Förderung der Wärmepumpe

Die verschiedenen Möglichkeiten zur Wärmepumpenförderung im Überblick

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Öl- und Gasheizungen müssen gegen umweltfreundlichere Heizungsanlagen getauscht werden, um die Belastung für das Klima zukünftig möglichst gering zu halten und ressourcenschonender zu heizen. Wärmepumpen bieten dafür eine Alternative, da sie die Umweltwärme aus der Luft, dem Boden oder Wasser zum Heizen nutzen. Da dieser Prozess elektrisch betrieben wird, werden keine Schadstoffe ausgestoßen, was der Staat aktiv fördert. Zur Förderung der Wärmepumpe haben Eigentümer die Möglichkeit, Zuschüsse, Steuererleichterungen und Kredite zu erhalten.

Wenn auch Sie eine umweltfreundliche Wärmepumpe für Ihre Heizung nutzen möchten, erfahren Sie in unserem Ratgeber alles zur Förderung der Wärmepumpe. Lesen Sie, wer die Förderung unterstützt, welche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Förderantrag für Ihre Wärmepumpe erfüllt werden müssen und wie hoch die Zuschüsse sind.

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Thomas Schneider
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Wer unterstützt die Förderung zum Einbau von Wärmepumpen?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie seit Januar 2021 den Einbau von Wärmepumpen bzw. Heizsystemen mit erneuerbaren Energien im Allgemeinen, da der Umstieg auf erneuerbare Energien ab dem 01.01.2024 verbindlich werden soll.

Von den Möglichkeiten der Förderung der Wärmepumpe können sowohl Eigentümer als auch Mieter und Vereine profitieren. Dabei kann der Einbau der Wärmepumpe durch einen staatlichen Zuschuss mit Steuerförderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), durch Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder steuerliche Förderungen unterstützt werden.

Förderung für Wärmepumpen durch das BAFA

Das BAFA vergibt im Rahmen der BEG hohe Wärmepumpenförderungen mit mindestens 25 Prozent der Kosten. Um eine Förderung des BAFA für eine Wärmepumpe zu erhalten, muss die Antragstellung pünktlich sein, um alle wichtigen Unterlagen zu erhalten. Außerdem muss die Wärmepumpe bei der Installation in einem mindestens fünf Jahre alten Bestandsbau die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen. Nach der Installation sollten mehr als 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden, da Sie sonst keine Förderung erhalten. Zudem muss das Gebäude als für Wärmepumpen geeignet gelten. Kann die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen, ist das Gebäude förderfähig. Gasbetriebene Heizungen jeglicher Art oder Ölheizungen werden nicht gefördert. Besteht eine Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10, ist die Förderung der Wärmepumpe durch das BAFA ausgeschlossen.

KfW-Förderung für Wärmepumpen

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf von energieeffizienter Nichtwohngebäude. Hierzu unterteilt sie die Wärmepumpenförderung in unterschiedliche Stufen:

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Zu den Voraussetzungen eines klimafreundlichen Gebäudes gehört die Effizienzhaus-Stufe 40, ein geringer Ausstoß von Treibhausgasen und keine Biomasse-, Gas- oder Ölheizung.

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)

Für diese Stufe sollte das Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 haben, ebenfalls nicht mit Biomasse, Gas oder Öl heizen sowie den Anforderungen des QNG-PLUS und QNG-PREMIUM entsprechen.

Auch beim Neubau oder der Sanierung von Wohngebäuden bietet die KfW eine Förderung für erneuerbare Energien wie der Wärmepumpe an.

Steuerbonus und steuerliche Förderung für die Wärmepumpe

Allgemein kann bei der Sanierung jedes Hauses oder jeder Wohnung eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Kosten erreicht werden. Innerhalb von drei Jahren können es bis zu 40.000 Euro Steuerersparnis sein, was förderfähigen Kosten von bis zu 200.000 Euro entspricht.

