Deutschlands Gasversorgung hing lange Zeit besonders von Gaslieferungen aus Russland ab. Durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine, wurde die Gasversorgung in Deutschland umgestellt, um eine Gasmangellage zu verhindern. Das meiste Gas beziehen Netzbetreiber nun aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden. Nachdem die Preise für Gas sich auf den Terminmärkten im Jahr 2022 um 1.000 Prozent verteuert haben, sind die Gaspreise dieses Jahr wieder zurückgegangen.
Im Jahr 2022 konnte Deutschland einen Gasmangel erfolgreich verhindern. Doch wie sieht die Gasmangellage für den Winter 2023/2024 aus? Wie müssen sich Verbraucher bei Gasmangel verhalten und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung erarbeitet, um weiterhin einen Gasmangel in Deutschland zu verhindern? Das alles erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Wie wahrscheinlich ist eine Gasmangellage im Winter 2023/2024?
Aktuell ist die Gasversorgung in Deutschland stabil und die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Im vergangenen Jahr konnte die Bundesregierung eine Gasmangellage erfolgreich verhindern. Auch für den bevorstehenden Winter laufen die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren. Dennoch gilt weiterhin die Alarmstufe des Notfallplan Gas und ein sparsamer Gasverbrauch ist wichtig. Um die Gasversorgung zu sichern, ist ein Füllstand der Gasspeicher von 75 Prozent zum 1. September zu erreichen. Diesen Füllstand haben die Speicher bereits im Juni erreicht. Daneben wird auch die gesetzliche Füllstandsvorgabe von 95 Prozent zum 1. November voraussichtlich früher erreicht. Ende August beträgt der Füllstand der Gasspeicher laut Bundesnetzagentur (BNetzA) etwas mehr als 93 Prozent, sodass die Vorgabe bereits fast erfüllt ist.
Doch auch bei vollen Gasspeichern ist ein Gasmangel im Frühjahr laut Initiative Energien Speichern (INES) nicht ausgeschlossen. Bei einem kalten Winter, sowie im Jahre 2010, könnte es im Januar 2024 zu leeren Gasspeichern kommen. Deshalb sollten auch Verbraucher weiterhin im Haushalt darauf achten, Gas zu sparen.
Was ist der Notfallplan Gas der Bundesregierung?
Bei einer drohenden Gasmangellage regelt der Notfallplan Gas das Vorgehen in Deutschland nach dem Energiesicherungsgesetz. Im Notfallplan Gas gibt es drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.
Was bedeuten die Stufen des Notfallplans Gas für Verbraucher?
Die Befugnis zur Ausrufung des Notfallplan Gas durch die Bundesregierung ist im Energiesicherungsgesetz definiert (§ 26 EnSiG). Ziel des Notfallplans ist die Aufrechterhaltung der Lieferketten von Gas. Bei einem potentiellen Mangel soll die Energieversorgung mit Gas so lange wie möglich gesichert werden. Mit der Gaspreis-Anpassungsverordnung hat die Bundesregierung Regelungen erlassen, wonach Unternehmen zur Gasversorgung Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen erstattet bekommen. In der aktuell ausgerufenen Alarmstufe müssen Gasversorger in Eigenregie versuchen, die Marktsituation zu entspannen. In der Alarmstufe werden folgende Maßnahmen zur Bewältigung des Gasmangels durch die Gasversorgungsunternehmen ergriffen:
Rückgriff auf Gasspeicher
Flexibilitäten in der Beschaffung von Gas
Optimierung von Lastflüssen bei Gaslieferungen
Anforderung externer Regelenergie zum Ausgleich von Schwankungen in Pipelines
Lastfluss-Zusagen bei Gaslieferungen
Sollte der Markt nicht mehr in der Lage sein die Gasversorgung zu gewährleisten, ist die Bundesregierung zur Ausrufung der Notfallstufe berechtigt. In solchen Szenarien kann die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“ für Gas eingesetzt werden. Die Bundesnetzagentur bestimmt dann zusammen mit den Gasversorgungsunternehmen, wer wieviel Gas bekommt.
Was ändert sich für Privatverbraucher?
Die Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas ändert für Verbraucher im Augenblick nichts. Alle bekommen die Menge an Gas, die sie benötigen. Dennoch sollten auch private Haushalte eigene Maßnahmen ergreifen, die zu einem geringeren Verbrauch von Strom und Gas führen. Mit der Notfallstufe lassen sich nicht nur ein potenzieller Gasmangel in einem kalten und langen Winter vermeiden. Jeder eingesparte Kubikmeter Gas spart jedem Haushalt bares Geld und schont die Umwelt.
Wer ist bei einer Gasmangellage von einer Gas-Reduzierung betroffen?
Erst wenn die Bundesregierung die dritte Stufe des Notfallplan Gas erklärt, kommt es auch zu einer Aufforderung, den Verbrauch von Erdgas einzuschränken. Im Rahmen dieser Notfallstufe werden auch technische Maßnahmen an den Gasnetzen und Pipelines durchgeführt. In diesem Szenario sind in erster Linie Unternehmen dazu aufgefordert, Gas und Strom einzusparen. Obwohl für private Haushalte die Gasversorgung so lange wie möglich gesichert ist, sollen auch diese mithelfen, die Gasmangellage zu verbessern.
Mit einer Reduktion der Raumtemperatur um ein Grad Celsius können Sie im kommenden Winter Ihren Gasverbrauch um etwa sechs Prozent verringern. So tragen auch Sie dazu bei, Versorgungsengpässe von Gas in Deutschland zu vermeiden.
Tipp: So können Sie Gas einsparen
Jede im Sommer eingesparte Kilowattstunde Gas hilft einen drohenden Gasmangel im Winter besser zu bewältigen. Jeder einzelne Haushalt kann deshalb zum Einergiesparen beitragen. Dabei zählen auch diese kleinen, alltäglichen Maßnahmen, um Gas zu sparen:
Kürzer duschen
Fenster und Türen abdichten
Regelmäßig Stoßlüften
Luftzirkulation an Heizkörpern ermöglichen
Heizung in Bad und Küche minimieren
Geringere Raumtemperatur im kommenden Winter einstellen
Energetische Gebäudesanierung zum Energiesparen
Hydraulischer Abgleich durch Wartung gleichmäßig eingestellter Thermostate
Fazit: Diese Verbraucher sind bei einer Gasmangellage geschützt
Die Gasversorgung privater Haushalte ist auch bei einem Gasmangel gesichert. Zu den geschützten Verbrauchern von Gas gehören zudem soziale Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Seniorenheime, oder Kindergärten. Auch die Gaskraftwerke sind gesetzlich geschützte Verbraucher. Die Energieversorgung von Haushalten soll in allen Szenarien so lange wie möglich gesichert sein.
Die Ausrufung der aktuellen Alarmstufe des Notfallplans ist ein Signal an alle privaten Haushalte, den Verbrauch von Strom und Gas vorsorglich zu reduzieren. Die Bundesregierung geht mit gutem Beispiel voran und verbessert laut Wirtschaftsminister Habeck die Rahmenbedingungen für eine effizientere Nutzung von Energie. Zudem reduziert sie auch selbst den Verbrauch von Gas und Strom. Für sämtliche öffentlichen Gebäude in Deutschland wurden Maßnahmen getroffen, Energie einzusparen.