistung der Photovoltaikanlage, die Höhe des Stromverbrauchs und die Übereinstimmung zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch.
Bitte beachten Sie: Im Dezember 2022 wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet, welches weitreichende Änderungen in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen mit sich bringt. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 werden PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp (Kilowattpeak) nicht mehr in der Einkommensteuer berücksichtigt. Diese Regelung betrifft sowohl neue als auch bestehende Anlagen, einschließlich Anlagen, die bereits über 20 Jahre alt sind.
Fazit: Was tun mit einer PV-Anlage nach 20 Jahren?
Nach Ende der Photovoltaik Einspeisevergütung nach 20 Jahren stehen Betreiber vor Entscheidungen. Eine Möglichkeit ist, weiterhin Solarstrom ins Netz einzuspeisen, allerdings fällt die Vergütung für PV-Strom nach 20 Jahren geringer aus. Alternativ kann der Umstieg auf den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ins Auge gefasst werden.
Eine weitere Option ist die Direktvermarktung des Post EEG Solarstroms, die jedoch administrativen Aufwand erfordert. Zudem besteht die Möglichkeit, die Anlage zu erneuern oder abzubauen, je nach Zustand und individuellen Gegebenheiten.
Die Vergütung für Solarstrom nach 20 Jahren hängt von vielen Faktoren ab. Daher empfiehlt es sich, professionelle Beratung einzuholen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
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