Für eine Sanierung gibt es die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung der Wärmepumpe. Um den Bonus in Höhe von 20 Prozent der Kosten zu erhalten, muss das Haus mindestens zehn Jahre alt sein und selbst genutzt werden. Die Sanierungskosten können sowohl innerhalb von drei Jahren als auch nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Hierfür sind eine Fachunternehmerklärung sowie die Erfüllung der technischen Voraussetzungen wichtig.

Antragstellung der Wärmepumpenförderung: Das sollten Sie beachten

Für die Förderung der Wärmepumpe von der KfW oder vom BAFA muss eine rechtzeitige Antragstellung erfolgen. Der Antrag zur Förderung der Wärmepumpe sollte möglichst vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Zuschüsse können online beim BAFA beantragt werden. Für einen Kredit können Sie sich an Ihre Hausbank oder die KfW wenden.

Sind alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Wärmepumpe abgeschlossen, erstellt der ausführende Betrieb eine Fachunternehmererklärung, die Sie mit einem Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen, um die Förderung zu erhalten. Während dieses Ihnen den Fördersatz überweist, bekommen Sie von der KfW den beantragten Zuschuss für Ihre Wärmepumpe gutgeschrieben.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Die Förderung für Wärmepumpen ist für verschiedene Arten möglich:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe

  • Sole-Wasser-Wärmepumpe

  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzt die Wärme aus der Außenluft und ist auch bei Minusgraden zuverlässig. Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe entnimmt die Wärme aus dem Grundwasser zum Beheizen oder zur Warmwassererzeugung. Die Erdwärme wird von der Sole-Wasser-Wärmepumpe genutzt, um Heizwärme zu erzeugen. Die Erdwärme kann dabei über eine Erdsonde, einen Erdkollektor oder einen Grabenkollektor bezogen werden. Dass alle Arten von Wärmepumpen ihre Vorteile haben ist offensichtlich. Doch welche Voraussetzungen, Richtwerte und Energiestandards gibt es zur Förderung der Wärmepumpe?

Bisher hat zu den Fördervoraussetzungen die Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe gehört, die mindestens einen Wert von 2,7 aufweisen soll. Die BEG hat die JAZ jedoch durch die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) abgelöst. Die ETAs gibt an, wie effizient die jeweilige Wärmepumpe ist und bestimmt, ob diese förderfähig ist oder nicht. Dabei variieren die Mindestwerte für eine Förderung je nach Bauart der Wärmepumpe und ihrer Wärmequelle. Hier wird differenziert zwischen dem Betrieb mit Strom und Gas sowie der Beheizung über Wasser oder Luft.

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe zählt zu den mit Wasser beheizenden Wärmepumpen, da sie die Wärme an einen wasserbetriebenen Heizkreislauf überträgt. Bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius muss eine ETAs von 120 Prozent erreicht werden. Ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe strombetrieben, muss sie bei einer Vorlauftemperatur von 35 Grad Celsius eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von 135 Prozent leisten. Ist diese Voraussetzung erfüllt, steht der Förderung der Luft-Wasser-Wärmepumpe nichts im Weg.

Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Da die Wasser-Wasser-Wärmepumpe wasserbetrieben ist, gilt hier eine ETAs von 150 Prozent bei 35 Grad Celsius Vorlauftemperatur und 135 Prozent ETAs bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius. So kann die Wasser-Wasser-Wärmepumpe von einer Förderung profitieren.

Sole-Wasser-Wärmepumpe

Die Sole-Wasser-Wärmepumpe beheizt über Wasser. Zur Förderung muss die mit Strom betriebene Erdwärmepumpe bei einer Vorlauftemperatur von 35 Grad Celsius eine ETAs von 150 Prozent aufweisen, während es bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius 135 Prozent sind.

Fazit: Mit der richtigen Voraussetzung die Förderung für die Wärmepumpe erhalten

Aktuell gilt die Empfehlung, Öl- oder Gasheizungen auszutauschen. Eine sofortige Austauschpflicht gibt es nicht. Erst ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen bzw. fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden. Um den Heizungstausch von Öl- oder Gasheizungen auf Wärmepumpen anzukurbeln, bietet die BEG Förderprogramme durch die KfW sowie das BAFA.

