Ob Festnetz oder Mobilfunknetz: Jederzeit erreichbar zu sein, ist für viele Menschen sehr wichtig und ein Telefonanschluss heutzutage unabdingbar. Dabei kann das Telefon ganz schnell zur Kostenfalle werden. Trotzdem scheuen sich einige Menschen, Ihren bewährten Telefonanbieter zu wechseln. Dabei kann es viele Vorteile mit sich bringen verschiedene Telefonanbieter miteinander zu vergleichen und den richtigen Telefonanschluss für sich zu finden. Allerdings ist nicht immer der Telefonanbieterwechsel die richtige Lösung – auch ein Tarifwechsel kann eine Option zum Geldsparen sein.
In unserem Ratgeber haben wir Ihnen alles rund um das Thema Telefonanbieter wechseln zusammengestellt und stellen Ihnen die verschiedenen Optionen des Telefonanbieterwechsels vor. Außerdem zeigen wir Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie Ihre Rufnummer zum neuen Telefonanbieter mitnehmen können. Wir geben Ihnen wichtige Tipps, wie Sie auch ohne Anbieterwechsel einige Kosten sparen können.
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Wieso sollte man den Telefonanbieter wechseln?
Menschen neigen dazu, Verträge abzuschließen und die Kosten jahrelang zu zahlen, ohne sich nach Alternativen umzuschauen. Dabei gibt es einige Gründe, seinen Telefonanbieter zu wechseln.
Veraltete Geräte: Gerade bei älteren Telefonanschlüssen sind die kostengünstigeren Alternativen weit verbreitet. So lässt sich viel Geld sparen, das in andere Aktivitäten angelegt werden kann.
Verlockende Angebote: Viele Telefonanbieter sagen ihren Neukunden interessante Prämien bei einem Telefonanbieter-Wechsel zu. Von Geldprämien über Sachprämien und Gutscheinen – Telefonanbieter locken Ihre Kunden mit vielen Anreizen.
Mangelnde Leistung: Sind sie unzufrieden mit der Qualität des Telefonanschlusses, dem Kundendienst oder der Zuverlässigkeit Ihres aktuellen Telefonanbieters? Ein Telefonanbieterwechsel kann die Lösung dafür sein.
Telefonanbieter wechseln – den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen!
Wer den Telefonanbieter wechseln möchte, sollte sich zunächst damit beschäftigen, wann der Wechsel erfolgen kann. Dabei sind die Kündigungsfristen des Telefonanschlusses entscheidend. Durch ein Sonderkündigungsrecht kann es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, den Anbieter zu wechseln trotz laufendem Vertrag. Ob ein Umzug einen vorzeitigen Telefonanbieterwechsel rechtfertigt oder sogar ein Sonderkündigungsrecht darstellt, erfahren Sie jetzt.
Kündigungsfristen beim Anbieterwechsel beachten
Das Wichtigste für einen Wechsel des Telefonanbieters ist es, die Vertragslaufzeit genau im Auge zu behalten. Für einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten beträgt die Kündigungsfrist meistens 3 Monate. Wer nicht fristgerecht kündigt, bindet sich im Normalfall weitere 12 Monate an seinen Telefonanbieter und kann den Telefonanbieter nicht wechseln. Wir empfehlen spätestens 4 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Bei einigen Telefonanbietern lässt sich bereits frühzeitig eine Kündigung vormerken, sodass Sie sich keine Sorgen um die fristgerechte Kündigung machen müssen. Die genauen Fristen für Ihren Telefonanschluss finden Sie in Ihrem Telefonvertrag – können aber auch jederzeit bei Ihrem Anbieter nachgefragt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall die Kündigung schriftlich bestätigen. Damit kann dem Telefonanbieterwechsel nichts mehr im Wege stehen.
In einigen Fällen übernimmt der neue Telefonanbieter die Kündigung Ihres alten Telefonanschlusses. Aber auch in diesem Fall müssen die Kündigungsfristen genau beachtet werden.
Telefonanbieter wechseln trotz Vertrag
Ist eine derzeitige Kündigung aufgrund der Vertragslaufzeit nicht möglich, aber Sie möchten den Telefonanbieter unverzüglich wechseln? In diesem Fall gibt es einige Optionen, die einen sofortigen Telefonanbieterwechsel ermöglichen.
