Strom aus Solaranlagen wurde bis 2012 in den wenigsten Fällen selbst im Haus genutzt. Stattdessen wurde Solarstrom meist zu einer festgesetzten Vergütung, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgte, ins deutsche Stromnetz eingespeist. Noch im Jahr 2015 konnten deutsche Bürger durch Einspeisung ihres Solarstroms deutlich mehr Geld verdienen. Doch der Strompreis ist in den letzten Jahren stark gestiegen und die Einspeisevergütung ist lange nicht mehr so hoch wie in der Vergangenheit.
Noch nie war der Eigenverbrauch von Solarstrom und die Autarkie der eigenen PV-Anlage also attraktiver als heute. Es werden jedoch nur durchschnittlich 25 bis 35 % der PV-Anlagen zum Eigenverbrauch genutzt. Doch was benötigt man zur Nutzung des eigenen Solarstroms und wie kann man den Eigenverbrauch bei einer Photovoltaikanlage berechnen?
Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG)
Das EEG wurde erstmals 2000 im Rahmen der Energiewende verabschiedet. Es garantiert den Betreibern von PV-Anlagen eine feste Vergütung für die Einspeisung des gewonnenen Solarstroms in das öffentliche Stromnetz. Allerdings beschränkt es sich dabei auf einen Vergütungszeitraum von 20 Jahren. Das bedeutet, dass einige Anlagen bereits am Ende der EEG-Förderung angelangt sind und auf diese Art keinen Strom mehr ins Netz einspeisen können. Stattdessen müssen Sie Ihren Strom an Energieversorgungsunternehmen oder Stadtwerke verkaufen. Auch dieser Umstand sorgt dafür, dass der Eigenverbrauch bei PV-Anlagen immer beliebter wird.
Was ist der Eigenverbrauch einer PV-Anlage und wie funktioniert er?
Indem Sonnenlicht auf die Solarmodule fällt, erzeugt die Photovoltaikanlage Gleichstrom, der von einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt werden muss, bevor er ins Hausnetz eingespeist wird. Wenn man diesen Solarstrom dann für Elektrogeräte innerhalb des Hauses nutzt, nennt man das bei Photovoltaik Eigenverbrauch.
Oft wird der Strom jedoch direkt in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die staatliche Vergütung dafür wird aktuell nach dem EEG regelmäßig angepasst und von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Da die Vergütung allerdings lange nicht mehr so hoch ist wie noch vor einigen Jahren, wird es immer attraktiver, den Eigenverbrauch zu erhöhen.
Die aktuellen Einspeisevergütung, die ab August 2024 gilt, sieht folgende Vergütungssätze pro Kilowattstunde (kWh) vor:
Leistung der PV-Anlage | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
bis 10 kWp | 8,04 Cent | 12,74 Cent |
bis 40 kWp | 6,96 Cent | 10,68 Cent |
bis 100 kWp | 5,68 Cent | 10,68 Cent |
Was braucht man für eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch?
Alle Photovoltaikanlagen bestehen aus verschiedenen Komponenten – so auch eine Solaranlage für den Eigenverbrauch. Die Basiselemente sind:
PV-Module
Wechselrichter
Solar-Laderegler
Wer den Eigenverbrauch seiner Solaranlage noch weiter erhöhen möchte, kann diese mit den folgenden Komponenten erweitern. Dadurch erhöht sich der Ertrag der Anlage deutlich.
Stromspeicher
Energiemanagement-System
Welche Stromzähler werden bei einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch benötigt?
Wenn man den Eigenverbrauch des Solarstroms aus einer PV-Anlage berechnen will, dann braucht man mehrere bestimmte Stromzähler. Außerdem muss der Eigenverbrauch der Solaranlage mit dem Energieversorger abgerechnet werden.
Da man meistens mit der Solaranlage nicht seinen kompletten Stromverbrauch abdecken kann, braucht man einen Bezugszähler. Dieser zählt den Strom, der aus dem Versorgungsnetz bezogen wird. Zur Berechnung des Eigenbedarfs an Photovoltaik-Strom benötigt man einen Einspeisezähler und einen Ertragszähler (auch PV-Zähler genannt). Der Einspeisezähler zählt, wie viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist wurde, während der Ertragszähler angibt, wie viel Solarstrom insgesamt produziert wurde.
