Teilnahmebedingungen & AGB

WATT für deinen Verein – was ist das?

WATT für Deinen Verein ist eine Aktion von energis mit dem Ziel, Vereine im Saarland aktiv zu unterstützen. energis fördert mit WATT für Deinen Verein deshalb innovative sowie nachhaltige Ideen und Projekte von Vereinen.

 

Wer kann bei WATT für deinen Verein teilnehmen?

energis lädt herzlich alle Vereine aus dem Saarland, die sich

  • aktiv und unentgeltlich in

  • einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisation engagieren,

dazu ein, sich mit ihrer innovativen Projektidee zu beteiligen.

Ausgeschlossen von den Fördermöglichkeiten sind Maßnahmen privatwirtschaftlich geführter Organisationen, die auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sind, Maßnahmen mit wirtschaftlicher oder kommerzieller Ausrichtung sowie Maßnahmen, die nicht den ethisch-moralischen Werten unserer Gesellschaft entsprechen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind außerdem Privatpersonen. Ein Ausschluss erfolgt im Ermessen von energis. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Was wird über WATT für deinen Verein gefördert?

Unterstützt werden innovative Projekte, durch die

  • das Vereinsleben gestärkt,

  • die Jugendarbeit gefördert,

  • das Fortbestehen des Vereins gesichert,

  • nachhaltig Energie für den Verein gewonnen oder

  • das kulturelle bzw. integrative Engagement des Vereins gestärkt wird.

 

Was gibt es zu gewinnen?

Jeden Monat wählt ein Gremium aus Mitgliedern von energis bis zu 5 „Vereine des Monats“. Diese erhalten eine finanzielle Unterstützung für die Verwirklichung ihres Projekts in Höhe von 500 Euro. Daneben können im Rahmen von regionalen Sonderaktionen temporär befristet zusätzliche Monatsgewinner ausgelobt werden.

Zudem hat jeder „Verein des Monats“ am Ende des Jahres die Chance, „Verein des Jahres“ zu werden. Als zusätzlichen Preis erhält der Gewinner 5.000 Euro.

 

Wie kann man teilnehmen?

Die Teilnahme ist nur online über WATT für Deinen Verein möglich. Es muss ein Hauptverantwortlicher bestimmt und namentlich genannt werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Projektbewerbung muss vollständig ausgefüllt werden. Sie beinhaltet die

  • Angaben des Vereins sowie des volljährigen Hauptverantwortlichen,

  • Beschreibung und Konkretisierung des Projekts,

  • voraussichtlich anfallenden nachweisbaren Projektkosten,

  • Fotos oder Filme und

  • Anerkennung der Teilnahmebedingungen einschließlich der Regeln für alle User und Regeln für Ideengeber.

 

Welche Kriterien müssen erfüllt werden?

Die Projektidee muss folgende Kriterien erfüllen, um am Wettbewerb teilnehmen zu können:

  • Das Projekt muss einen eindeutigen Mehrwert für den Verein erzielen

  • Das Projekt muss konkret beschrieben sein

  • Das Projekt muss finanzier- und realisierbar sein

  • Die Realisierung muss spätestens 12 Monate nach der Auszeichnung zum „Verein des Monats“ erfolgen

 

Welche formalen Voraussetzungen sind zu beachten?

Die Teilnehmer erkennen mit ihrer Teilnahme die Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.

Die Teilnehmer an WATT für Deinen Verein erklären sich damit einverstanden, dass ihre eingereichte Projektidee von energis veröffentlicht und von einer unabhängigen Jury bewertet wird.

 

Welche Termine und Fristen sind zu berücksichtigen?

Bewerbungen müssen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats eingehen.

Die Entscheidung, welche Vereine gewonnen haben, fällt immer zu Beginn des Folgemonats. Die Gewinner werden unverzüglich darüber informiert.

Alle Bewerbungen, die in den Monaten Januar bis einschließlich November eines Jahres eingehen, werden noch im selben Jahr bearbeitet. Bewerbungen, die im Monat Dezember eintreffen, werden aus organisatorischen Gründen erst im Januar des nächsten Jahres berücksichtigt.

Der „Verein des Jahres" wird immer im Februar aus allen Monatsgewinnern des vergangenen Jahres gewählt.

 

Wie setzt sich die Jury zusammen?

Die Jury setzt sich zusammen aus dem Juryvorsitzenden Jochen Strobel (Leiter Privat- und Gewebekunden von energis) und weiteren ausgewählten Experten aus unterschiedlichsten Bereichen, Unternehmen und Institutionen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar.

 

Wie werden die Gewinner benachrichtigt und veröffentlicht?

Die Gewinner werden telefonisch, schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Ein Preis kann nicht übertragen werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Gewinn zurückzuziehen und den Preis innerhalb von vier Wochen nach Absenden der Gewinnmitteilung neu zu vergeben, wenn

  • keine Zustimmung zur Teilnahme vom gesetzlichen Vertreter vorliegt,

  • der Beitrag Rechte Dritter verletzt (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen die guten Sitten oder gesetzliche Bestimmungen verstößt,

  • Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Alter, Wohnsitz) vom Teilnehmer nicht wahrheitsgemäß angegeben wurden oder

  • die Projektrealisierung nicht der eingereichten Projektidee entspricht.

In den Fällen 1 – 4 behält sich der Veranstalter vor, einen Verein von der Teilnahme auszuschließen.

Die Gewinner können namentlich veröffentlicht werden, gleich ob analog und/oder digitalen Medien. Mit der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.

 

Datenschutzhinweise

energis oder von dieser beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten zu den mit Ihnen in den Teilnahmebedingungen vereinbarten Zwecken gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder anderer Vorschriften zum Datenschutz.

