„There is no Planet B” – dieser Slogan zum Umwelt- und Klimaschutz ist bereits seit Jahren in den Medien und der internationalen Politik präsent. Auch hierzulande ist das Thema erneuerbare Energien aus dem öffentlichen Diskurs nicht mehr wegzudenken. Die Politik hat hierauf mit einer Reihe an Energiegesetzen reagiert: Neben den Energiegesetzen für Strom und Gas ist besonders das Erneuerbare-Energien-Gesetz, auch EEG genannt, in aller Munde. Nach dem ersten EEG im Jahr 2000 gab es noch weitere Gesetze, die Betreiber von Anlagen im Bereich erneuerbare Energien betreffen. Das lag nicht zuletzt an einer möglichen Bundesförderung und finanziellen Zuschüssen für den Einbau von neuen Energien, die in die Gesetze aufgenommen und immer wieder angepasst wurden. Auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt es wichtige Regelungen, die den Umgang mit Energie in der Wirtschaft und in Gebäuden wie Neubauten festlegen. Damit Sie im Dschungel der Energieverordnungen den Durchblick behalten, haben wir Ihnen im Ratgeber die wichtigsten Energiegesetze zusammengestellt.
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Das Wichtigste zu den Energiegesetzen vorab
Bevor es mit den einzelnen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen ins Detail geht, finden Sie hier das Wichtigste zu den Energiegesetzen in Kürze:
Was sind Energiegesetze?
Die Energiegesetze regeln in Deutschland spezifische Bereiche der Energiewirtschaft und Energiepolitik. Dabei bezieht sich der Begriff „Energiegesetz“ nicht auf eine einzige rechtliche Regelung. Stattdessen beschreibt er mehrere Energiegesetze und Verordnungen, die sich auf die Anforderungen im Bereich Energie und Energiepolitik beziehen.
Welches Ziel hat die Energiegesetzgebung?
Die Bundesregierung möchte die Etablierung und den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland voranbringen: Ziel eines Energiegesetzes ist es, zu gewährleisten, dass Energiequellen sicher und nachhaltig genutzt und Energieverbraucher geschützt werden.
Strom, Wärme und die neuen Energien – Gesetze und Verordnungen im Überblick
Die Energiepolitik ist vielfältig. Von Strom und Gas bis hin zu erneuerbaren Energien wie Windenergie und Photovoltaik wurden im Laufe der Jahre eine Vielzahl an Energiegesetzen in Deutschland verabschiedet. Manche von Ihnen, zum Beispiel die Stromgrundversorgungsverordnung, sind insbesondere für den Endverbraucher relevant, wiederum andere haben eine hohe Wichtigkeit für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber oder andere Unternehmen. Machen Sie sich hier mit der Bandbreite der Energieverordnungen vertraut.
Energiegesetze rund um Strom
Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sind Bestimmungen, die sich besonders um die Kosten für den Endverbraucher oder Haushaltskunden drehen. Dahingegen regelt die Strompreisbremse, ein recht neues Gesetz, die steigenden Kosten für Energie im Haushalt, in Kleingewerben sowie mittleren und großen Unternehmen und soll diese abfedern.
Diese Energieverordnungen befassen sich grundsätzlich mit der Regelung der Versorgung aller Bürger mit Strom und den damit zusammenhängenden Bedingungen. Da jeder Haushalt mit Strom versorgt wird, haben diese Energiegesetze eine besonders bedeutende Tragweite.
Stromgrundversorgungsverordnung
Die Stromgrundversorgungsverordnung, abgekürzt als StromGVV, wurde im Jahr 2006 erlassen. Sie regelt als zentrales Energiegesetz die Bedingungen zur Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität. Somit ist die Stromgrundversorgungsverordnung eng verknüpft mit dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG aus dem Jahr 2005 und beschäftigt sich mit dem grundsätzlichen Anspruch der deutschen Bürger auf die Versorgung mit Strom. So wird in dieser Energieverordnung geregelt, wer als Kunde oder als Endverbraucher gilt und welche Rechte und Pflichten der Grundversorger innehat. Wie die Gestaltung von Verträgen vonstattengehen sollte, über die Anforderungen der Versorgung selbst bis hin zur Abrechnung gibt die Stromgrundversorgungsverordnung dem Netzbetreiber den rechtlichen Rahmen.