Wärmepumpen bieten eine umweltfreundliche und günstige Variante zu heizen. Die unterschiedlichen Wärmepumpen beziehen Wärme aus der Umgebung und wandeln diese in Heizungswärme um. In die Förderung sind die Luft-Wasser-, die Wasser-Wasser- und die Sole-Wasser-Wärmepumpe einbezogen.

Um die Förderung Ihrer Wärmepumpe zu erhalten, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt und ein Antrag beim BAFA oder der KfW gestellt werden, bevor die Arbeiten der Installation der Wärmepumpe beginnen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie sich auf Zuschüsse von bis zu 40 Prozent freuen.

Eine Luft-Luft-Wärmepumpe bringt eine Reihe an Vorteilen und Nachteilen mit sich. Ob sie im Vergleich zu anderen Heizsystemen als mehr oder weniger effizient eingestuft werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Prinzipiell lässt sich der Einbau aber nur bei Gebäuden mit niedrigem Wärmebedarf und hoher Luftdichtheit empfehlen und als wirtschaftlich bezeichnen. Im Altbau oder älteren Gebäuden ohne aktuelle Standards sollte eher auf andere Wärmepumpen (z. B. Erdwärme, Luft-Wasser) oder eine Hybridheizung zurückgegriffen werden.

Wer den Preis für die Anschaffung einer Luft-Luft-Wärmepumpe nicht gescheut – und vielleicht sogar von einer Förderung profitiert hat – der darf sich unter guten Bedingungen über relativ niedrige Betriebskosten, einen Wohnraum ohne Heizkörper, eine konstant gute Belüftung und einen Beitrag zum Schutz der Umwelt freuen.

Häufige Fragen zum Thema Förderung der Wärmepumpe

Welche Förderung für Wärmepumpen gibt es 2023?

Seit 2023 gibt es eine Förderung der Wärmepumpe von fünf Prozent bei Nutzung eines natürlichen Kältemittels. Somit ist es möglich, einen Zuschuss von 30 Prozent für eine Luft-Wärmepumpe zu beantragen. Der zusätzliche Heizungstausch-Bonus von zehn Prozent erhöht die staatliche Förderung der Wärmepumpe auf insgesamt 40 Prozent.

Wie lange gibt es die Förderung für Wärmepumpen noch?

Seit August 2022 gibt es das Förderprogramm KfW 262 zur Unterstützung von Einzelmaßnahmen nicht mehr. Stattdessen ist eine Förderung möglich, wenn die Wärmepumpe statt einer alten Kohle-, Nachtspeicher- oder Ölheizung installiert wird. Die Installation wird mit 35 Prozent der Kosten gefördert.

Wie hoch sind die Zuschüsse und Förderungen für Wärmepumpen?

Je nach Bauart der Wärmepumpe variiert die Summe der Förderung:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe bis zu 6.563 € Zuschuss

  • Sole-Wasser-Wärmepumpe bis zu 12.500 € Zuschuss

  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis zu 15.000 € Zuschuss

Wie hoch ist die BEG-Förderung für die Wärmepumpe?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 25 bis 40 Prozent für Ihre Wärmepumpe. Pro Wohneinheit und Kalenderjahr sind es Kosten von bis zu 60.000 Euro sowohl im Wohnbau als auch im 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche Nichtwohnbau. Die Förderung der Wärmepumpe hat ein Maximum von 600.000 Euro im Wohnbau und fünf Millionen Euro im Nichtwohnbau. Weitere fünf Prozent Förderung können mit dem Wärmepumpen-Bonus beantragt werden, wenn ein natürliches Kältemittel bei der Wärmepumpe eingesetzt wird. Dazu zählen Propan, Isobutan, Propen, Ammoniak, Wasser und Kohlendioxid.

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