Die Homeoffice-Steuerpauschale

Kann man das Homeoffice von der Steuer absetzen?

Frau vor laptop

Das Arbeiten im Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer längst zur neuen Normalität geworden. Doch wie sieht es eigentlich mit den steuerlichen Vorteilen aus? Können Sie die Kosten für Strom, Heizung oder die Einrichtung des Arbeitszimmers wirklich absetzen und was genau ist die Homeoffice Steuerpauschale? 

In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Homeoffice von der Steuer absetzen und wie die Berechnung funktioniert– egal ob über die Pauschale oder die detaillierte Abrechnung eines häuslichen Arbeitszimmers. Wir erklären Ihnen die aktuellen Regelungen und zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um bares Geld zu sparen. 

Ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Personen ohne festen Arbeitsplatz im Unternehmen: Unser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick und hilfreiche Tipps, wie Sie Kosten sparen und bei der Lohnsteuer Steuervorteile im Homeoffice nutzen können. Denn in Bezug auf Steuern bietet das Homeoffice nicht nur Flexibilität, sondern auch finanzielle Chancen – wenn man die Regeln kennt. 

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Homeoffice-Steuerpauschale auf einen Blick

  • Homeoffice-Pauschale nutzen: Pro Tag im Homeoffice können 6 Euro angesetzt werden, maximal 1.260 Euro pro Jahr.

  • Ohne separates Arbeitszimmer absetzbar: Auch wer am Küchentisch arbeitet, kann die Pauschale geltend machen.

  • Anrechnung auf Werbungskostenpauschale: Die Pauschale wird auf die allgemeine Werbungskostenpauschale angerechnet.

  • Tage dokumentieren: Nur Tage, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurde, zählen.

  • Alternativ Arbeitszimmer absetzen: Wer ein separates Zimmer nahezu ausschließlich beruflich nutzt, kann anteilige Wohnkosten geltend machen.

Was ist die Homeoffice Steuerpauschale?

Die Homeoffice-Steuerpauschale wurde im Jahr 2020 im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt, um Arbeitnehmer bei den Zusatzkosten zu entlasten, die durch das Arbeiten von zuhause entstehen. Die Pauschale ermöglicht es, Aufwendungen wie Strom, Heizung oder Internet in der Steuererklärung unkompliziert durch eine Tagespauschale geltend zu machen – auch ohne die strengen Voraussetzungen eines klassischen häuslichen Arbeitszimmers zu erfüllen. 

Steuerpflichtige können für jeden Tag, den sie im Homeoffice arbeiten, 6 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Seit 2023 wurde die Obergrenze auf 1.260 Euro erhöht, wodurch nun bis zu 210 Homeoffice-Tage steuerlich berücksichtigt werden können. 

Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und bietet vor allem Arbeitnehmern, die regelmäßig im Homeoffice tätig sind, eine Möglichkeit, ihre Lohnsteuer zu reduzieren und Steuern zu sparen. Dabei wird die Pauschale auf die allgemeine Werbungskostenpauschale angerechnet und kann unabhängig davon genutzt werden, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Auf diese Weise schafft bei den Steuern die Homeoffice-Pauschale eine unbürokratische Entlastung für viele Menschen, die von zuhause aus arbeiten. 

Homeoffice vs. häusliches Arbeitszimmer

Die Homeoffice-Steuerpauschale kann jeder nutzen, der von zuhause arbeitet – ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich. Beim häuslichen Arbeitszimmer müssen hingegen strenge Voraussetzungen erfüllt werden, wie ein abgeschlossener Raum, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Während die Pauschale einen fixen Betrag pro Tag gewährt, können beim Arbeitszimmer die tatsächlichen Kosten anteilig abgesetzt werden. 