Mittlerweile ist es möglich, den Bezugs- und Einspeisezähler als Zweirichtungszähler zu verwenden. Es sind also in einem Zähler zwei Zählwerke integriert. Das spart Platz im Zählerkasten, doch achten Sie hier unbedingt darauf, dass ihr Zähler eine Rücklaufsperre besitzt, da der Strom in beide Richtungen fließt.
So viel können Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage sparen: Eigenverbrauch berechnen
Gerade jetzt, wo der Strom aus dem Netz so teuer ist, lohnt sich als Betreiber einer PV-Anlage der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom enorm. Doch viele Leute wollen ihren Eigenverbrauchanteil und auch ihren Vorteil schwarz auf weiß sehen und fragen sich daher, wie eine Berechnung des Eigenverbrauchs bei Photovoltaik funktioniert.
Photovoltaik – Wie wird der Eigenverbrauch berechnet?
Den Eigenverbrauch Ihrer PV-Anlage wird berechnet, indem man den von der Photovoltaikanlage generierten Strom misst und den Teil subtrahiert, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Als Eigenverbrauch gilt der Solarstrom, der nun verbleibt und direkt vor Ort verbraucht wird.
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Den Vorteil des Eigenverbrauchs bei der PV-Anlage ermitteln
Alle, die ihre PV-Anlage zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2012 installiert haben, bekommen durch eine Regelung im EEG für Photovoltaik zusätzlich Geld für den Eigenverbrauch ihres Stroms. Ob Ihre Anlage gefördert wird und in welchem Maß die Förderung ausfällt, erfahren sie bei der Clearingstelle der EEG.
Oft reicht der Strom, den die Solaranlage erzeugt, allerdings nicht aus, um den kompletten Stromverbrauch abzudecken und die fehlende Menge muss aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen werden. Im Durchschnitt werden dafür vom Energieversorger aktuell rund 36 Cent pro kWh berechnet (Stand Juni 2024).
Genau hier liegt der Vorteil einer Solaranlage mit Eigenverbrauch für den Betreiber: Da die Einspeisevergütung in den letzten Jahren immer weniger geworden ist und der Strompreis konstant steigt, ist es heutzutage besonders sinnvoll, selbst Solarstrom zu erzeugen und so viel davon wie möglich im eigenen Haushalt zu verbrauchen.
Steigern Sie Ihren Eigenverbrauch von Solarstrom und erhöhen somit den Autarkiegrad Ihrer Anlage, ergibt sich daraus ein finanzieller Vorteil für Sie. Geht man von einer aktuellen Einspeisevergütung von 8,04 Cent pro Kilowattstunde aus und einem Preis von 36 Cent pro kWh beim externen Stromnetz, ergeben sich folgende Werte. In diesem Beispiel gehen wir von einem Haushalt aus, der einen Stromverbrauch von 3000 kWh im Jahr hat:
| 25 % Eigenverbrauch | 50 % Eigenverbrauch |
Solarstrom Eigenverbrauch | 750 kWh | 1.500 kWh |
Einspeisung | 2.250 kWh | 1.500 kWh |
Einspeisevergütung | 180,90 Euro | 120,60 Euro |
Kosten Netzstrom | 810 Euro | 540 Euro |
Gesamtkosten | 629,10 Euro | 419,40 Euro |
Aufgrund der aktuellen Strompreisentwicklung wird der Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen in den nächsten Jahren immer sinnvoller und attraktiver für die Betreiber werden.
Steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs von PV-Anlagen
Durch das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Hauses werden Sie aus steuerlicher Sicht ein gewerblicher Unternehmer. Das bedeutet, dass Sie Ihre Gewinne versteuern und beim Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung einreichen müssen. Eine Sonderregelung gibt es seit 2020 für Betreiber von kleinen Anlagen (unter 10 Kilowatt Leistung). Sie sind von der Gewerbesteuer befreit und müssen auch kein Gewerbe mehr anmelden.
Auch der Stromspeicher hat eine steuerliche Bedeutung. Dieser ist steuerrechtlich anders zu behandeln als eine Photovoltaikanlage. Wenn Sie direkt bei Anschaffung Ihrer Solaranlage einen Batteriespeicher einbauen lassen, dann zählen diese beiden Geräte zu einem System. Das kann für zusätzliche Steuervorteile sorgen.
