Heiznebenkosten

Das sollten Mieter und Vermieter über Heiznebenkosten wissen

Default alt

Für Hausbesitzer, Vermieter und Mieter zählen sie zu den monatlichen Nebenkosten und sind sowohl im Mietvertrag als auch in einer jeden Nebenkostenabrechnung zu finden: Heizkosten. Sie entstehend durch den Verbrauch von Brennstoffen und der damit verbundenen Brennstofflieferung. Neben diesen regulären Heizkosten können jedoch noch weitere Kosten anfallen, sogenannte Heiznebenkosten. Diese umfassen beispielsweise die Wartung sowie die Bedienung, Reinigung und Pflege einer Anlage. Während der Vermieter einige Heiznebenkosten auf den Mieter umlegen kann, gibt es jedoch auch Kosten, welche nicht umlagefähig und durch den Vermieter selbst zu leisten sind.

Welche umlagefähigen und nicht umlagefähigen Heiznebenkosten es gibt und was es zu beachten gilt, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

Wärmestrom von energis zum fairen Preis: Jetzt Wohlfühltarif finden!

Max Mustermann Portrait
Thomas Schneider
energis Kundenberater

Was sind Heiznebenkosten?

Bei dem Betrieb einer Heizanlage entstehen neben den Brennstoff- und Warmwasserkosten noch weitere Kosten. Diese gelten als Heiznebenkosten und werden unter anderem in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Hierbei kann zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Heiznebenkosten unterschieden werden.

Was sind umlagefähige Heiznebenkosten?

Können die Heiznebenkosten über die Heizkostenabrechnung auf den Mieter einer Wohnung umgelegt werden, spricht man von umlagefähigen Kosten. Zu diesen Kosten zählen:

  • Kosten für die Wartung

  • Kosten für die Bedienung, Überwachung und Pflege

  • Reinigungskosten

  • Kosten für die Verbrauchserfassung

  • Kosten für die Abgasmessung

  • Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage

Umlagefähige Heiznebenkosten

Welche Heiznebenkosten sind nicht umlagefähig?

Neben den bereits erwähnten Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden können, gibt es jedoch auch einige nicht umlagefähige Heiznebenkosten. Diese Kosten sind entsprechend von dem Vermieter eines Mietobjekts zu tragen.

Während die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung über die Heiznebenkosten abgerechnet werden, müssen die Ausgaben für die Anfertigung und Abrechnung der Betriebskosten jedoch durch den Vermieter geleistet werden. Auch Erhaltungsaufwendungen, also Maßnahmen, welche die Instandhaltung und Instandsetzung umfassen, können nicht auf den Mieter umgelegt werden. Des Weiteren hat der Vermieter die Kosten für Dienstleistungen von Wärmedienstfirmen eigenständig zu tragen. Sind Reparaturen fällig, zum Beispiel der Austausch des Brenners oder der Ölpumpe, muss der Vermieter ebenfalls dafür aufkommen.

Fazit: Diese Heiznebenkosten können anfallen

Ganz egal, ob es sich um eine Holzheizung, Ölheizung oder Gasheizung handelt – Heizkosten sowie die damit verbundenen Heiznebenkosten werden in jeder Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Hierbei ist es sowohl für Vermieter als auch für Mieter wichtig zu wissen, welche Nebenkosten innerhalb eines Mietvertrages umlagefähig sind und welche nicht.

Demnach können Wartungs-, Bedienungs- und Überwachungskosten sowie Reinigungskosten auf den Mieter umgelegt werden. Zudem kann der Vermieter Heiznebenkosten für die Verbrauchserfassung und Abgasmessung von dem Mieter geltend machen.

Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung der Heizungsanlage sind hingegen nicht umlagefähig und müssen von dem Vermieter selbst bezahlt werden. Zudem hat der Vermieter die Kosten für die Anfertigung und Abrechnung der Betriebskosten sowie für Dienstleistungen von Wärmedienstfirmen eigenständig zu tragen.

Demnach gilt es immer, die jährliche Heizkostenabrechnung gründlich zu überprüfen und dadurch eventuell sogar Heizkosten zu sparen.

Service

Sie haben Fragen zum Thema Heizen? Wir beraten Sie gerne!

Gemeinsam finden wir die geeignete Wärme für Ihren Haushalt – persönliche Beratung rund um Heizung und Energieversorgung.

Default alt