Stromnetzentgeltverordnung
Ebenfalls aus dem Jahr 2005 ist die Stromnetzentgeltverordnung, die abgekürzt als StromNEV bezeichnet wird. Wie die Stromgrundversorgungsverordnung hängt auch diese Verordnung eng mit dem Energiewirtschaftsgesetz zusammen. Im Zuge dieser Reform wurde die Stromversorgung verstaatlicht, sodass auch die Abrechnung, also die Netznutzungsentgelte, nun auf staatlicher Ebene festgehalten werden. Die Stromnetzentgeltverordnung legt also die Bedingungen fest, wie diese Beträge ermittelt werden, um Strom vom Netzbetreiber zum Endverbraucher zu leiten.
Strompreisbremse
Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse ist im Dezember 2022 in Kraft getreten und soll Privathaushalte, Kleingewerbe sowie mittlere und große Unternehmen von hohen Energiekosten entlasten. Bei bis zu 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gilt ein Strompreisdeckel von 40 Cent je Kilowattstunde brutto für 80 Prozent des historischen Verbrauchs. Liegt man oberhalb des jeweiligen rabattierten Kontingents, fallen die üblichen Strompreise an. Die Preisbremse gilt für das gesamte Jahr 2023 und ist bis April 2024 verlängerbar.
Energiegesetze rund um Gas
Auch die Versorgung mit Erdgas ist durch Energiegesetze geregelt. Als Gegenstück zu den bereits beschriebenen Gesetzen befassen sich die Gasgrundversorgungsverordnung und Gasnetzentgeltverordnung mit den Bedingungen zur Grundversorgung bzw. Abrechnung in Bezug auf die Versorgung mit Gas.
Gasgrundversorgungsverordnung
In der Gasgrundversorgungsverordnung, auch abgekürzt GasGVV, wird gesetzlich geregelt, wie die Grundversorgung von Erdgas in Deutschland erfolgt. Dabei sind, wie auch bei der Stromgrundversorgungsverordnung, wesentliche Informationen für Haushaltskunden und kleinere Betriebe enthalten. So ist hier festgehalten, wie und zu welchen Tarifen die Grundversorgung erfolgen muss. Auch die Ersatzversorgung ist Gegenstand der GasGVV. Diese greift beispielsweise bei Insolvenz oder anderen Engpässen des jeweiligen Energielieferanten.
Gasnetzentgeltverordnung
Das Gegenstück zur Stromnetzentgeltverordnung in Bezug auf Erdgas ist die Gasnetzentgeltverordnung, die GasNEV. Hier werden die zulässigen Tarife und grundlegende Bedingungen zur Erdgas-Abrechnung festgehalten. Sie trat im Jahr 2005 in Kraft und regelt seitdem die Bildung und Berechnung von Netzentgelten in Bezug auf Erdgas.
Gas- und Wärmepreisbremse
Wie die Strompreisbremse ist auch die Gaspreisbremse im Dezember 2022 in Kraft getreten. Sie greift seit März 2023 und gilt rückwirkend auch für Januar und Februar und soll Verbraucher entlasten. 80 Prozent des Erdgas- bzw. Wärmeverbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis von 12 Cent je Kilowattstunde brutto abgerechnet. Bei der Berechnung für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde brutto. Die übrigen Prozente berechnet der jeweilige Energieversorger zum regulären vereinbarten Preis.
Gesetze für erneuerbare Energien
Solaranlage, Photovoltaik, E-Autos – erneuerbare Energien sind mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Daher ist es sinnvoll, dass es für die neue Energie auch Gesetze gibt, in denen alles fest geregelt ist. Neben den bisher erwähnten Energieverordnungen zu Strom und Erdgas prägen vor allem Gesetze für erneuerbare Energien die aktuelle Energiepolitik Deutschlands. Allen voran das Erneuerbare-Energien-Gesetz: Es regelt die Bevorzugung der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Diese Bevorzugung entsteht nicht zuletzt durch Einspeisevergütungen für die Netzbetreiber, die ebenfalls im Gesetz für erneuerbare Energien geregelt ist. Das EEG ist eine Fortführung des Stromeinspeisungsgesetzes. Neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind außerdem das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz, Gebäudeenergiegesetz und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zentrale Gesetze in der Energiepolitik.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Kaum ein Energiegesetz ist so bekannt wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das auch als zentraler Eckpfeiler in der Energiewende gilt.
Grundlegende Informationen:
In der ursprünglichen Fassung trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 in Kraft und befasst sich mit der Neuregelung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Es wurde zuletzt 2023 angepasst und erweitert. Der vollständige Titel dieser Verordnung zum Thema Energie lautet „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“ und hat grundlegend den Ökostrom zum Gegenstand. Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist der Ausbau von erneuerbaren Energien zur Wahrung des Klima- und Umweltschutzes. Deswegen wurde u. a. beschlossen, dass die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz auch für kleinere Unternehmen möglich sein soll.