Regelungen und Neuerungen der Homeoffice Steuerpauschale seit 2023

Seit 2023 wurde laut Steuerrecht die Homeoffice-Steuerpauschale erweitert, um sie für Arbeitnehmer noch attraktiver zu machen. Die Tagespauschale wurde von zuvor 5 Euro auf 6 Euro angehoben, was bis zu 1.260 Euro pro Jahr ermöglicht – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum bisherigen Höchstbetrag von 600 Euro.  

Gleichzeitig wurde klargestellt, dass die Pauschale unabhängig davon genutzt werden kann, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Damit können auch Personen, die beispielsweise am Küchentisch arbeiten, von dieser steuerlichen Erleichterung der Pauschale profitieren. Diese Änderungen machen die Homeoffice-Pauschale flexibler und sorgen als Steuervorteil für eine spürbare finanzielle Entlastung, insbesondere für diejenigen, die regelmäßig von zuhause aus arbeiten. 

Voraussetzungen, um im Homeoffice Steuern abzusetzen

Es ist eine Frau am Laptop zu sehen, die als Selbstständige im Home Office arbeitet.

Um Kosten für das Arbeiten im Homeoffice steuerlich abziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese unterscheiden sich je nach Art des steuerlichen Abzugs, beispielsweise zwischen der Homeoffice-Steuerpauschale und den strengeren Anforderungen an ein häusliches Arbeitszimmer. Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen übersichtlich zusammengefasst: 

Voraussetzungen für die Homeoffice-Steuerpauschale 

  • Kein separater Raum nötig: Ein geeigneter Arbeitsplatz in der Wohnung (z. B. Schreibtisch im Wohnzimmer) reicht aus. 

  • Tätigkeit von zuhause aus: Sie müssen an den angegebenen Tagen tatsächlich im Homeoffice gearbeitet haben. 

  • Absetzbare Beträge: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage). 

  • Werbungskostenpauschale: Die Pauschale wird auf die allgemeine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro angerechnet. Erst darüberhinausgehende Beträge führen zu einer Steuererstattung. 

Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer 

  • Abgeschlossener Raum erforderlich: Der Raum muss baulich getrennt und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. 

  • Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Ein Arbeitszimmer kann nur abgesetzt werden, wenn dort der Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit liegt. 

  • Absetzbare Kosten: Miete, Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung), anteilige Reinigungskosten und Möbel können steuerlich geltend gemacht werden. 

  • Nachweispflicht: Gegenüber dem Finanzamt müssen die Nutzung und die Kosten eindeutig nachgewiesen werden. 

Selbstständige im Homeoffice

Viele Selbstständige, wie Steuerberater oder Journalisten, arbeiten überwiegend von zuhause aus und sind damit auf einen Heimarbeitsplatz angewiesen. Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit darstellt, können die können die damit verbundenen Kosten als Betriebsausgaben vollständig in der Steuererklärung abgesetzt werden. Zu den absetzbaren Kosten zählen unter anderem: 

  • Anteilige Kosten: Miete, Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung) und Reinigungskosten. 

  • Kreditzinsen: Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Instandhaltung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufgenommen wurden, in der sich das Arbeitszimmer befindet. 

  • Ausstattung: Ausgaben für Büromöbel und technische Geräte wie Schreibtisch, Stuhl oder Computer. 

Arbeitnehmer ohne eignen Arbeitsplatz

Auch Arbeitnehmer können unter gewissen Voraussetzungen das Homeoffice in der Steuererklärung angeben und Steuern sparen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zwar nicht zuhause ausüben, allerdings einen häuslichen Arbeitsplatz benötigen, da ihnen im Unternehmen kein fest zugewiesener Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In solchen Fällen können anteilige Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden.  

Ein typisches Beispiel hierfür sind Lehrer. Lehrkräfte sind zwar in der Schule tätig, benötigen aber einen häuslichen Arbeitsplatz, um Korrekturen oder die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu erledigen. Wichtig ist dabei, dass die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers klar nachgewiesen werden kann, da das Finanzamt bei einer privaten Mitnutzung keinen steuerlichen Abzug zulässt. Wenn kein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet werden kann, besteht die Möglichkeit, die Homeoffice-Steuerpauschale zu nutzen. Diese ist unbürokratischer, da sie auch ohne separaten Raum geltend gemacht werden kann. 