 

AGB

Portalbetreiber von WATT für Deinen Verein ist die energis GmbH. Die Aktion hat sich zum Ziel gesetzt, Vereine zu fördern, um so die Vereinslandschaft vor allem im Saarland zu unterstützen.

Auf unserem Portal können Projektideen eingereicht werden. Folgende Regeln sind zu beachten:


1. Projektideen einreichen

Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Diese Angaben dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere darf sie weder rassistische, beleidigende, verleumdende oder ähnliche Merkmale beinhalten. Von jedem teilnehmenden Verein wird innerhalb eines Auszeichnungsjahres maximal ein Projekt veröffentlicht.

 

2. Inhalte

Es ist nicht gestattet, Inhalte mit unwahren Behauptungen, mit Beleidigungen und Schmähkritiken, mit obszönen Ausdrucksweisen, mit diskriminierenden Inhalten, mit erkennbaren Personenbildern ohne die Einwilligung der Abgebildeten oder Inhalte die so verfasst sind, dass sie die anderen Nutzer in die Irre führen, zu veröffentlichen. Bitte keine Namen von Mitarbeitern von energis oder sonstigen Einzelpersonen nennen. Unzulässig sind insbesondere auch: pornografische Inhalte, strafrechtlich verbotene Inhalte, wie etwa Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Auschwitzlüge, Aufforderungen oder Anleitungen zu Straftaten, grausame Gewaltdarstellungen, Kinder-, Tier- und Gewaltpornografie, erotografische Darstellungen Minderjähriger, kriegsverherrlichende Inhalte, Verletzungen der Menschenwürde, Verstöße gegen StGB-indizierte Telemedien und inhaltsgleiche Telemedien sowie sonstige Rechtsverletzungen.

 

3. Haftung

Für von den Nutzern eingestellte Inhalte und Beiträge übernimmt die energis GmbH nicht die inhaltliche Verantwortung. Für energis besteht keine Pflicht, die eingestellten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Teilnehmer, Ideen- und Projekteinreicher haften hierfür selbst in vollem Umfang. Der Nutzer stellt energis von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus geltend gemacht werden, dass die vom Nutzer eingestellten Inhalte und Beiträge gegen geltendes Recht oder gegen die Rechte Dritter verstoßen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung.

 

4. Sanktionen

Die Sanktionen reichen von einer Aufforderung zur Umformulierung bis zur Löschung des Inhalts. Dazu im Einzelnen: Der Portalbetreiber behält sich vor, Nutzer, deren Beiträge und Inhalte oder Teile davon auszuschließen und Beiträge zu löschen bzw. nicht zuzulassen. Dies erfolgt dann, wenn die Portalbetreiber Kenntnis davon erlangen, dass ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegt oder gegen geltendes Recht (z. B. durch Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter oder durch die Erfüllung eines Straftatbestands) verstoßen oder eine Gefahr der Rechtsverletzung den Portalbetreibern bekannt wird. energis ist nicht verpflichtet, den Grund für den Ausschluss mitzuteilen.

 

5. Löschung von Daten und/oder eines Projekts

Jeder Verein kann seine persönlichen Daten oder die Veröffentlichung seiner Projektidee jederzeit löschen lassen. Nach Beendigung des laufenden Wettbewerbs werden alle eingestellten Inhalte und Daten automatisch gelöscht.

 

Regeln für den Ideengeber

1. Publikation der Ideen

Mit dem Einstellen einer Projektidee hat ein Verein die Chance, dass sein Projekt finanziell mit bis zu 500 Euro unterstützt wird. Zudem wird dieses von energis der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und damit bekannt gemacht. Damit die Projektidee anderen Teilnehmern auf dem Portal vorgestellt werden kann, erklärt sich der Verein einverstanden, dass die Projektidee veröffentlicht werden darf.

 

2. Keine Verletzung der Rechte Dritter

Mit dem Einreichen einer Projektidee erklären die Einreicher automatisch, dass es sich um ihre eigene Arbeit handelt, die sie erstellt haben und sie Inhaber aller Rechte an den Ideen, Fotos und Filmen sind. Sollten sie nicht Inhaber aller Rechte an der betreffenden Lösung, Fotos und Filmen sein, versichern sie, dass sie die Einwilligung des Rechtsinhabers haben, um über die Lösung und die damit verbundenen Rechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt verfügen zu können. Sie versichern, dass ihre Lösung keine ihnen bekannten Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Betriebsgeheimnisse, Namensrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt. Ebenso versichern sie, dass ihre Lösung keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Sie stellen energis von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus geltend gemacht werden, dass die von ihnen eingestellten Inhalte und Beiträge gegen geltendes Recht oder gegen die Rechte Dritter verstoßen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung.

 

3. Nutzungsrechte

Ziel von WATT für Deinen Verein ist es, Projekte finanziell zu fördern, um so das Vereinswesen vor allem im Saarland zu verbessern. Damit energis Projektideen bestmöglich fördern und bekannt machen kann, müssen die Nutzungsrechte geregelt werden. Deshalb räumen Vereine mit der Einstellung ihrer Projektidee energis das Nutzungsrecht ein, diese Inhalte unentgeltlich sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen zu dürfen, insbesondere zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen sowie auf sonstige Weise Dritten auf Internetseiten von energis öffentlich zugänglich zu machen. Diese Rechteeinräumung umfasst auch die Möglichkeit, die Inhalte zu Werbezwecken und in der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden und/oder verwenden zu lassen. 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter von jeder Änderung seiner Anschrift oder seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannte Anschrift und Kontaktdaten als weiterhin gültig.

Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist Deutsches Recht anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.