Informieren Sie sich zunächst über Angebote Ihres derzeitigen Telefonanbieters. Unter Umständen ist es nicht notwendig, den Telefonanbieter zu wechseln trotz Vertrag. Oft haben Anbieter genau für diesen Fall besondere Angebote, um Ihre Kunden zu halten. So ist es möglich, entweder ein vergünstigtes Angebot zu erhalten oder in einen anderen Tarif – gemäß Ihren Bedürfnissen zu wechseln.
Eine weitere Variante stellt das Sonderkündigungsrecht dar. Eine außerordentliche Kündigung des Telefonanschlusses kann möglich sein, wenn Störungen oder Probleme des Festnetzanschlusses, dem Mobilfunknetz oder der Vertragsverhältnisse auftreten. Dazu wird dem Telefonanbieter eine Frist gesetzt, in dieser er die aufgetretenen Probleme beheben muss. Wenn in dieser Zeit die Probleme weiterhin auftreten, kann eine außerordentliche Kündigung des Vertrages erfolgen. Diese muss immer schriftlich beim Telefonanbieter eingehen. Preiserhöhungen können ebenfalls ein Grund für ein Sonderkündigungs-recht des Telefonanbieters darstellen. Informieren Sie sich ausreichend, ob eine außerordentliche Kündigung in Ihrem individuellen Fall möglich ist.
Einige Anbieter bieten auch die Übernahme der Kosten des bereits laufenden Vertrages an - solange bis Sie den Telefonanschluss ordentlich kündigen können. So ist auch ein Telefonanbieterwechsel trotz Vertrages möglich.
Wohnortwechsel = Anbieterwechsel?
Ist der Zeitpunkt des Umzuges lange bekannt, kann der bestehende Vertrag zum Vertragsende mit der regulären Kündigungsfrist beendet werden. Ist dies nicht möglich, könnte das Sonderkündigungsrecht die Lösung für den Telefonanbieterwechsel bei einem Umzug sein. Allerdings greift das Sonderkündigungs-recht bei einem Umzug nicht automatisch. Ein Wohnortwechsel hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis. Ist es dem Telefonanbieter technisch nicht möglich am neuen Wohnort die Leistung zu erbringen, kann eine außerordentliche Kündigung des Vertrages erfolgen. Diese unterliegt auch einer Frist von 3 Monaten. Kündigen Sie mit Hilfe des Sonderkündigungsrechts zum 01.01. tritt Ihre Kündigung beispielsweise zum 01.04. in Kraft. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Telefonanbieter auf, sodass sogar eventuell ein Tarifwechsel des Telefonanschlusses durchgeführt werden kann oder, dass sie sich rechtzeitig um einen Telefonanbieter-wechsel kümmern können. So können Sie gleich einen neuen Telefonanbieter beauftragen.
Telefonanbieter wechseln und Neuanbieter finden
Der bisherige Telefonanbieter ist bereits gekündigt und nun muss ein neuer Telefonanbieter gefunden werden. Dabei gilt es einige Punkte zu beachten. Zunächst sollte das eigene Telefonverhalten unter die Lupe genommen werden, um beim Telefonanbieter wechseln durch Vergleich den passenden Tarif zu finden. Mit Internet & Telefon Flats von energis surfen Sie im ultraschnellen DSL-Internet und erleben glasklare Telefonie. Informieren sie uns gerne über Ihren Wechselwunsch über unsere Hotline 0681 9069-8824 und wir helfen ihnen beim Telefonanbieterwechsel.
In der heutigen Zeit werden Telefonate häufig über das Internet übertragen. Eine Telefonflatrate ist dann in einen DSL-Anschluss integriert. Wenn Sie also an einem Komplettpaket interessiert sind, können Sie auch hier weitere Kosten sparen. Doch nicht nur Zuhause im Festnetz, sondern auch unterwegs im Mobilfunknetz ist beim Wechseln des Telefonanbieters ein Vergleich wichtig.
Telefonanbieter wechseln und Nummer behalten?
Auch wenn man seinen Telefonanbieter wechselt, möchte man häufig die eigene Rufnummer behalten. So muss man sich keine neue Nummer merken und auch seinen Verwandten und Freunden nicht über die neue Rufnummer informieren. Bei einem Telefonanbieterwechsel besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Mitnahme der Telefonnummer. Auf eine Rufnummermitnahme oder auch sogenannte Portierung besteht laut Telekommunikationsgesetz jedoch bei einem reinen Tarifwechsel kein Anspruch.