Neben der Einspeisevergütung müssen Sie auch den Anteil des Eigenverbrauchs an Strom bei Photovoltaik erfassen und versteuern. Im steuerlichen Sinne handelt es sich beim Eigenverbrauch von PV-Anlagen um die Entnahme von Betriebsvermögen oder Betriebsmitteln zu Privatzwecken. Doch wie kann man den zu versteuernden Eigenverbrauch bei einer PV-Anlage ermitteln? Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Pauschale Ermittlung: Das Finanzamt erlaubt, dass für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) als Betriebseinnahme angesetzt werden.
Wiederbeschaffungswert ansetzen: Oft ist der pauschale Ansatz von 20 Cent nicht der günstigste Weg. Daher kann der zu versteuernde Eigenverbrauch für Strom bei Photovoltaik auch mithilfe der Wiederbeschaffungskosten ermittelt werden. Dabei handelt es sich um den Preis, der zu zahlen ist, wenn Sie aus dem Netz Ihres Energieversorgers Strom beziehen.
Eine neue Regelung gibt es seit dem 01. Januar 2023 für kleineren Solaranlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zu einer Steuerbefreiung kommen. Auf Einnahmen durch z. B. Einspeisung aus dem Betrieb einer PV-Anlage muss keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2022. Dabei spielt es keine Rolle, wofür der erzeugte Strom verwendet wird. Anders als bei der Umsatzsteuer gilt die Regelung nicht nur für neu angeschaffte Photovoltaikanlagen, sondern auch für Altanlagen. Informieren Sie sich daher genau, welche Regelungen für Sie zutreffen.
Beispiel: Berechnung für den steuerlichen Anteil bei PV-Anlagen Eigenverbrauch
Nutzt man die pauschale Ermittlung, kann man den Teil des Eigenverbrauchs der PV-Anlage, der versteuert wird, folgendermaßen berechnen:
Eigenverbrauch von 1.500 kWh x 0,20 EUR/kWh = 300 EUR zu versteuernder Eigenverbrauch
Wenn man den Wiederbeschaffungswert nutzt, dann müssen die 20 Cent in der Rechnung mit dem Preis des Betreibers des Stromnetzes ersetzt werden. Verlangt dieser beispielsweise 18 Cent, dann sieht die Rechnung bei gleichem Verbrauch so aus:
Eigenverbrauch von 1.500 kWh x 0,18 EUR EUR/kWh = 270 EUR zu versteuernder Eigenverbrauch
Ermittlung der Umsatzsteuer beim Eigenverbrauch einer PV-Anlage
Als Unternehmer ist man dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer zu zahlen. Für die Einspeisevergütung können Sie entweder eine Rechnung inklusive der 19 % Umsatzsteuer ausstellen oder Sie erhalten eine Gutschrift Ihres Stromanbieters über besagte Umsatzsteuer. Zusätzlich müssen Sie jedoch in vielen Fällen auch die Eigenverbrauchsquote versteuern. Ob Steuern anfallen, lässt sich anhand des Datums der Inbetriebnahme ihrer Anlage herausfinden:
Inbetriebnahme vor dem 31. März 2012: Sie bekommen den selbst verbrauchten Strom von Ihrem Stromanbieter vergütet. Umsatzsteuer wird hier nicht fällig.
Inbetriebnahme nach dem 31. März 2012: Ihre Eigenverbrauchsquote wird nicht mehr vergütet und es fällt die Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom in Form einer Zahlung ans Finanzamt an.
Seit 2023: Für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Leistung fällt keine Umsatzsteuer mehr an.
Wichtig: Haben Sie Ihre Anlage vor 2023 installiert, gelten für Sie noch die alten Steuerregeln. Informieren Sie sich daher ausreichend, welche Steuern bei Ihrer PV-Anlage anfallen.
Fazit: Den PV-Anlagen Eigenverbrauch zu erhöhen lohnt sich
Der durchschnittliche Eigenverbrauch und Autarkie einer PV-Anlage liegt bei 25 bis 35 %. Die Zeiten, in denen sich die Einspeisungsvergütung wirklich ausgezahlt hat, sind lange vorbei. Heutzutage lohnt es sich jedoch zu berechnen, wie hoch der Eigenverbrauch Ihrer Solaranlage ist und den Autarkiegrad der Anlage entsprechend zu maximieren. Möglich ist das z. B. durch den Einbau einer Wärmepumpe oder eines Stromspeichers. So können Sie das meiste aus Ihrer PV-Anlage herausholen und dadurch bares Geld sparen.
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