Ölheizung erneuern

Wissenswertes zu Austauschpflicht, Kosten und Förderung
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Das Heizen mit Öl ist in Zusammenhang mit Klimaschutz und Energiewende zunehmend in die Kritik geraten. Dabei kann schon der Austausch veralteter Heizkessel die Heizungsanlage nicht nur ressourcenschonender, sondern auch effizienter machen. Für bestimmte Ölheizungen gibt es seit 2020 eine gesetzlich vorgeschriebene Austauschpflicht. Zudem sieht die Bundesregierung eine Neuerung des Gesetzes vor, die den Einbau neuer Ölheizungen ab 2024 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Ab spätestens 2045 soll zudem das Heizen mit fossilen Brennstoffen komplett eingestellt werden. Viele Hausbesitzer stellen sich daher die Frage, ob auch sie ihre Ölheizung erneuern müssen und mit welchen Kosten dieses Vorhaben verbunden ist. Unabhängig davon, ob Ihre Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen ist oder Sie aus anderen Gründen über die Erneuerung bzw. den Austausch Ihrer Heizungsanlage nachdenken – wir haben die Antworten. Erfahren Sie im Ratgeber, wann die Erneuerung der Ölheizung Pflicht ist, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und ob es hierfür eine staatliche Förderung gibt.

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Thomas Schneider
energis Kundenberater

Wann muss man eine Ölheizung erneuern?

Generell muss eine Heizungsanlage natürlich immer dann erneuert werden, wenn ein Defekt vorliegt. In Bezug auf Ölheizungen gibt es jedoch seit 2020 eine gesetzliche Austauschpflicht. Denn alte Öl-Heizkessel arbeiten im Vergleich zu neuen Anlagen sehr ineffizient und können nicht die gesamte Wärmeenergie des Brennstoffs verwerten. So wird besonders viel Öl verbraucht. Da Öl jedoch ein endlicher Rohstoff ist, sollen Ölheizungen Schritt für Schritt aus dem Verkehr gezogen werden, um die Energiewende voranzutreiben. Die gesetzliche Grundlage für die Austauschpflicht ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Eine Neuauflage des Gesetzes ist bereits vorgesehen, wurde allerdings noch nicht verabschiedet. Darin wird u. a. festgelegt, dass ab 2024 neue Ölheizungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eingebaut werden dürfen und ab 2045 Heizungen mit fossilen Brennstoffen abgestellt werden.

Die aktuelle Fassung des GEG sieht die Erneuerung aller Heizkessel mit einer Leistung von vier bis 400 Kilowatt vor, die:

  • Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas verbrennen

  • Vor mehr als 30 Jahren eingebaut wurden

  • Nicht mit Nieder- oder Brennwerttechnik funktionieren

Aktuelle Fassung des GEG sieht vor

Ob sie ihre Ölheizung laut Gesetz erneuern müssen, können Hausbesitzer entweder dem Typenschild entnehmen oder sich über Produktunterlagen, alte Rechnungen oder Dokumente des Schornsteinfegers Klarheit verschaffen. Nicht betroffen von der Austauschpflicht sind Brennwertkessel. Diese lassen sich an dem vorhandenen Abwasseranschluss erkennen. Mehr zur Ölheizung und ihrer Funktion erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Ölheizung erneuern – welche Vorschriften und Ausnahmen gibt es?

Grundsätzlich existiert kein generelles Verbot für Ölheizungen. Das bedeutet, dass bestehende Anlagen weiterhin betrieben werden können, allerdings ab dem Jahr 2026 keine neuen Öl-Heizkessel mehr eingebaut werden dürfen. Wird die neue Gesetzvorlage verabschiedet, kann dies bereits ab 2024 mit wenigen Ausnahmen in Kraft treten. Wer einen Hauskauf plant, sollte zudem wissen, dass eine veraltete Ölheizung bzw. ein veralteter Heizkessel nach spätestens zwei Jahren erneuert werden muss.

Bei der Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es jedoch auch Ausnahmen. Wer bereits vor dem 1. Februar 2002 ein Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnt hat, muss die alte Ölheizung nicht erneuern.

