Förderung für die Wärmepumpe: unkompliziert zum Zuschuss für Ihre neue Heizung
Aktuelle Konditionen, Boni und Antragswege im Überblick

Eine Wärmepumpe macht Sie unabhängiger von Öl und Gas und senkt langfristig Ihre Heizkosten. Der Einbau kostet allerdings zunächst Geld. Genau hier setzt die staatliche Förderung für Wärmepumpen an. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dabei neue Konditionen. Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig gestaffelt, der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent und der Effizienzbonus ist ersatzlos entfallen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Förderung es für Wärmepumpen gibt. Wir zeigen Ihnen, wie hoch der Zuschuss ausfällt, welche Boni Sie zusätzlich erhalten und wie Sie die Förderung für Ihre Wärmepumpe beantragen. Außerdem lesen Sie, was sich ab 2027 ändert. So finden Sie schnell und einfach heraus, welcher Zuschuss für Ihr Vorhaben realistisch ist.
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energis Kundenberater
Das Wichtigste in Kürze zur Förderung bei Wärmepumpen
Grundförderung: Jeder Eigentümer eines Bestandsgebäudes erhält 30 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Diese Basis gilt unabhängig vom Einkommen und davon, ob Sie selbst im Haus wohnen oder vermieten. Sie wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt.
Boni: Selbstnutzende Eigentümer erhalten für ihre eigene Wohneinheit zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent sowie einen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Nach oben ist die Förderung gedeckelt: Bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 30.000 Euro sind 80 Prozent möglich, darüber 70 Prozent.
Höchstgrenzen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begrenzt die förderfähigen Kosten auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es je 15.000 Euro, ab der siebten je 8.000 Euro. Mehr als 22.400 Euro Zuschuss sind für ein Einfamilienhaus daher nicht möglich.
Antragstellung: Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme im Portal "Meine KfW". Beginnen Sie vorher mit dem Einbau, entfällt Ihr Anspruch auf den Zuschuss vollständig. Der Liefervertrag mit dem Fachbetrieb muss deshalb unter dem Vorbehalt der Förderzusage stehen.
Wer bekommt Förderung für eine Wärmepumpe?
Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Bestandsgebäudes. Als Bestandsgebäude gilt ein Haus, dessen Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt. Für einen Neubau greift diese Förderung dagegen nicht. Dort läuft die Unterstützung über ein eigenes Programm.
Planen Sie den Umstieg von einer alten Ölheizung auf eine Wärmepumpe, prüfen Sie deshalb zuerst das Datum des Bauantrags. Antragsberechtigt sind Sie unabhängig davon, ob Sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten. Ob Sie darin wohnen, wirkt sich aber auf die Höhe des Zuschusses aus. Im Altbau fällt die Förderung für Wärmepumpen häufig höher aus, weil dort meist noch eine alte fossile Heizung steht. Für deren Austausch ist ein zusätzlicher Zuschlag vorgesehen.

Wer fördert den Einbau einer Wärmepumpe?
Die Förderung läuft über die BEG. Sie bündelt die Zuschüsse, mit denen der Bund den Heizungstausch hin zu erneuerbaren Energien unterstützt, und ist damit nur eines von mehreren Förderprogrammen rund um Energie und Sanierung. Folgende Bundesbehörden teilen sich dabei die Zuständigkeit:
Kreditanstalt für Wiederaufbau: Die KfW wickelt die gesamte Heizungsförderung ab. Sie vergibt sowohl den Zuschuss für den Einbau als auch den passenden Ergänzungskredit.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Das BAFA ist für die übrigen Einzelmaßnahmen zuständig, also für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und die Energieberatung. Eine Förderung für Wärmepumpen beim BAFA gibt es nicht mehr.
Beide Wege lassen sich sinnvoll kombinieren: Wenn Sie zusammen mit der neuen Heizung auch das Dach dämmen, beantragen Sie die Heizung bei der KfW und die Dämmung beim BAFA. Die Wärmepumpe ist damit Teil eines größeren Pakets an Förderungen für erneuerbare Energien.
Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen?
Die KfW bündelt die Heizungsförderung in mehreren Programmen. Welches für Sie infrage kommt, hängt davon ab, ob Sie als Privatperson, als Unternehmen oder als Kommune investieren.
Staatliche Förderungen der KfW bei Wärmepumpen
Die Zuschüsse sind der Kern der Förderung: Sie müssen sie nicht zurückzahlen und sie werden nach Abschluss der Maßnahme direkt ausgezahlt. Welches der 4 Programme für Sie infrage kommt, hängt davon ab, wer den Antrag stellt und um welche Art von Gebäude es geht.
