Im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende wurde der Einbau von modernen und intelligenten Messsystemen (Smart Meter) für die Ermittlung des Stromverbrauches zur Pflicht. Die Umstellung auf die digitalen Messeinrichtungen wird nach und nach umgesetzt und soll bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein, sodass jeder Haushalt bis dahin über einen entsprechenden Zähler verfügt. Dabei gilt nicht für jeden Haushalt die Einbaupflicht eines Smart Meter, sondern für einige Verbraucher genügt eine moderne Messeinrichtung. Alle wichtigen Infos rund um die Smart Meter Pflicht, für wen ein intelligentes Messsystem vom Gesetz vorgeschrieben wird oder wie hoch die Kosten sind, erfahren Sie hier!
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Unterschied zwischen intelligenten und modernen Stromzählern
Sowohl von intelligenten als auch von modernen Messeinrichtungen besteht die Hauptaufgabe darin, den Stromverbrauch eines Haushaltes zu messen. Bei modernen Messsystemen handelt es sich lediglich um einen digitalen Stromzähler, der neben der Messung des Stromverbrauchs selbst keine weiteren Aufgaben erfüllt. Im Gegensatz zu den modernen Zählern bestehen Smart Meter aus zwei Komponenten: dem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul (Gateway). Die intelligenten Geräte ermitteln so nicht nur den Stromverbrauch eines Haushaltes pro Jahr, Monat, Woche und Tag, sondern speichern, verarbeiten und übertragen zusätzlich diese Daten. Die Daten können dann vom Messstellenbetreiber – also dem Unternehmen, welches die Zähler einbaut, betreibt und wartet – an den Stromversorger und den Netzbetreiber weitergegeben werden. Dadurch fallen bei einem Smart Meter die Zählerablesungen vor Ort weg. Zudem kann der Verbraucher mit Hilfe einer entsprechenden App jederzeit den Stromverbrauch auf mobilen Geräten überprüfen.
Sind Smart Meter Pflicht?
Eine Smart Meter Pflicht gilt nicht für alle Haushalte. Allerdings ist der Einbau eines digitalen Stromzählers laut Gesetz Pflicht. Wer also noch einen analogen Stromzähler nutzt, wird in den kommenden Jahren auf ein modernes Messsystem umsteigen müssen. Der Einbau wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt.
Laut Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist der Einbau eines intelligenten Stromzählers Pflicht für alle Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr verbrauchen. Ob dieser Wert von einem Haushalt überschritten wird, wird anhand des durchschnittlichen Stromverbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt. Liegt der Stromverbrauch unterhalb der 6.000 kWh-Grenze, liegt die Entscheidung beim Messstellenbetreiber, ob beim Verbraucher ein moderner Zähler oder ein Smart Meter eingebaut wird. Ein modernes Strommesssystem wird aber auf jeden Fall eingebaut. Ist der Einbau eines Smart Meter in einem Haushalt nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist der Einbau eines modernen Stromzählers trotzdem verpflichtend.
Ebenfalls gilt die Smart Meter Pflicht für Verbraucher, die eine stromerzeugende Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt betreiben. Dazu zählen beispielsweise Photovoltaik-Anlagen oder Blockheizkraftwerke. Bei einer geringeren Leistung der Anlagen liegt die Entscheidung über den Einbau eines intelligenten Stromzählers ebenso beim Messstellenbetreiber.
Des Weiteren besteht die Pflicht, einen smarten Stromzähler einzubauen, für Haushalte, die eine steuerbare Verbrauchseinrichtung und mit dem Netzbetreiber eine Steuerung vereinbart haben. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind zum Beispiel Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.
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Zeitleiste der Smart Meter Pflicht und Umstellung auf digitale Stromzähler
Kann man den Einbau eines intelligenten Stromzählers verweigern?
Den Einbau eines Smart Meter kann man als Verbraucher in Deutschland nicht verweigern. In den nächsten Jahren wird in jedem Haushalt ein digitaler Stromzähler angebracht. Als Verbraucher hat man in Deutschland kein Recht darüber, dem geplanten Einbau durch einen Messstellenbetreiber zu widersprechen.
Ist der Messstellenbetreiber frei wählbar?
Der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt. Bei analogen Stromzählern ist dies der grundzuständige Netzbetreiber. Auch bei modernen und intelligenten Zählern ist der grundzuständige Netzbetreiber grundsätzlich der Messstellenbetreiber. Jedoch kann man als Verbraucher nach dem Messstellenbetriebsgesetz seinen Messstellenbetreiber frei wählen und wechseln. Durch die Liberalisierung des Marktes kann man so eventuell sogar mit einem Betreiberwechsel Geld sparen. Wichtig dabei ist allerdings, dass die Standards für den Smart Meter Datenschutz erfüllt sein müssen und das Gerät vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist.
Deshalb wurde das Smart Meter Gesetz eingeführt
Die Einführung von intelligenten Messstellen hat sowohl für Netzbetreiber als auch für die Verbraucher Vorteile. Im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende helfen Smart Meter bei der Erreichung der gesetzten Ziele. Verbraucher erhalten einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch und können diesen jederzeit und überall checken. Außerdem können mit Hilfe der intelligenten Zähler Energiefresser identifiziert und folglich ausgetauscht werden, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Netzbetreiber hingegen können das Stromnetz sicherer und effizienter betrieben. Durch das Wegfallen örtlicher Zählerablesungen können sogar Kosten gespart oder individuelle Stromtarife angeboten werden.
Welche Kosten entstehen durch die Smart Meter Pflicht?
Durch das Smart Meter Gesetz sind den Kosten für intelligente Stromzähler Obergrenzen gesetzt, die nicht überstiegen werden dürfen. Diese Grenzen orientieren sich an dem verbrauchten Strom eines Haushalts oder der Leistung der stromerzeugenden Anlage. Für einen durchschnittlichen 3 Personen Haushalt mit einem Stromverbrauch zwischen 3.000 und 4.000 Kilowattstunden dürfen die Kosten 40 Euro pro Jahr nicht übersteigen.
Im Gegensatz zu den intelligenten Messeinrichtungen dürfen die Kosten für ein modernes Messgerät nicht über 20 Euro pro Jahr liegen, unabhängig davon, wie viele Kilowattstunden Strom verbraucht werden. Vor allem bei älteren Häusern kann es sein, dass zusätzlich der Zählerschrank umgebaut werden muss, wodurch potenziell mehrere tausende Euro an Kosten anfallen können. Die mit der Smart Meter Einbaupflicht verbundenen Kosten müssen alle vom Verbraucher selbst getragen werden.
Maximale Smart Meter Pflicht Kosten abhängig vom Stromverbrauch:
Stromverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr | Maximale Kosten pro Jahr (brutto) |
---|---|
Bis einschließlich 2.000 kWh/Jahr | 23 Euro |
2.000 bis einschließlich 3.000 kWh/Jahr | 30 Euro |
3.000 bis einschließlich 4.000 kWh/Jahr | 40 Euro |
4.000 bis einschließlich 6.000 kWh/Jahr | 60 Euro |
6.000 bis einschließlich 10.000 kWh/Jahr | 100 Euro |
10.000 bis einschließlich 20.000 kWh/Jahr | 130 Euro |
Maximale Kosten für stromerzeugende Anlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen:
Maximale Kosten pro Jahr (brutto) | |
---|---|
Stromerzeugende Neuanlage mit Nennleistung zwischen 1 und 7 kWh | 60 Euro |
Stromerzeugende Anlagen mit Nennleistung zwischen 7 und 15 kWh | 100 Euro |
Steuerbare Verbrauchseinrichtung | 100 Euro |