Arbeitnehmer mit eigenem Arbeitsplatz im Unternehmen

Arbeitnehmer, die zwar über einen Arbeitsplatz im Unternehmen verfügen, aber zusätzlich im Homeoffice arbeiten, können den Heimarbeitsplatz nicht als häusliches Arbeitszimmer absetzen. Das liegt daran, dass der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in diesem Fall nicht in den heimischen vier Wänden liegt. 

Trotz eines bestehenden Arbeitsplatzes im Unternehmen können diese Arbeitnehmer die Homeoffice-Steuerpauschale geltend machen – vorausgesetzt, sie arbeiten an bestimmten Tagen ausschließlich von zuhause aus. Die Pauschale ermöglicht es, 6 Euro pro Homeoffice-Tag abzusetzen, bis zu einem Maximum von 1.260 Euro im Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Unternehmen ein Arbeitsplatz vorhanden ist. 

Wenn Sie nicht ausschließlich von zuhause aus arbeiten, sondern an einigen Arbeitstagen ins Büro fahren, können Sie für diese Arbeitstage zusätzlich die Entfernungspauschale geltend machen. Notieren Sie dazu die tatsächlichen Pendeltage und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, um in der Steuererklärung von beiden Steuervorteilen – Homeoffice-Steuerpauschale und Entfernungspauschale – zu profitieren. 

Steuervorteil für das Homeoffice außerhalb der eigenen vier Wände

Ist es Ihnen nicht möglich, ein Homeoffice einzurichten, das als abgetrennter Raum genutzt werden kann, gibt es eine einfache Alternative: Ein Arbeitszimmer außerhalb der eigenen vier Wände mieten. Sie können entweder eine Fläche in einem Bürogebäude oder einen Raum in einem Coworking Space für Ihre Arbeitstage mieten. 

Der Coworking Space ist eine Entwicklung im Bereich der „neuen Arbeitsformen“. Hier wird meist in großen, offenen Räumen gearbeitet. Die Aufwendungen für Miete und Einrichtung können problemlos von der Steuer abgesetzt werden, wenn das selbst gewählte Homeoffice als Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit dient und kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist. 

Schritt für Schritt zur Steuererklärung: So gehen Sie vor

Wenn Sie die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Steuerpauschale in der Steuererklärung geltend machen möchten, gibt es einige Schritte, die Sie beachten sollten. Wichtig ist, dass Sie genau prüfen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen und welche Option für Sie infrage kommt. Hier finden Sie eine kurze Anleitung

Häusliches Arbeitszimmer: Voraussetzungen und Nachweise prüfen

  • Voraussetzungen klären: Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitszimmer ein abgeschlossener Raum ist, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Außerdem muss es entweder der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein oder Ihnen im Unternehmen kein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. 

  • Kosten umlegen: Sammeln Sie alle laufenden Kosten Ihrer Wohnung, wie Miete, Strom, Heizung und Müllabfuhr, die auf das Arbeitszimmer entfallen. Die Kosten werden anteilig berechnet, indem der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche ermittelt wird: (Fläche des Arbeitszimmers x 100) / Gesamtwohnfläche = Arbeitszimmeranteil in Prozent. Dieser Prozentsatz wird dann auf die Gesamtkosten angewendet. 

  • Ausstattung und Renovierungen: Auch einmalige Kosten, wie die Anschaffung von Büromöbeln oder Renovierungsarbeiten, können steuerlich abgesetzt werden, sofern sie ausschließlich beruflich genutzt werden. 

  • Nachweise bereitstellen: Bewahren Sie Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege gut auf, um die berufliche Nutzung des Zimmers gegenüber dem Finanzamt belegen zu können. 