Zuschuss-Programm 458 der KfW
Zuschuss-Programm 459 der KfW
Zuschuss-Programm 522 der KfW
Zuschuss-Programm 422 der KfW
Ergänzende Förderungen der KfW bei Wärmepumpen
Auch mit dem höchsten Fördersatz bleibt ein Eigenanteil übrig. Genau dafür bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, mit denen Sie den Rest der Investition finanzieren. Sie ersetzen den Zuschuss nicht, sondern kommen zu ihm dazu.
Beantragen können Sie sie nur in einem bestimmten Zeitfenster: Die Zuschusszusage muss bereits vorliegen, der Zuschuss selbst aber noch nicht ausgezahlt sein.
Kredit-Programm 358 der KfW
Kredit-Programm 523 der KfW
Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Wenn Sie keinen Zuschuss beantragen, können Sie die Kosten stattdessen steuerlich geltend machen. § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) sieht dafür eine Steuerermäßigung über 3 Jahre vor: 7 Prozent im Jahr der Fertigstellung, 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr. Insgesamt sind das 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 40.000 Euro je Objekt.
Wichtig: § 35c EStG schließt die Steuerermäßigung ausdrücklich aus, wenn für dieselbe Maßnahme steuerfreie Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen in Anspruch genommen werden. Sie müssen sich also entscheiden. Das Gebäude muss außerdem älter als 10 Jahre sein und die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.
Zuschuss oder Steuerbonus – was kommt für Sie infrage? Da sich beide Wege ausschließen, lohnt sich ein Vergleich vor dem Antrag. Der KfW-Zuschuss richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer Altheizung und wird auf höchstens 28.000 Euro Kosten berechnet. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist vom Einkommen unabhängig und berücksichtigt Kosten bis 40.000 Euro, verteilt sich dafür aber über 3 Jahre und setzt eine entsprechende Steuerlast voraus. Welcher Weg für Sie mehr bringt, hängt damit von Ihrem persönlichen Fördersatz und den tatsächlichen Kosten ab.
Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
Gefördert werden alle gängigen elektrisch betriebenen Bauarten. Sie unterscheiden sich vor allem darin, aus welcher Wärmequelle sie die Energie für die Wärmeerzeugung beziehen:
Luft-Wasser-Wärmepumpen: Diese oft schlicht Luftwärmepumpen genannten Geräte entziehen der Außenluft Wärme und geben sie an das Heizwasser ab. Sie sind am weitesten verbreitet, weil sie ohne Erdarbeiten auskommen.
Sole-Wasser-Wärmepumpen: Diese Geräte nutzen Erdwärme über Sonden oder Kollektoren. Sie arbeiten besonders effizient, erfordern aber eine Bohrung oder eine größere Grundstücksfläche.
Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Sie beziehen ihre Energie aus dem Grundwasser und erreichen die höchsten Wirkungsgrade. Voraussetzung ist eine wasserrechtliche Genehmigung.
Kombination mit anderen Systemen: Eine Wärmepumpe lässt sich beispielsweise mit einer Anlage für Solarthermie koppeln, die das Warmwasser übernimmt. Auch solche Kombinationen sind förderfähig.
Damit die Förderung fließt, muss die Anlage außerdem technische Anforderungen erfüllen. Die wichtigste ist die Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0: Die Wärmepumpe muss aus einer Kilowattstunde Strom also mindestens 3 Kilowattstunden Wärme erzeugen. Hinzu kommen der hydraulische Abgleich des gesamten Heizsystems und die Installation durch ein Fachunternehmen. Wie gut die Anlage diese Werte erreicht, hängt stark von den passenden Heizkörpern ab, denn je niedriger die nötige Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe.
Das Kältemittel spielt für die Förderung keine Rolle mehr. Bis Juli 2026 gab es für Geräte mit natürlichen Kältemitteln wie Propan einen zusätzlichen Effizienzbonus, dieser ist ersatzlos entfallen. Nicht gefördert werden außerdem Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Bauteilen.
In welcher Höhe wird eine Wärmepumpe gefördert?
Der Fördersatz setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Die folgende Grafik fasst die aktuellen Bausteine zusammen:

Grundförderung: 30 Prozent für alle Eigentümer
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den schnellen Tausch
Einkommensbonus für die Wärmepumpe: Voraussetzungen und Höhe
Familienzuschlag: 10.000 Euro weniger anzusetzendes Einkommen
Höchstgrenzen: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit

Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe stehen aktuell hohe Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bereit. Wer die Obergrenze der förderfähigen Kosten von Beginn an in seine Kalkulation einbezieht, kann die Fördersumme realistisch einschätzen und sein Budget verlässlich planen. energis unterstützt Sie dabei von der ersten Frage bis zum Antrag.
