Energiegesetze-Ratgeber:

Energieeinsparungsverordnung, Erneuerbare Energien Gesetz und mehr aus der Energiepolitik
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„There is no Planet B” – dieser Slogan zum Umwelt- und Klimaschutz ist bereits seit Jahren in den Medien und der internationalen Politik präsent. Auch hierzulande ist das Thema Erneuerbare Energien aus dem öffentlichen Diskurs nicht mehr wegzudenken. Die Politik hat hierauf mit einer Reihe an Energiegesetzen reagiert, neben den Energiegesetzen für Strom und Gas besonders das Erneuerbare Energien Gesetz, auch EEG genannt. Hiermit möchte die Bundesregierung die Etablierung und den Ausbau von Erneuerbaren Energien in Deutschland voranbringen. Nach dem ersten EEG im Jahre 2000 gab es noch weitere Gesetze, die Betreiber von Anlagen im Bereich Erneuerbare Energien betreffen, nicht zuletzt aufgrund der Förderung, die Ihnen einen finanziellen Zuschuss bescheren. Damit Sie im Dschungel der Energieverordnungen den Durchblick behalten, haben wir Ihnen im Ratgeber die wichtigsten Energiegesetze zusammengestellt. Nähere Produktinformationen zu Strom im Saarland finden Sie auf unserer Produktseite.

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Überblick zu den Energiegesetzen: Von Stromgesetzen, Erneuerbare Energien Gesetz bis hin zur Energieeinsparverordnung

Die Energiepolitik ist vielfältig. Von Strom und Gas bis hin zu Erneuerbaren Energien wie Windenergie und Photovoltaik wurden im Laufe der Jahre eine Vielzahl an Energiegesetzen verabschiedet. Manche von Ihnen, z.B. die Stromgrundversorgungsverordnung sind insbesondere für den Endverbraucher relevant, wiederum andere haben eine hohe Wichtigkeit für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber oder andere Unternehmen. Machen Sie sich hier mit der Bandbreite der Energieverordnungen vertraut.

Energiegesetze rund um Strom

Diese Energieverordnungen befassen sich mit der Regelung der Versorgung aller Bürger mit Strom und den damit zusammenhängenden Bedingungen. Da jeder Haushalt mit Strom versorgt wird, haben diese Energiegesetze eine besonders bedeutende Tragweite. Während sich die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) besonders um die Kosten für den Endverbraucher oder Haushaltskunden dreht, richtet sich die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) an die Versorger bzw. Netzbetreiber.

Stromgrundversorgungsverordnung

Die Stromgrundversorgungsverordnung, abgekürzt als StromGVV bezeichnet, wurde im Jahre 2006 erlassen. Sie regelt als zentrales Energiegesetz die Bedingungen zur Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität. Somit ist die Stromgrundversorgungsverordnung eng verknüpft mit dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG aus dem Jahre 2005 und beschäftigt sich mit dem grundsätzlichen Anspruch der deutschen Bürger auf die Versorgung mit Strom. So wird in dieser Energieverordnung geregelt, wer als Kunde oder als Endverbraucher gilt und welche Rechte und Pflichten der Grundversorger innehat. Wie die Gestaltung von Verträgen vonstattengehen sollte, über die Versorgung selbst bis hin zur Abrechnung gibt die Stromgrundversorgungsverordnung dem Netzbetreiber den rechtlichen Rahmen.

Stromnetzentgeltverordnung

Ebenfalls aus dem Jahre 2005 ist die Stromnetzentgeltverordnung, die abgekürzt als StromNEV bezeichnet wird. Wie die Stromgrundversorgungsverordnung bezieht sich diese Verordnung aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Im Zuge dieser Reform wurde die Stromversorgung verstaatlicht, sodass auch die Abrechnung, also die Netznutzungsentgelte, nun auf staatlicher Ebene festgehalten werden. Die Stromnetzentgeltverordnung legt also die Bedingungen fest, wie diese Beträge ermittelt werden, um Strom vom Netzbetreiber zum Endverbraucher zu leiten.

Konzessionsabgabeverordnung

Während die oben genannten Energiegesetze die Stromversorgung bzw. die damit zusammenhängenden Entgelte in Bezug auf Netzbetreiber und Verbraucher regeln, bezieht sich die Konzessionsabgabeverordnung (KAV) auf die Beziehung zwischen den Energieunternehmen und den Kommunen. Zwischen diesen beiden Parteien wird nämlich ein Konzessionsvertrag geschlossen.

Die Konzessionsabgabeverordnung bezieht sich neben Strom auch auf die Abgaben bei Erdgas.

