Gasheizung Förderung geht zu Ende

Was ändert sich durch den Wegfall der Förderprogramme?

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Das Heizen mit Gas ist immer noch die beliebteste Methode zur Wärmeerzeugung in deutschen Gebäuden[1]. Nicht zuletzt auch wegen der im Vergleich zu anderen Heizungsanlagen niedrigen Anschaffungskosten. Bis in den August 2022 konnte der Einbau einer neuen Gasheizung staatlich durch das BAFA oder die KfW gefördert werden. Im März 2023 einigte sich das EU-Parlament im Gebäudeenergiegesetz darauf, dass ab dem Jahr 2024 nur noch in Ausnahmefällen neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Förderprogramme für Gasheizungen in der Vergangenheit bestanden, ob Sie trotzdem noch einen Zuschuss für Gasheizungen erhalten können und welche Alternativen sich Ihnen anbieten.

Werden Gasheizungen noch gefördert?

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Seit August 2022 gibt es keine Förderung mehr für den Einbau Gasheizungen. Obwohl Brennwertheizungen lange Zeit als effiziente Heizungsanlage galten, die zum Ausstieg aus der fossilen Energie beitragen, werden die staatlichen Förderungen zur Anschaffung eine Gasheizung nicht mehr vergeben. Stattdessen werden Heizungen gefördert, die auf erneuerbare Energien setzen. Zu den förderfähigen Anlagen zählen zum Beispiel Wärmepumpen und Solarthermien.

Warum fällt die staatliche Förderung von Gasheizungen weg?

Zum 15. August hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung von Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) kurzfristig geändert. Aufgrund weniger zur Verfügung stehenden Fördermittel entschied sich das BMWK dazu, die Bundesförderung auf mehrere Haushalte zu verteilen und vor allem den Gebäudebestand zu fokussieren. Durch das Ende der Förderung für Gasheizungen sollen mehr Haushalte dazu angeregt werden, auf Anlagen mit erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung umzusteigen. Deshalb wurde auch die Austauschprämie ausgeweitet, sodass Sie nun einen gewissen Fördersatz erhalten können, wenn Sie eine ältere Gasheizung austauschen. Durch diese Maßnahmen in der BEG zielt die Bundesregierung darauf ab, die Energiewende zu beschleunigen und den CO2-Austoß im privaten Bereich zu senken.

Das Energiegebäudegesetz zum Austausch von Öl- und Gasheizungen

Im März 2023 einigte sich das EU-Parlament beim Energiegebäudegesetz. Dieses bestimmt, dass ab dem Jahr 2024 nur noch in Ausnahmefällen neue Gas- und Ölheizungen verbaut werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neueingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 

Wer noch eine alte Öl- oder Gasheizung im Einsatz hat, kann diese auch weiterhin nutzen. Die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht wurde nicht beschlossen. Dennoch sollten alte Heizungen nach einer Betriebsdauer von 30 Jahren grundsätzlich ausgetauscht werden. Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an Öl- und Gasheizungen sind weiterhin erlaubt. Außerdem macht das Gebäudeenergiegesetz eine Ausnahme bei Hausbesitzern, die älter als 80 Jahre sind. 

Was bedeutet das Ende der Förderung und das Gebäudeenergiegesetz konkret?

  • Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Gasheizungen nur noch in Ausnahmefällen verbaut werden. 

  • Gasheizungen sind nicht mehr förderfähig. Auch Hybridheizungen, die beispielsweise mit Erdgas und Solarthermie laufen, erhalten keine Förderung mehr.

  • Angepasste Fördersätze für Wärmepumpen: Wärmepumpen werden mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent gefördert, wenn Sie von einer Ölheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung wechseln und den Wärmepumpenbonus wahrnehmen.

  • Der Bonus in Höhe von fünf Prozent für Gasheizungen, sofern der Wechsel im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) stattfand, entfällt.