Homeoffice Steuerpauschale: Einfach und unkompliziert

  • Tage dokumentieren: Notieren Sie die Tage, an denen Sie ausschließlich von zuhause aus gearbeitet haben. Die Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag und ist auf maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage) begrenzt. 

  • Kein Nachweis von Einzelkosten: Im Gegensatz zum häuslichen Arbeitszimmer müssen Sie keine genauen Kosten nachweisen. Die Pauschale wird direkt in Ihrer Steuererklärung eingetragen und unbürokratisch berücksichtigt. 

  • Werbungskostenpauschale prüfen: Beachten Sie, dass die Homeoffice-Steuerpauschale auf die allgemeine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro angerechnet wird. Sie führt daher nur dann zu einer Steuererstattung, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über diesen Betrag hinausgehen. 

Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer werden in der Steuererklärung an den entsprechenden Stellen eingetragen: Arbeitnehmer geben die Ausgaben in der Anlage N unter „Werbungskosten“ an, während Selbstständige sie in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erfassen. Wenn Sie hingegen die Homeoffice-Steuerpauschale nutzen möchten, erfolgt die Eintragung ebenfalls in der Anlage N unter „Werbungskosten“. Um sich den Prozess zu erleichtern und Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich die Nutzung einer Steuersoftware oder der Plattform Elster. Diese Programme führen Sie Schritt für Schritt durch die Eingaben und helfen dabei, alle relevanten Angaben korrekt und vollständig zu machen. 

Die Einrichtung des Arbeitszimmers, wie Schreibtisch, Schreibtischstuhl und Schreibtischlampe kann immer steuerlich abgesetzt werden. Sind die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt, sind Einrichtungsgegenstände dennoch als Werbungskosten direkt voll absetzbar. Damit müssen hochwertige Gegenstände über die Nutzungsdauer und geringerwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben

Ausstattung des Arbeitszimmers (Schreibtisch, Stuhl, Leselampe, etc.)

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Renovierung des Arbeitszimmers

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Nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers

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Abschreibungen (bei Eigentümern einer Immobilie)

Anteilig

Miete (für Wohnung oder Haus)

Anteilig

Nebenkosten (Strom, Heizung, Müllabfuhr, etc.)

Anteilig

Homeoffice und Steuern: So holen Sie das Beste heraus

Auch in den Jahren nach der Corona-Pandemie bieten immer noch viele Unternehmen ihren Mitarbeitern an, ihrer Tätigkeit von zuhause aus nachzugehen. Das mobile Arbeiten aus dem Homeoffice ist nicht mehr wegzudenken. Trotzdem ist es für viele Arbeitnehmer immer noch Neuland und sie stellen sich die Frage, ob sie Aufwendungen für die Einrichtung des heimischen Arbeitszimmers, Kosten für Internet, Telefon, erhöhten Strombedarf, etc. im Homeoffice von der Steuer absetzen und so Geld sparen können. 

Wichtig ist, dass die geltenden Regelungen und Voraussetzungen im Steuerrecht beachtet werden. Während die Homeoffice-Steuerpauschale unkompliziert und ohne großen Nachweisaufwand genutzt werden kann, erfordert die Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers strengere Bedingungen, wie einen ausschließlich beruflich genutzten Raum. Mit einer guten Vorbereitung und sorgfältiger Dokumentation können Arbeitnehmer jedoch spürbare Steuervorteile erzielen und am Ende des Jahres bares Geld sparen. Das Homeoffice bietet also nicht nur Flexibilität im Alltag, sondern auch eine Chance, finanziell zu profitieren

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Ihr Homeoffice einrichten oder welche Homeoffice-Tipps Sie auch zuhause produktiv arbeiten lassen? Dann lesen Sie unsere Ratgeber. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, den richtigen Homeoffice Internet-Tarif zu finden. 

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