Energiegesetze rund um Gas

Auch die Versorgung mit Erdgas ist durch Energiegesetze geregelt. Als Gegenstück zu den bereits beschriebenen Gesetzen befassen sich die Gasgrundversorgungsverordnung und Gasnetzentgeltverordnung mit den Bedingungen zur Grundversorgung bzw. Abrechnung in Bezug auf die Versorgung mit Gas.

Gasgrundversorgungsverordnung

In der Gasgrundversorgungsverordnung, auch abgekürzt GasGVV genannt, wird gesetzlich geregelt, wie die Grundversorgung von Erdgas in Deutschland erfolgt. Dabei sind, wie auch bei der Stromgrundversorgungsverordnung, wesentliche Informationen für Haushaltskunden und kleinere Betriebe enthalten. So ist hier festgehalten, wie und zu welchen Tarifen die Grundversorgung erfolgen muss und auch die Ersatzversorgung ist Gegenstand der GasGVV. Diese greift beispielsweise bei Insolvenz oder anderen Engpässen des jeweiligen Energielieferanten.

Gasnetzentgeltverordnung

Das Gegenstück zur Stromnetzentgeltverordnung in Bezug auf Erdgas ist die Gasnetzentgeltverordnung, die GasNEV. Hier werden die zulässigen Tarife und grundlegende Bedingungen zur Erdgas-Abrechnung festgehalten. Sie trat im Jahre 2005 in Kraft und regelt seitdem die Netzentgeltbildung in Bezug auf Erdgas.

Gesetze für Erneuerbare Energien

Neben den bisher erwähnten Energieverordnungen zu Strom und Erdgas prägen vor allem Gesetze für Erneuerbare Energien die Energiepolitik Deutschlands. Allen voran das Erneuerbare Energien Gesetz: Es regelt die Bevorzugung der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Diese Bevorzugung entsteht nicht zuletzt durch Einspeisevergütungen für die Netzbetreiber, die ebenfalls im Gesetz für Erneuerbare Energien geregelt ist. Das EEG ist gewissermaßen eine Fortführung des Stromeinspeisungsgesetzes. Neben dem Erneuerbare Energien Gesetz sind außerdem das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und die Energieeinsparungsverordnung zentrale Gesetze in der Energiepolitik.

Erneuerbare Energien Gesetz

Kaum ein Energiegesetz ist so bekannt wie das Erneuerbare Energien Gesetz. Es wird auch als zentraler Eckpfeiler in der Energiewende bezeichnet. In der ursprünglichen Fassung trat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) im Jahre 2000 in Kraft und befasst sich mit der Neuregelung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Im Laufe der Jahre wurde es häufig erneuert, angepasst und erweitert. Diese Veränderungen fanden in den Jahren 2000, 2004, 2009, 2012, 2014 und 2017 statt. Vorläufer des EEG war das Stromeinspeisungsgesetz, das 1991 verabschiedet wurde. Der vollständige Titel dieser Energieverordnung lautet „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“. Es gilt weltweit als das erste Stromeinspeisungsgesetz, das Ökostrom zum Gegenstand hat. Das Ziel war es, die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen auch für kleinere Unternehmen zu ermöglichen. Diese hatten im Gegensatz zu etablierten Netzbetreibern bereits direkteren Zugang zu erneuerbaren Energien wie etwa Windenergie, und es sollte vermieden werden, dass große Unternehmen den Zugang zur Einspeisung ins Stromnetz verhindern könnten. Hier wurde also bereits ein wesentlicher Grundstein zum späteren Erneuerbare Energien Gesetz gelegt. Dieses hat zum Ziel, den Ausbau von Erneuerbaren Energien zur Wahrung des Klima- und Umweltschutzes voran zu bringen.

Zentraler Gegenstand des Erneuerbare Energien Gesetzes ist die Regelung von festen Einspeisevergütungen, die den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen zukommt. Durch diese Vergütungen werden Anreize geschaffen, die Stromerzeugung mit nachhaltigen Aspekten voran zu treiben. Zeitgleich sollen Ressourcen geschont werden, die Energie aus fossilen Quellen bezieht, wie etwa Erdöl. Dies schlägt sich beispielsweise in der Förderung von Windenergieanlagen oder Photovoltaik-Anlagen nieder. Eine Förderung im Rahmen des EEG wird außerdem für Geothermie sowie die Stromerzeugung aus Grubengas, Erdgas aus Biomasse sowie aus biologisch abbaubaren Bestandteilen von Haushalts- und Industrieabfällen.

Darüber hinaus ist die Förderung und Weiterentwicklung von Technologien für nachhaltige Stromerzeugung Bestandteil dieser Energieverordnung. Im Zuge der Energiewende bereitet das Erneuerbare Energien Gesetz also auch die Basis für den innovativen Ausbau von Ökostrom.