Gasheizung – Förderung durch das BAFA

Die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Gasheizungen ermöglichte einen Zuschuss von bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Um den maximalen Fördersatz zu erhalten, musste es sich um eine Hybridheizung handeln, die ebenfalls erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung nutzt. Zu den förderfähigen erneuerbaren Energien zählten unter anderem Wärmepumpen, Solarthermien oder auch Biogas-Anlagen. Zudem musste es sich bei der Anlage um eine Brennwertheizung handeln, die Wärme durch das Abkühlen der Abgase gewinnen kann. Wurde durch die neue Hybridheizung dann noch eine Ölheizung ausgetauscht, konnte man beim Austausch die volle BAFA Förderung von 40 Prozent der förderfähigen Kosten der Gasheizung erhalten. Seit August 2022 wird diese Förderung des BAFA für den Gasheizungen nicht mehr angeboten. Die Bundesförderung des BAFA wurde sowohl für den Einbau von Hybridheizungen mit Gas, als auch für die sogenannten „Renewable Ready“ Gasheizungen gestrichen. Einzig und allein bleibt die Heizungsoptimierung einer bestehenden Anlage als förderfähige Maßnahme übrig. Hier wird weiterhin ein Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt, zum Beispiel wenn ein Teil der Heizungsanlage ausgetauscht werden muss.

Gasheizung – Förderung durch die KfW

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bot in der Vergangenheit Förderprogramme für den Einbau von Gasheizungen an. Mit der Förderung der KfW für Gasheizungen konnte man einen Kredit von bis zu 50.000 Euro zu einem Sollzins von 0,75 bzw. 0,78 Prozent erhalten. Zudem bestand die Option mittels Tilgungszuschuss den Kredit zu reduzieren und die Laufzeit zu verkürzen. Auch diese Form der Förderung für Gasheizungen wird seit August 2022 nicht mehr angeboten. Dennoch kann der Einbau einer Gasheizung unter Umständen Vorteile bringen. Die Gasheizung wird in der energetischen Berechnung einer Immobilie miteinbezogen. Hat die Anlage eine Auswirkung auf den Effizienzhaus-Standard, kann die Höhe der Förderung variieren. So kann sich der Kauf einer neuen Gasheizung lohnen, wenn dadurch andere Förderungen höher ausfallen.

Alternativen zur Förderung einer Gasheizung

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Die alleinige Nutzung von Gas zur Wärmeerzeugung wird durch den Wegfall der Förderung für Gasheizungen immer unrentabler. Außerdem dürfen Gasheizungen nur noch bis Ende des Jahres 2023 in Gebäude eingebaut werden – ab 2024 müssen neue Heizsysteme mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Förderung für Hybridheizungen ist zwar wegegefallen, die erneuerbaren Einzelteile werden aber immer noch gefördert. Setzen Sie aktuell auf eine Gasheizung mit Solarthermie, können Ihnen noch bis zu 25 Prozent der Kosten der Solarthermie bezuschusst werden. Bei einer Wärmepumpe sind es durch die BEG sogar bis zu 40 Prozent.

Muss ich meine alte Gasheizung austauschen?

Das Gebäudeenergiegesetz enthält, anders als ursprünglich vorgesehen, keine Austauschpflicht. Ihre alte Heizung müssen Sie nur austauschen, wenn diese mit Gas betrieben wird und bereits älter als 30 Jahre ist. Ist Ihre Heizung noch jünger oder erst neu gekauft, ist der Austausch nicht verpflichtend. Wird Ihre Heizung aktuell allerdings ausschließlich mit Gas betrieben, kann es sinnvoll sein, die Anlage mit einem alternativen Heizsystem zu kombinieren. Mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie erhalten Sie bis zu 40 bzw. 25 Prozent Förderung und reduzieren zugleich Ihren Gasverbrauch.

Förderungen für Gasheizungen – Fazit

Durch den Verlust der Förderung und den Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes ist der Einbau einer neuen Gasheizung unattraktiver geworden. Überlegen Sie dennoch, vor 2024 Ihre Heizanlage mit einer Gasheizung zu erneuern, sollten Sie die Förderung für erneuerbare Energien in Gebrauch nehmen. Kombinieren Sie die Gasheizung mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe, erhalten Sie nicht nur einen Zuschuss für die erneuerbaren Einzelteile, Sie machen sich auch unabhängiger von der Gasindustrie. Langfristig sollten Sie aber die komplette Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen als Energieträger anstreben – der Umwelt und Ihrem Portemonnaie zuliebe.

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