Thomas Schneider, Kundenberater
Wie lange gilt die Förderung für Wärmepumpen noch und was ändert sich 2027?
Die Förderung läuft weiter, wird aber schrittweise zurückgefahren. Wenn Sie den Umstieg ohnehin planen, kann sich eine frühzeitige Antragstellung lohnen. Die Förderung für Wärmepumpen 2027 unterscheidet sich in mehreren Punkten von den heutigen Konditionen:
Ab wann | Was sich ändert |
|---|---|
1. Februar 2027 | Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken halbjährlich um 750 Euro. Ende 2030 liegen sie bei 22.000 Euro. |
1. Februar 2027 | Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte. |
1. Quartal 2027 | Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt von 30 auf 15 Prozent. Gleichzeitig kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent hinzu, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. |
1. Quartal 2027 | Wird eine erneuerbare Heizung ersetzt, die vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb ging, gelten nur noch 25 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig. Ging sie später in Betrieb, entfällt die Förderung ganz. |
1. August 2028 | Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nicht mehr gewährt. |
Für Sie heißt das konkret: Der Klimageschwindigkeitsbonus ist der Baustein mit der kürzesten Restlaufzeit. Wenn bei Ihnen noch eine alte Ölheizung oder Gasheizung läuft, kann sich der Klimageschwindigkeitsbonus für Sie besonders bemerkbar machen, da er als Erstes ausläuft.
Wie beantrage ich die Förderung für eine Wärmepumpe?
So stellen Sie den Antrag auf KfW-Förderung für Wärmepumpen in 5 Schritten:
Beratung und Planung: Sprechen Sie mit einem Fachbetrieb für Heizungstechnik oder einem Energieeffizienz-Experten über die passende Anlage.
Vertrag abschließen: Schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. Der Vertrag wird also erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt.
Antrag stellen: Registrieren Sie sich im Portal "Meine KfW" und reichen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) ein, die Ihr Fachbetrieb ausstellt. Sie belegt, dass Ihre geplante Investition die Förderbedingungen erfüllt.
Umsetzen: Nach der Zusage darf der Einbau beginnen.
Nachweis einreichen: Ihr Fachbetrieb stellt die Bestätigung nach Durchführung aus. Diese laden Sie im Portal hoch.
Die Auszahlung der KfW-Förderung für Wärmepumpen erfolgt anschließend nach Prüfung der Nachweise. Planen Sie dafür einige Wochen ein.
Wann ist das BAFA zuständig?
Das BAFA ist für alles zuständig, was Sie zusätzlich zum Heizungstausch umsetzen: eine neue Dämmung, neue Fenster oder eine Energieberatung. Der Ablauf entspricht weitgehend dem der KfW:
Antrag vor Vorhabenbeginn: Auch hier müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Technische Projektbeschreibung: Ein Energieeffizienz-Experte erstellt sie vor der Antragstellung.
Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Arbeiten weisen Sie die Umsetzung nach, danach erfolgt die Auszahlung.
Mit der Förderung ist die Anschaffung geklärt. Damit auch der Betrieb günstig bleibt, gibt es für Wärmepumpen einen eigenen Stromtarif: Beim Wärmestrom-Tarif von energis rechnen Sie den Heizstrom über einen separaten Zähler ab und zahlen dafür einen günstigeren Arbeitspreis als für Haushaltsstrom.
Noch günstiger wird es, wenn Sie den Strom selbst erzeugen. Eine Photovoltaikanlage deckt vor allem in der Übergangszeit einen spürbaren Anteil des Wärmepumpenstroms ab. Um Anmeldung, Zählerwechsel und Tarifumstellung kümmern wir uns, damit für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Fazit: Wärmepumpe-Förderung – der Umstieg lohnt sich jetzt besonders
Die Förderung ist trotz der Kürzungen weiterhin attraktiv. Mit 30 Prozent Grundförderung starten alle Eigentümer, selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen kommen auf bis zu 80 Prozent und damit auf maximal 22.400 Euro Zuschuss für ein Einfamilienhaus. Wichtig ist vor allem das Timing: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich und läuft 2028 aus, und auch die förderfähigen Kosten werden schrittweise abgesenkt.
Wenn bei Ihnen noch eine alte Öl- oder Gasheizung steht, ist der Zeitpunkt für den Wechsel aktuell deshalb günstig. Wir schauen uns Ihre Situation gern gemeinsam an und klären, welche Bausteine für Sie infrage kommen und welcher Stromtarif dazu passt.
