Förderungen für erneuerbare Energien

Die Fördermittel für erneuerbare Energien im Überblick

Eine Familie kniet vor einem Solarpanel und der Vater zeigt mit dem Finger nach oben.

Um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, hat die Bundesregierung verschiedene staatliche Förderungen für erneuerbare Energien etabliert. Wer beispielsweise seine Heizung und damit auch das ganze Gebäude energieeffizienter machen möchte, der wird mit einer Bundesförderung dafür belohnt ─ sofern es sich bei dem Um- bzw. Ausbau um eine förderfähige Maßnahme handelt.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Förderprogramme bzw. Fördermittel für erneuerbare Energien es gibt, wer für die Förderung in Deutschland zuständig ist und wer die Zuschüsse beantragen kann.

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Max Mustermann Portrait
Thomas Schneider
energis Kundenberater

Kurz und kompakt: Förderungen für erneuerbare Energien

  • Förderstellen: Die staatlichen Zuschüsse für erneuerbare Energien werden hauptsächlich vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bereitgestellt. Diese können mit Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombiniert werden.

  • Förderprogramme: Es gibt verschiedene Programme, darunter die Förderung von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Brennstoffzellenheizungen. Jede Maßnahme wird mit einem Zuschuss unterstützt, der einen bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Kosten abdeckt.

  • Förderberechtigte: Die Förderungen stehen Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden und gemeinnützigen Organisationen offen. Für die Antragstellung ist oft die Unterstützung eines Energieberaters erforderlich, um die notwendigen Schritte und Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Antragstellung: Die Förderung muss vor Beginn der Baumaßnahme beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ein bis zwei Monate, und die Maßnahmen müssen innerhalb von 24 Monaten nach Genehmigung durchgeführt werden.

BAFA übernimmt Förderung für regenerative Energien

Fördermittel für erneuerbare Energien werden in Deutschland vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und vergeben. Das BAFA ist wiederum dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstellt.

Bei den angesprochenen BAFA-Förderungen handelt es sich um auf Antrag bewilligte Zuschüsse zur Durchführung einer im entsprechenden Förderprogramm festgeschriebenen Maßnahme. Dazu zählen u.a. solche Maßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes bzw. einer Anlage steigern, z. B. der Austausch einer Ölheizung durch eine Solarkollektoranlage.

Für die Umrüstung auf erneuerbare Energien attraktivere Förderungen zu bewilligen, ist eine der Maßnahmen der Bundesregierung, um in den kommenden Jahren mehr und mehr klimaneutrale Gebäude in Deutschland schaffen zu können.

Die Zuschüsse auf anfallende Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen müssen vom Antragsteller nicht zurückbezahlt werden, die Förderung ist jedoch an konkrete Voraussetzungen gekoppelt.

Die Förderungen für erneuerbare Energien vom BAFA können übrigens mit Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombiniert werden.

Welche Förderprogramme für erneuerbare Energien gibt es?

In vielen Haushalten bereiten die voraussichtlich (weiter) steigenden Strompreise Sorgen im Hinblick auf eine mögliche Stromnachzahlung im Jahr 2022. Zurückzuführen sind die hohen Kosten vor allem auf höhere Beschaffungskosten an den Strombörsen für die Anbieter. Der Strom ist also nicht nur für Verbraucher, sondern auch für die Stromanbieter teurer geworden. Deshalb empfehlen viele Stromanbieter – und auch wir bei energis – dringend allen Kunden ihre Abschlagszahlungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Hinweis: Für alle der folgend aufgeführten Förderprogramme gilt, dass die geplante Anlage die von der BAFA aufgeführten technischen Mindestanforderungen erfüllen muss. Zudem hängen die Voraussetzungen für eine Förderung davon ab, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt.

Förderung von Solarthermieanlagen

Brennstoffzellenheizungen

Heizungs-Tausch-Bonus

Ein Mann tauscht zur Förderung erneuerbarer Energien die Ölheizung aus.

Wärmepumpanlagen

Auch Biomasseanlagen sind förderfähig

So funktioniert der Antrag zur Förderung erneuerbarer Energien

Default

Wer Fördermittel für die Umrüstung auf erneuerbare Energien bekommt, ist von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig. Deshalb stellt sich für Verbraucher die Frage, wer überhaupt einen Antrag auf Förderung stellen kann und wie der ganze Prozess von der Antragstellung über die Durchführung der Maßnahmen bis hin zum Erhalt des Zuschusses abläuft.

Einen grundsätzlichen Überblick über die staatliche Förderung regenerativer Energien können Sie sich auch in der kostenlosen Energieberatung der Verbraucherzentralen verschaffen. Dort erklären die Energieberater, welche Maßnahmen grundsätzlich förderfähig sind, wie hoch die Zuschüsse des BAFA für erneuerbare Energien ausfallen und welche Voraussetzungen im Rahmen der Umrüstung erfüllt sein müssen.

Welche Antragsteller sind förderfähig?

Die staatliche Förderung erneuerbarer Energien steht grundsätzlich für folgende Personen bzw. Personengruppen offen:

  • Privatpersonen

  • Unternehmen

  • Gemeinden

  • Kommunen

  • Gemeinnützige Organisationen & Genossenschaften

  • Freiberufler

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

energis Kundenberater Thomas
Manche Förderungen, z. B. den Austausch einer Ölheizung, können Sie entweder selbst oder über eine Bevollmächtigung beantragen. Bei vielen Förderprogrammen muss jedoch ein Energie-Effizienz-Experte hinzugezogen werden, welcher den Antrag für Sie stellt und einreicht.

Thomas Schneider - energis Kundenberater

So können Sie einen Zuschuss für erneuerbare Energien beantragen

Um die Förderung für erneuerbare Energien in Anspruch zu nehmen, muss bei den meisten förderfähigen Maßnahmen ein Energieberater bzw. ein sogenannter Energie-Effizienz-Experte in den Antragsprozess eingebunden werden.

Nachdem der Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme vorliegt und die voraussichtlichen Investitionskosten ermittelt wurden, kann der Zuschuss beantragt werden. Sofern der Antrag per Zuwendungsbescheid des BAFA genehmigt wurde, haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit, um die entsprechende Maßnahme durchzuführen. Für die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung der Anträge sollten Antragsteller mit ein bis zwei Monaten rechnen.

Den Antrag auf Förderung müssen Sie auf jeden Fall vor Beginn der Baumaßnahme stellen. Fallen mehrere geplante Maßnahmen in das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien, können die Zuschüsse zusammen beantragt werden.

Fazit: Förderungen für erneuerbare Energien nutzen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie zum einen finanzielle Unterstützung für eine umfassende Sanierung erhalten und zum anderen langfristig von effizienteren Anlagen und damit auch von geringeren Energiekosten profitieren. Attraktiv für Antragsteller ist zudem die Tatsache, dass die Förderungen der BEG mit KfW-Förderungen kombinierbar sind.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u.a. der Austausch einer alten Ölheizung mit einer Solarkollektoranlage oder z. B. die Aufrüstung des Gebäudes mit einer Wärmepumpe oder einer Anlage für Biomasse.

Förderfähige Maßnahmen müssen vor der eigentlichen Durchführung beantragt werden. Die Bewilligung der Bundesförderung ist zudem an bestimmte technische Voraussetzungen geknüpft, welche an die neue Anlage gestellt werden.

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