Um beim Telefonanbieterwechsel eine Rufnummer mitnehmen zu können, müssen Sie die Mitnahme bei Ihrem bisherigen Telefonanbieter beantragen. Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten bei Ihrem alten Telefonanbieter und bei Ihrem neuen Anbieter übereinstimmen. Nicht nur der Festnetzanbieter, sondern auch der Mobilfunkanbieter muss es beim Wechseln des Telefonanbieters dem Kunden ermöglichen seine alte Rufnummer zu behalten. Anders als beim Festnetzvertrag muss der Mobilfunkvertrag bei der Beantragung der Portierung nicht bereits beendet sein.
Grundsätzlich ist es wichtig, beim Telefonanbieter-wechsel die Rufnummermitnahme rechtzeitig zu beantragen, da der Abwicklungsprozess im Durchschnitt zwischen 7-10 Werktage in Anspruch nimmt. Der neue Telefonanbieter muss spätestens am Tag der Vertragsbeendigung beim alten Telefonanbieter über die Portierung informiert werden, um das Nutzungsrecht an seiner Rufnummer nicht zu verlieren.
Preislich beläuft sich beim Telefonanbieterwechsel die Rufnummermitnahme im Festnetz auf maximal 9,61 Euro (netto) bzw. 11,44 Euro (brutto). Die Portierung ist im Festnetz genau geregelt und sollte den angegebenen Betrag nicht überschreiten. Ist dies doch der Fall, kann es der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Möchte man im Mobilfunknetz den Telefonanbieter wechseln und seine Nummer mitnehmen schwanken die Kosten oft zwischen 20-30 Euro. Allerdings geben einige Telefonanbieter eine Gutschrift aus, um die Rufnummer vom alten Anbieter zu übernehmen.
Welche Kosten entstehen, wenn ich den Telefonanbieter wechseln will?
Welche Kosten durch einen Telefonanbieterwechsel entstehen, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die einmaligen Kosten sollte Sie unbedingt bei einem Anbietervergleich beachten. Möchten Sie ihren Telefonanbieter wechseln, fallen häufig einmalige Anschlusskosten an. In manchen Fällen werden diese aber von dem neuen Anbieter in Form einer Gutschrift übernommen.
Haben Sie ein Komplettpaket mit Telefonflatrate, DSL-Anschluss oder womöglich auch einem TV-Anschluss im Auge, vergessen Sie nicht die Kosten für einen Router oder einen neuen Receiver mit einzubeziehen. Telefonanbieter verlangen häufig einen zusätzlichen monatlichen Abschlag als Miete für das Gerät. Die Kosten für die Mitnahme der Rufnummer sind zu den einmaligen Kosten hinzuzurechnen. Gegebenenfalls fallen auch Technikerkosten für einen neuen Festnetz-anschluss an. Infomieren Sie sich daher vorher über alle anfallenden Kosten, um Ihren Telefonanbieter günstig zu wechseln.
Unser Fazit zum Thema Telefonanbieter wechseln
Ob es ein besseres Angebot, Wechselprämien oder die schlichte Unzufriedenheit mit dem bisherigen Telefonanbieter sind: Gründe für einen Wechsel gibt es viele. Besonders wichtig ist es die Kündigungsfristen des Telefonanbieters zu beachten. Ob in Ihrem speziellen Fall eine Sonderkündigungsrecht besteht, muss allerdings individuell geprüft werden. In manchen Fällen ist es so möglich den Telefonanbieter zu wechseln bei laufendem Vertrag. Ein Umzug stellt grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht dar, kann in einigen Fällen aber zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen. Es empfiehlt sich bereits vor der Kündigung einen neuen Anbieter zu suchen, da der neue Telefonanbieter die Kündigung für Sie übernehmen kann. Um keine bösen Überraschungen bei den monatlichen oder einmaligen Kosten zu erleben, informieren Sie sich vorher genau, was auf Sie zukommen kann. Vergessen Sie nicht die Portierung, den Techniker oder sonstige Anschluss-kosten mit einzubeziehen. Grundsätzlich haben sie beim Telefonanbieter wechseln im Mobilfunknetz mehr Möglichkeiten als beim Festnetzanschluss.
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