Zentraler Gegenstand:
Zentraler Inhalt des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist die Regelung von festen Einspeisevergütungen, die den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen zukommt. Zeitgleich sollen Ressourcen geschont werden, die Energie aus fossilen Quellen beziehen, zum Beispiel durch die Förderung von Windenergie oder Photovoltaik-Anlagen. Eine Förderung im Rahmen des EEG gibt es außerdem für Geothermie, Biomasseanlagen und die Stromerzeugung aus Grubengas, Erdgas sowie aus biologisch abbaubaren Bestandteilen. Aufgrund der Förderung von Technologien für nachhaltige Stromerzeugung bereitet diese Energieverordnung die Basis für den innovativen Ausbau von Ökostrom.
EEG-Umlage:
Die Einspeisevergütung wurde viele Jahre durch die EEG-Umlage finanziert und über die Stromrechnung von privaten, aber auch gewerblichen Verbrauchern beigesteuert. Im Zuge der Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde die EEG-Umlage allerdings angepasst. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf null gesetzt, ab 2023 fällt diese dann komplett weg. Der Wegfall soll zur Entlastung der Endverbraucher dienen, im Hinblick auf die immer weiter steigenden Energiepreise. Dabei ist im Gesetz auch fest verankert, dass die Energieversorger den Wegfall der EEG-Umlage an die Endverbraucher weitergeben müssen.
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz, abgekürzt auch als EnVKG bezeichnet, gehört zu den jüngeren Energiegesetzen, da es 2012 in Kraft trat. Das EnVKG regelt die Kennzeichnungspflicht aller Produkte in verschiedene Energieeffizienzklassen, die einen Verbrauch von Energie aufweisen. Dazu zählen vor allem CO2-Emissionen. Diese Produkte können Geräte, Gebäude oder Fahrzeuge sein. Anhand einer Farbskala werden diese Produkte in Kategorien eingeteilt, die zeigen, wie energieeffizient diese sind. Mit dem Spektrum A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) soll diese Richtlinie eine Hilfe bei der Kaufentscheidung sein. Ein weiteres Ziel dieser Energiegesetzgebung ist es, den Verbraucher zu einem bewussten Umgang mit Energiesparmaßnahmen zu bewegen und durch sein Kaufverhalten die Energiewende positiv zu beeinflussen.
Energiewirtschaftsgesetz
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) trat erstmals 2005 in Kraft und zählt zu den wichtigsten Energiegesetzen in Deutschland. Es beinhaltet grundlegende Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten von Energieversorgungsunternehmen und legt die Regelungen für die Versorgung mit Strom, Gas und Wasserstoff fest: Nach dem EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, ihre Leitungen allen Interessenten ohne Nachteile zur Verfügung zu stellen, um so den Wettbewerb zwischen den Energieversorgern zu fördern. Daneben enthält das Energiewirtschaftsgesetz auch Bestimmungen zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Netzzugangsregulierung.
Ziel des EnWG ist es, einen fairen und transparenten Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu gewährleisten. Das Gesetz fördert die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz und stellt eine zuverlässige Energieversorgung für alle Verbraucher sicher.
Gebäudeenergiegesetz
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG), wurde 2020 verabschiedet. Das GEG beinhaltet Vorgaben zum Gebrauch erneuerbarer Energien im Wärmesektor und zu den energetischen Anforderungen an Gebäude, Heizungen und Klimatechnik. Das Gebäudeenergiegesetz legt zum Beispiel fest, wie viel Energie neue Büro- und Gewerbeimmobilien, Wohnhäuser und andere Neubauten maximal benötigen dürfen oder wann Heizkessel auszutauschen sind.
Es löst mehrere Verordnungen rund um das Thema Energieverbrauch von Gebäuden ab und fasst deren Inhalte zu einer Vorschrift zusammen: das Energieeinspargesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Letztere hatte zuvor schon die Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1994 und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) regelt seit der Verabschiedung im Jahr 2022 die Förderung der gleichzeitigen, effizienten Erzeugung von Wärme und Strom in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen): Dabei handelt es sich also um ein Verfahren zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage, das zu höherer Energieeffizienz führt. Analog zum EEG legt das KWKG für die eingespeiste Energie je nach Typen der Anlagen unterschiedliche Vergütungssätze fest: Alle Haushalte und Unternehmen zahlen eine pro Kilowattstunde Strom anfallende Umlage (KWK-Umlage). Ziel des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist die Reduktion der jährlichen CO2-Emissionen in Deutschland. Die Betreiber von KWK-Anlagen bekommen dafür Förderungen, die durch die Besteuerung des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt sind.