Diese Vergütung wurde viele Jahre durch die EEG Umlage finanziert, die im Zuge der Stromrechnung von privaten Verbrauchern, aber auch gewerblichen Verbrauchern beigesteuert wurde. Die Betreiber von Windanlagen oder Photovoltaik-Anlagen verkauften den erzeugten Ökostrom an die Netzbetreiber, wobei die Strompreise im Verkauf unter den in anderen Energiegesetzen festgelegten Sätzen zur Vergütung lagen. Dieser Unterschied wurde durch die EEG Umlage ausgeglichen. Im Zuge der Anpassungen des Erneuerbare Energien Gesetzes wurde die EEG Umlage allerdings angepasst. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG Umlage auf Null gesetzt, ab 2023 fällt diese dann komplett weg. Der Wegfall soll zur Entlastung der Endverbraucher dienen, im Hinblick auf die immer weiter steigenden Energiepreise. Dabei ist im Gesetz auch fest verankert, dass die Energieversorger den Wegfall der EEG Umlage an die Endverbraucher weitergeben müssen. Zuletzt betrug die EEG Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde. In Zukunft wird die Förderung und Weiterentwicklung von Technologien für nachhaltige Stromerzeugung aus dem Sondervermögen  „Energie- und Klimafonds“ (EKF) vom Bund finanziert. 

Energieeinsparungsverordnung

Neben dem Erneuerbare Energien Gesetz ist auch die Energieeinsparungsverordnung großer Teil von moderner Energiepolitik, die den Umwelt- und Klimaschutz vorantreibt. Abgekürzt als EnEV bezeichnet, trat die Energieeinsparungsverordnung im Jahre 2002 in Kraft. Seitdem wurde diese Energieverordnung noch mehrfach angepasst und erneuert. In der EnEV werden Maßgaben festgesetzt, die auf das Ziel der Klimaneutralität hinarbeiten. Dabei stehen besonders Gebäude im Mittelpunkt des Energiegesetzes, das daher auch als Gebäudeenergiegesetz bekannt ist. Die Verordnung setzt den Maßstab, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudezustand zu erreichen. Daran geknüpft sind bautechnische Anforderungen, die eine energieeffiziente Bauweise fördern. Die EnEV umfasst Wohngebäude, Bürogebäude und ausgewählte Betriebsgebäude. Zuletzt wurde das Energiegesetz im Jahre 2014 angepasst. Wie die konkreten Maßnahmen der EnEV beim privaten Hausbau aussehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Energiesparhaus.

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

Eng verzahnt mit der Energieeinsparungsverordnung ist das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz, abgekürzt auch als EnVKG bezeichnet. Es gehört zu den jüngeren Energiegesetzen, da es 2012 in Kraft trat. Während die Energieeinsparungsverordnung sich auf Gebäude erstreckt, regelt die EnVKG die Kennzeichnungspflicht aller Produkte, die einen Verbrauch von Energie aufweisen. Dazu zählen vor allem CO2-Emmissionen. Diese Produkte können Geräte, Gebäude oder Fahrzeuge sein. Anhand einer Farbskala werden diese Produkte in Kategorien eingeteilt, die zeigen, wie energieeffizient diese sind. Mit dem Spektrum A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) soll diese Energieeffizienzrichtlinie eine Hilfe zur Kaufentscheidung sein und die Ziele der Energiepolitik fördern. Der Verbraucher soll so zu einem bewussten Umgang mit Energiesparmaßnahmen bewogen werden und durch sein Kaufverhalten die Energiewende positiv beeinflussen.

Fazit zum Erneuerbare Energien Gesetz Ratgeber

Es lässt sich festhalten, dass Energiegesetze zum Ziel haben, diejenigen Instanzen zu belohnen, die einen Beitrag zum Klimaschutz und Energieeffizienz leisten. Über Energieverordnungen für Strom und Erdgas gibt es zahlreiche Erneuerbare Energien Verordnungen. Allen voran das umfangreiche Erneuerbare Energien Gesetz, das viele Ziele der Energiepolitik bündelt und zu einer klimaneutralen Landesentwicklung beitragen soll. Energiegesetze sind die rechtliche Grundlage für die Energiewende und ermöglichen die Förderung beispielsweise von Windenergieanlagen oder Anlagen für Solarenergie. Da auch die Energiepolitik selten starr ist und von den Geschehnissen in der Welt abhängt, werden auch die Energiegesetze kontinuierlich angepasst, um auf die aktuellen Entwicklungen Bezug zu nehmen.

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