Rufnummernmitnahme:

Nach Vertragsende und vor Vertragsende

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Wer sich einmal an seine Rufnummer gewöhnt hat, will diese oftmals nicht wieder wechseln. Schließlich ist die Änderung der Telefonnummer oftmals mit vielen lästigen Aufgaben verbunden: Sie müssten sämtliche Kontakte über die Änderung der Telefonnummer informieren, gegebenenfalls neue Visitenkarten drucken lassen und eventuell auch bei verschiedene Institutionen oder auch Ärzte die neue Rufnummer hinterlegen.

Sehr viel einfacher ist es da oftmals, wenn Sie Ihre Rufnummer bei einem Anbieterwechsel einfach mitnehmen. Dies ist heutzutage in der Regel problemlos möglich. Erfahren Sie in unserem energis Ratgeber zur Rufnummernmitnahme alles wichtige dazu, wie Sie Ihre Telefonnummer sowohl vor als auch nach Vertragsende zu Ihrem neuen Telefonanbieter mitnehmen können.

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Max Mustermann Portrait
Thomas Schneider
energis Kundenberater

In unserem Ratgeber zur Rufnummernmitnahme vor und nach Vertragsende erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen

Es gibt vielfältige Gründe dafür, weshalb Sie Ihren Telefonanbieter wechseln möchten – seien es zu teure Tarife, Unzufriedenheit mit der Netzabdeckung, dem Kundenservice oder den gebotenen Leistungen.

Dementsprechend entscheidet sich fast jeder Verbraucher mindestens einmal dazu, den Telefonanbieter zu wechseln. Heutzutage ist so ein Mobilfunkanbieterwechsel recht schnell und einfach durchführbar. Doch auch die Rufnummernmitnahme macht dabei in der Regel keine Probleme mehr, wenn Sie wissen, worauf Sie bei der Telefonnummernmitnahme achten müssen.

Dabei gibt es allerdings Unterschiede, wenn Sie Ihre Nummer nach Vertragsende oder bereits vor Vertragsende mitnehmen möchten. Allerdings ist in der Regel beides möglich. Informieren Sie sich aber am besten vorher bei Ihrem Anbieter nach den Bedingungen für die Rufnummernmitnahme und den damit verbundenen Prozess.

Rufnummernmitnahme nach Vertragsende

Ein Wechsel des Telefonanbieters bedeutet heutzutage nicht zwangsläufig, dass Sie Ihre gewohnte Rufnummer verlieren. Denn es gibt durchaus die Möglichkeit, die Telefonnummer nach Vertragsende mitzunehmen. So ist die Rufnummernmitnahme mittlerweile auch fast schon ein standardisierter Prozess.

Es gibt sogar die gesetzliche Regelung, dass die Mitnahme der Telefonnummer vom Anbieter angeboten werden muss. Über dieses Angebot können Sie sich normalerweise auf der Homepage des Anbieters – meist im sogenannten FAQ-Bereich – informieren. Dort erhalten Sie oftmals auch wichtige Informationen oder Details zur Abwicklung der Rufnummernmitnahme.

Wenn Sie Ihre Rufnummer nach Vertragsende mitnehmen möchten, sollten Sie allerdings darauf achten, den Auftrag zur Rufnummernmitnahme bei Ihrem alten Anbieter spätestens am Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erteilen. Sollten Sie diesen Zeitpunkt verpassen, kann es passieren, dass Ihre Telefonnummer recht schnell an einen anderen Kunden vergeben wird und dann für Sie nicht mehr zur Verfügung steht.

Allerdings bieten viele Anbieter den Service einer Karenzzeit von bis zu 90 Tagen, in welcher die Nummer nicht neu vergeben wird. In diesem Fall gibt es auch nach Vertragsende noch die Möglichkeit, die Mitnahme der Rufnummer noch in Auftrag zu geben. Aber auch mit einer solchen Sperrfrist sollten Sie nicht zu lange warten, sondern Ihren alten Anbieter so schnell wie möglich kontaktieren, um die Rufnummer mitzunehmen.

Rufnummernmitnahme vor Vertragsende

Die Telefonnummer kann aber nicht nur mit Vertragsschluss mitgenommen werden, auch vor Vertragsende ist die Rufnummernmitnahme mittlerweile meist problemlos möglich.

Denn hier ist im Telekommunikationsgesetz klar geregelt, dass die Mitnahme der Telefonnummer, also die sogenannte Portierung der Rufnummer, auch vor der Beendigung des Vertrages jederzeit möglich ist.

Anfallende Kosten bei der Rufnummernmitnahme

Auch wenn die Mitnahme der Rufnummer relativ problemlos realisierbar ist, ist dieser Vorgang in der Regel nicht kostenlos. In den meisten Fällen werden hier einmalige Kosten vom Anbieter, von dem aus Sie die Rufnummer mitnehmen möchten, erhoben. Diese Kosten sind aber recht überschaubar – schließlich sind diese vom Gesetzgeber auf etwa 30 Euro gedeckelt.

Noch dazu werben viele Anbieter mit dem Angebot, die Kosten für die Rufnummernmitnahme für Neukunden zu übernehmen. Selbst wenn Ihr Wunschanbieter nicht mit einer solchen Kostenübernahme wirbt, erweisen sich hier viele Anbieter bei freundlicher Nachfrage kulant und übernehmen die Kosten.

Voraussetzungen und Dauer bei Rufnummernmitnahme

Damit die Rufnummer mitgenommen werden kann, müssen jedoch ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass Ihre Kundendaten bei beiden Anbietern identisch sind. Wenn Sie also umgezogen sind oder Ihren Namen beispielsweise aufgrund von Heirat geändert haben, sollten Sie erst überprüfen, ob diese Daten bei Ihrem alten Anbieter bereits aktualisiert wurden oder dies gegebenenfalls noch nachholen. In der Regel können die Daten recht schnell und einfach geändert werden. Bei einer Namensänderung müssen Sie allerdings eine Kopie oder ein Foto der entsprechenden Urkunde oder Ihres Personalausweises mitsenden beziehungsweise hochladen.

Die Portierung der Rufnummer dauert mit der Datenaktualisierung dann in der Regel bis zu fünf Werktage. Erst wenn dieser Prozess vollständig abgeschlossen ist, kann die Nummer beim neuen Anbieter genutzt werden. Hier sollten Sie also einplanen, dass sie möglicherweise kurzzeitig telefonisch nicht erreichbar sind.

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Fazit zur Rufnummernmitnahme

Normalerweise gibt es immer die Möglichkeit, die Rufnummer bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen, egal, ob vor oder nach Vertragsende. Hierfür gibt es sogar einige gesetzliche Bestimmungen, die Sie als Verbraucher bei der Rufnummernmitnahme unterstützen sollen und die Kosten dafür auch auf ein angemessenes Maß reduzieren.

Viele Anbieter übernehmen bei einem Wechsel sogar die Kosten für die Rufnummernmitnahme bei Neukunden.

Damit der Prozess der Rufnummernmitnahme auch möglichst schnell und reibungslos funktioniert gibt es lediglich ein paar Kleinigkeiten zu beachten. Dazu zählen in erster Linie, dass Sie den Prozess der Nummernmitnahme bereits vor Vertragsende einleiten und vorher überprüfen, dass Ihre Kundendaten, die Sie beim neuen und alten Anbieter jeweils hinterlegt haben, identisch sind.

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