Ölheizungsverbot: Was gilt jetzt wirklich?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt Entwarnung für Ihre Ölheizung
Es sind die Hände eines Mannes zu sehen, er überprüft Dokumente zum Ölheizungsverbot.

Kaum ein Thema verunsichert Hausbesitzer so sehr wie das Ölheizungsverbot. Öl gehört noch immer zu den am weitesten verbreiteten Heizarten in Deutschland, und viele fragen sich, ob ihre Anlage bald stillgelegt werden muss. Für Klarheit sorgt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst die bisherigen Regelungen zu Heizungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und nimmt viele der strengen Vorgaben zurück. 

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was das neue Gesetz konkret für den Austausch Ihrer Ölheizung vorschreibt. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Alternativen sich lohnen und wie energis Sie schnell und unkompliziert beim Umstieg unterstützt. 

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Max Mustermann Portrait
Thomas Schneider
energis Kundenberater

Das Wichtigste in Kürze zum Ölheizungsverbot

  • Kein generelles Verbot: Ein pauschales Verbot von Ölheizungen gibt es nicht. Funktionierende Anlagen fallen unter den Bestandsschutz und dürfen weiterlaufen. Auch das früher diskutierte Betriebsverbot ab 2045 ist mit dem neuen Gesetz gestrichen. 

  • Neues Heizungsgesetz: Das GModG löst das bisherige GEG ab. Die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt und wird durch die flexiblere Bio-Treppe ersetzt. Für Ihre Ölheizung bedeutet das flexiblere Regeln statt starrer Verbote. 

  • Austauschpflicht gelockert: Die pauschale 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Ölheizungen ist ebenfalls gestrichen. 

  • Förderung und Kosten: Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gibt es bis zu 80 Prozent Zuschuss. Gleichzeitig verteuert der steigende CO2-Preis den Betrieb einer Ölheizung Jahr für Jahr. 

Gibt es ein Ölheizungsverbot in Deutschland?

Die klare Antwort lautet: Nein, ein generelles Ölheizungsverbot gibt es nicht. Der Gesetzgeber reguliert nicht den Ölkessel als Gerät, sondern den Brennstoff, mit dem er betrieben wird. Das bedeutet für Sie: 

  • Bestehende Anlagen bleiben erlaubt: Ihre funktionierende Ölheizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren. Wer seine Ölheizung erneuern möchte, muss ebenfalls kein Verbot fürchten. 

  • Kein Betriebsverbot ab 2045: Das ursprünglich im GEG vorgesehene Enddatum, ab dem fossile Heizungen zwangsweise außer Betrieb gehen sollten, wurde mit dem neuen Gesetz gestrichen. 

  • Klimaziel bleibt: Deutschland will bis 2045 klimaneutral heizen. Ölheizungen müssen bis dahin nicht verschwinden, ihr Brennstoff muss aber schrittweise klimafreundlicher werden. 

Was ändert das neue Heizungsgesetz für Ölheizungen?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz setzt stärker auf Technologieoffenheit als sein Vorgänger und nimmt mehrere umstrittene Vorgaben zurück. Für Besitzer einer Ölheizung sind vor allem diese 4 Punkte entscheidend: 

  • Die 65-Prozent-Pflicht entfällt: Neue Heizungen mussten bisher zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Diese pauschale Vorgabe ist gestrichen. 

  • Die Bio-Treppe kommt: Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Bestehende Anlagen werden über die Brennstoff-Anbieter nach und nach klimafreundlicher. 

  • Die Austauschpflicht wird gelockert: Die alte 30-Jahre-Regel für Konstanttemperaturkessel ist entfallen. 

  • Die Wärmeplanung wird entkoppelt: Ob Sie eine bestimmte Heizung einbauen dürfen, hängt nicht mehr davon ab, ob Ihre Kommune bereits einen Wärmeplan vorgelegt hat. 

Dürfen neue Ölheizungen noch eingebaut werden?

Viele fragen sich: Wie lange darf ich noch eine neue Ölheizung einbauen? Wenn Ihre alte Heizung ausfällt oder Sie modernisieren möchten, können Sie weiterhin eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, zum Beispiel einen modernen Brennwertkessel. Neu ist allein, dass eine solche Heizung ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen muss. Das regelt die neue Bio-Treppe. 

Sie schreibt vor, welchen Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe eine neu eingebaute Öl- oder Erdgasheizung nutzen muss, etwa Bio-Heizöl, Biomethan oder Wasserstoff. Der Anteil steigt in 4 Stufen: 

Ab dem Jahr

Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe

2029

10 Prozent

2030

15 Prozent

2035

30 Prozent

2040

60 Prozent

Ergänzt wird die Bio-Treppe durch eine Grüngas- und Grünheizölquote für die Anbieter: Sie beginnt 2028 bei knapp 1 Prozent und steigt danach an. Um die Beimischung kümmert sich der Anbieter, nicht Sie selbst. So wird das Heizöl nach und nach klimafreundlicher, ohne dass Sie Ihre Anlage umrüsten müssen. 

Was heißt das für Sie?

Folgende Punkte sollten Sie bezüglich Ihrer Planung mit einer Ölheizung beachten: 

  • Der Neubau ist die Ausnahme: Für neu gebaute Häuser gilt ab 2030 ein strenger Effizienzstandard für das gesamte Gebäude, der eine reine Ölheizung dort praktisch ausschließt. Beim Heizungstausch in einem bestehenden Haus gilt diese Hürde nicht. 