Gesetze zu Steuern und Abgaben beim Thema Energie
Energiesteuer- und Stromsteuergesetz, Konzessionsabgabeverordnung sowie die Regelungen der CO₂-Bepreisung sollen Richtlinien zu den Themen Steuern und Abgaben im Energie-Umfeld festschreiben. Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform (Ökosteuer) im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland deutlich angestiegen. Die Steuereinnahmen dienen größtenteils guten Zwecken: Sie sollen zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz beitragen.
Energiesteuergesetz
Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) hat 2006 das Mineralölsteuergesetz abgelöst und definiert seitdem die Verbrauchssteuern auf Energieprodukte in verschiedenen Bereichen wie Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Haushalten. Im Gegensatz zur Stromsteuer, die auf den Verbrauch von Strom erhoben wird, bezieht sich die Energiesteuer auf fossile Energieträger (Brennstoffe) wie Öl, Mineralölprodukte, Kohle, Gas, aber auch auf Biokraftstoffe wie Bioethanol und Pflanzendiesel. Das Gesetz sollte einen allgemeinen Anreiz zu einem sparsameren Umgang mit Energie schaffen. Als indirekte Verbrauchssteuer gestaltet, werden die Einnahmen überwiegend zur Stabilisierung des Rentensystems genutzt.
Stromsteuergesetz
Das Stromsteuergesetz (StromStG) ist eine Ergänzung zum Energiesteuergesetz und legt die Besteuerung von Strom, der aus dem öffentlichen Stromnetz entnommen wird, fest. Es wurde 1999 als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt. Analog zur Energiesteuer handelt es sich auch bei der Stromsteuer um eine indirekte Verbrauchssteuer pro Kilowattstunde Strom, deren Beträge hauptsächlich in die Rentenversicherung fließen. Das Stromsteuergesetz regelt außerdem die Bedingungen, unter denen Unternehmen Anspruch darauf haben, weniger Steuern auf Strom zu zahlen: Darunter kann man fallen, wenn der Stromverbrauch im Haushalt sehr geringen ist oder wenn man als Unternehmen Strom größtenteils aus erneuerbaren Energien erzeugt. Ziel dieser Regelungen ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und den Verbrauch von Strom insgesamt zu senken.
Konzessionsabgabeverordnung
Während die oben genannten Energiegesetze die Stromversorgung bzw. die damit zusammenhängenden Entgelte in Bezug auf Netzbetreiber und Verbraucher regeln, bezieht sich die Konzessionsabgabeverordnung (KAV) auf die Beziehung zwischen den Energieunternehmen und den Kommunen. Zwischen diesen beiden Parteien wird nämlich ein Konzessionsvertrag geschlossen. Die Konzessionsabgabeverordnung bezieht sich neben Strom auch auf die Abgaben bei Erdgas.
CO2-Kosten nach Brennstoffemissionshandelsgesetz
Als Teil des Klimaschutzprogrammes hat die Bundesregierung 2021 im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine zusätzliche CO₂-Bepreisung von fossilen Brenn- und Kraftstoffen beschlossen, die zum Heizen von Gebäuden sowie im Straßenverkehr genutzt werden. Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel werden damit teurer. Das soll Verbrauchern einen Anreiz geben, auf umweltschonendere Alternativen auszuweichen – etwa auf Wärmepumpen oder Elektroautos. Sprich: Wer für den Ausstoß von CO2 verantwortlich ist, soll auch dafür zahlen. Erdgas und Flüssiggas gehören ebenfalls zu den Energieträgern, die der CO2-Bepreisung betroffen sind. Die Höhe des CO2-Preises für den Bezug von Erdgas oder Flüssiggas ist separat auf der Jahresrechnung ausgewiesen.
Fazit zum Erneuerbare Energien Gesetz Ratgeber
Es lässt sich festhalten, dass sowohl die älteren als auch die neuen oder überarbeiteten Energiegesetze zum Ziel haben, diejenigen Instanzen zu belohnen, die einen Beitrag zum Klimaschutz und Energieeffizienz leisten. Über Verordnungen für Strom und Erdgas gibt es zahlreiche Erneuerbare-Energien-Verordnungen. Allen voran das umfangreiche Erneuerbare-Energien-Gesetz, das viele Ziele der Energiepolitik bündelt und zu einer klimaneutralen Landesentwicklung beitragen soll. Energiegesetze sind die rechtliche Grundlage für die Energiewende und ermöglichen die Förderung beispielsweise von Windenergieanlagen oder Anlagen für Solarenergie. Da auch die Energiepolitik selten starr ist und von den Geschehnissen in der Welt abhängt, werden auch die Energiegesetze kontinuierlich angepasst, um auf die aktuellen Entwicklungen Bezug zu nehmen.