Ölheizung erneuern bietet einige Vorteile

Eine alte Ölheizung zu erneuern ist nicht nur sinnvoll, wenn man als Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet ist, sondern kann sich auch freiwillig lohnen. Denn auch wenn die Heizung „nur“ 20 Jahre alt ist, ist sie in Sachen Effizienz längst nicht auf dem Stand einer modernen Heizungsanlage. Die Erneuerung der Ölheizung bietet daher verschiedene Vorteile. Eine neue Heizung mit Brennwerttechnik arbeitet deutlich effizienter als eine alte Ölheizung, wodurch sich der Wohnraum schneller aufheizen lässt. Denn der Wirkungsgrad einer Brennwertheizung liegt im Gegensatz zu einer alten Ölheizung bei 98 Prozent, was bedeutet, dass insgesamt 30 Prozent weniger Heizöl benötigt wird. Das spart nicht nur Brennstoff und Heizkosten, sondern schont auch die Umwelt.

Alte Ölheizung austauschen oder Heizungssystem wechseln?

Wer eine alte Ölheizung erneuern möchte, hat für die Heizungserneuerung verschiedene Möglichkeiten. Soll weiterhin ausschließlich mit Öl geheizt werden, lohnt es sich, den veralteten Ölkessel zu erneuern. Dies lässt sich durch den Austausch gegen einen besonders effizienten Öl-Brennwertkessel realisieren. Mit der Brennwerttechnik entsteht mehr nutzbare Wärme, was die Heizkosten dauerhaft senkt.

Was kostet es die Ölheizung zu erneuern?

Egal ob Neubau oder Bestandsbau, wer in seinem Haus die Heizung erneuern lassen muss, muss mit hohen Kosten rechnen. Auch bei der Ölheizung hat das Ersetzen der Heizungsanlage seinen Preis. Wie hoch dieser ist, hängt jedoch davon ab, in welchem Umfang die Heizung erneuert wird. Die höchsten Kosten fallen für den Austausch des Heizkessels an. Abhängig von Hersteller, Größe und Region kostet der Einbau eines Öl-Brennwertkessel zwischen 6.000 und 8.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Wer die Ölheizung nicht nur erneuern, sondern auch mit einer Solarthermie-Anlage kombinieren möchte, muss sogar mit einer Erhöhung der Kosten auf bis zu 13.000 Euro rechnen. Es sollte allerdings bedacht werden, dass eine neue Heizung zukünftig auch Heizkosten einspart, da sie effizienter arbeitet als eine alte Ölheizung und sich dadurch relativ schnell amortisiert.

Gibt es eine Förderung für die Erneuerung der Ölheizung?

Seit dem 01.01.2020 gibt es sowohl vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) keine staatliche Förderung mehr, um eine bestehende Ölheizung zu erneuern. Dies liegt daran, dass der Einbau neuer Ölheizungen aufgrund des Klimapakets nicht mehr unterstützt werden soll. Allerdings können Hausbesitzer, die ihre Ölheizung durch ein anderes Heizungssystem ersetzen, von der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren. Der Heizungsaustausch zu einer umweltfreundlicheren Heizmethode mit erneuerbaren Energien, wie z. B. eine Biomasseanlage (Pelletheizung) oder einer Wärmepumpen-Anlage, wird mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent vom BAFA unterstützt. Allerdings gilt die Austauschprämie des BAFA nur für Ölheizungen, die noch nicht von der Austauschpflicht betroffen sind.

Lohnt es sich für die Zukunft eine Ölheizung zu erneuern?

Müssen sie ihre Ölheizung aufgrund der Austauschpflicht erneuern, stellen sich viele Hausbesitzer die Frage, ob sich dies lohnt oder ob es direkt sinnvoller ist, von der Ölheizung auf ein anderes Heizsystem zu wechseln. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Antwort auch abhängig von dem Umfang der Modernisierungsmaßnahmen und den entstehenden Kosten ist. Zwar wird die Ölheizung nicht verboten, aber wer in Zukunft eine Ölheizung einbauen möchte, darf dies bald nur noch unter Einbindung erneuerbarer Energien. Mit Blick auf zukünftige Maßnahmen und umweltfreundliche Heizmethoden kann es sich also durchaus lohnen, bereits direkt auf ressourcenschonende und energieeffiziente Heizanlagen zu setzen. Möchten Sie weiterhin mit Öl heizen, gibt es hierfür verschiedene Möglichkeiten, um nicht nur die Heizkosten, sondern auch den Ölverbrauch zu senken.

Sie sind unschlüssig, auf welche Art der Heizung Sie in Zukunft vertrauen möchten? Unsere Energieberatung unterstützt Sie gerne bei der Entscheidung und berät Sie z. B. auch zum Thema Photovoltaik Förderung, wenn Sie Ihre Ölheizung mit umweltfreundlichem Solarstrom verbinden möchten.

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