  • Wägen Sie die Wirtschaftlichkeit ab: Eine neue Ölheizung müssen Sie ab 2029 mit einem wachsenden Bio-Anteil betreiben, dazu kommt der steigende CO2-Preis. Oft ist die Umrüstung einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe über die Jahre günstiger.  

Um die passende Entscheidung müssen Sie sich nicht allein kümmern – energis unterstützt Sie gerne. 

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Wie lange dürfen bestehende Ölheizungen noch laufen?

Für bestehende Ölheizungen in Wohngebäuden gilt ein umfassender Bestandsschutz. Ob Sie als Eigentümer Ihre Ölheizung austauschen müssen, regelt das Gesetz nicht mehr über das Kesselalter: 

  • Weiterbetrieb ohne Altersgrenze: Die frühere Pflicht, alte Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren stillzulegen, ist gestrichen. Moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel waren davon ohnehin ausgenommen. Es gibt keine allein auf dem Alter basierende Austauschpflicht für Ölheizungen mehr. 

  • Reparatur bleibt möglich: Geht ein Bauteil kaputt, dürfen Sie Ihre Ölheizung reparieren lassen und weiter nutzen, solange sie funktioniert. Feste Übergangsfristen für den reinen Weiterbetrieb im Bestandsgebäude gibt es nicht. 

  • Umstieg bis 2045: Bis 2045 wird das Heizöl über die Quote der Anbieter schrittweise klimaneutral. Einen Zwang zum sofortigen Umstieg gibt es nicht, Sie haben Zeit, in Ruhe die passende Lösung zu planen. 

Gibt es beim Ölheizungsverbot 2026 noch Ausnahmen?

Sie haben von Sonderregeln für Rentner, selbst genutzte Häuser oder Härtefälle gehört? Die brauchen Sie gar nicht mehr: Weil die Austauschpflicht entfallen ist, dürfen Sie Ihre bestehende Ölheizung ohnehin weiter betreiben. 

energis Kundenberaterin im Kundencenter begrüßt eine Kundin
Ein Verbot müssen Sie nicht fürchten: Ihre bestehende Ölheizung dürfen Sie weiter betreiben. Wenn Sie den Wechsel dennoch frühzeitig planen, sichern Sie sich hohe Förderung und werden unabhängiger von den steigenden Heizölkosten.

Lena Pöhler, Kundenberaterin

Sie möchten Ihre Ölheizung trotz des ausbleibenden Verbots tauschen?

Ein Techniker erklärt einem älteren Hausbesitzer die Funktionsweise einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Auch ohne Verbot kann sich der Wechsel lohnen. Fossiles Heizöl wird durch den CO2-Preis Jahr für Jahr teurer und eine moderne Heizung macht Sie unabhängiger von diesen Kosten. Diese klimafreundlichen Alternativen sind besonders verbreitet: 

  • Wärmepumpe: Sie gewinnt kostenlose Wärme aus der Umwelt und ist eine beliebte Alternative, wenn Sie Ihre Ölheizung trotz des ausbleibenden Verbots erneuern möchten. 

  • Hybridheizung: Sie kombiniert einen Öl- oder Gaskessel mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie und ist ein sanfter Einstieg in die Wärmewende. 

  • Pelletheizung: Sie heizt mit gepresstem Holz und ist eine ausgereifte Biomasse-Lösung für Häuser mit höherem Wärmebedarf. 

  • Fernwärme: Wo ein Wärmenetz verfügbar ist, ist der Anschluss oft die unkomplizierteste Variante ganz ohne eigenes Heizsystem im Haus. 

Der Umstieg wird zudem großzügig gefördert. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind bis zu 80 Prozent der Kosten möglich, bei einem Einfamilienhaus bis zu 28.000 Euro förderfähig. Wie hoch Ihr Zuschuss konkret ausfällt, sehen Sie zum Beispiel in unserem Ratgeber zur Förderung der Wärmepumpe. 

Heizen mit Wärmepumpe? Mit Wärmestrom von energis sparen Sie 

Als Ihr regionaler Energieversorger im Saarland begleiten wir Sie beim Wechsel von der Ölheizung zur klimafreundlichen Lösung. Für Ihre neue Wärmepumpe bieten wir einen speziellen Wärmestrom-Tarif, mit dem das Heizen mit Strom deutlich günstiger wird. 

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Fazit: Ölheizungsverbot – Entwarnung mit klarem Kurs Richtung Zukunft

Ein Ölheizungsverbot gibt es nicht. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz dürfen Sie Ihre Ölheizung weiter betreiben, reparieren und sogar neu einbauen – die pauschale Austauschpflicht ist gefallen, das Betriebsverbot ab 2045 gestrichen. Gleichzeitig geben die Bio-Treppe und der steigende CO2-Preis die Richtung klar vor: Fossiles Heizöl wird schrittweise teurer und klimafreundlicher. Wer den Umstieg in Ruhe plant, profitiert von hohen Zuschüssen und langfristig planbaren Heizkosten. Sprechen Sie uns an – energis begleitet Sie schnell und unkompliziert. 

Häufige Fragen zum Thema Ölheizungsverbot

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energis Kundenberater Thomas