Zeit für Transparenz

Wir erklären Ihnen die aktuelle Lage am Strommarkt.
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Alles rund um Ihre Strompreise

In der aktuellen Zeit kommen verschiedene Faktoren zusammen, die den Strommarkt maßgeblich beeinflussen. Darauf haben wir als Energieversorger jedoch keinen Einfluss. Was wir aber tun können: wir sind für Sie da!

Was passiert auf dem Strommarkt?
  • Steigende Kosten für fossile Energieträger infolge der Erhöhung des CO₂-Preises

  • Preisschwankungen auf dem Energiemarkt durch unklare politische Verhältnisse

  • Deutlich gestiegene Netzentgelte durch ausgebliebene Subventionen der Bundesregierung

  • Gesetzliche Neuregelungen für Wärmepumpentarife

In den letzten Jahren sind die Strompreise zwar gesunken, liegen aber weiterhin deutlich über dem Niveau vor der Energiekrise. In den letzten Monaten haben sich die Preise auf diesem höheren Niveau eingependelt. Wesentliche Gründe für die anhaltenden Preisschwankungen sind die unsichere weltpolitische Lage, insbesondere die Kriege in der Ukraine, sowie die Unsicherheit bzgl. der künftigen politischen Machtverhältnisse in Deutschland.

Darüber hinaus ist der Strompreis eng mit dem Gaspreis verknüpft, da Gaskraftwerke eine wichtige Rolle in der Stromerzeugung spielen. Da die Gasversorgung zunehmend über LNG (Flüssigerdgas) sichergestellt werden soll, beeinflussen auch Angebot und Nachfrage auf den asiatischen und US-amerikanischen Märkten die Strompreise in Europa.

Wie entwickelt sich der Strompreis?

Info

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen und kann regionale Unterschiede aufweisen. Die Hälfte der Stromkosten sind staatlich reguliert und können vom Energieversorger nicht beeinflusst werden.

Weitere Informationen zur Strompreiszusammensetzung finden Sie hier.

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Service

Abschlags-Airbag

Vorsorgen statt Nachzahlen

  • Schutz vor hohen Nachzahlungen

  • Mehr Sicherheit für Sie

  • Schaffen Sie sich ein Polster

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Service

Persönliche Beratung vor Ort und telefonisch

Energieexperten aus der Nachbarschaft

  • Persönliche Beratung in unseren Kundencentern

  • Telefonische Beratung durch Experten aus der Region

  • Wir geben Ihnen individuelle Energiespartipps

Häufige Fragen zu Strom-Preisanpassungen, Steuern und Umlagen

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Abschlag, Preise und Alternativangebot

Weshalb sollte ich das Alternativangebot annehmen?

Die Energiepreise sind ein zentrales Thema der Bundestagswahl 2025 und darüber hinaus. Die Parteien haben unterschiedliche Ansätze zur Senkung der Strompreise und zur Reform der Netzentgelte vorgestellt. Mit dem neuen Angebot erhalten Sie eine verlängerte Laufzeit, die Ihnen eine langfristige und zuverlässige Planungssicherheit bietet. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, ganz egal was das Jahr 2025 noch mit sich bringen wird. Zudem profitieren Sie von einer Senkung des Arbeitspreises.

Sollte die künftige Bundesregierung im Laufe des Jahres etwaige Vergünstigungen zugunsten der Endverbraucher beschließen, geben wir diese selbstverständlich bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an Sie weiter.

Wie errechnet sich mein Abschlag?

Grundsätzlich berechnet energis den Abschlag wie folgt:

Berechnung der voraussichtlichen Kosten pro Jahr (brutto):

Voraussichtlicher Jahresverbrauch x Arbeitspreis + Grundpreis pro Jahr = Voraussichtliche Kosten pro Jahr

Berechnung des monatlichen Abschlags (brutto):

Voraussichtliche Kosten pro Jahr : Abschläge pro Jahr (11) = Monatlicher Abschlag

Der errechnete Brutto-Betrag – auf volle Euro gerundet – ergibt also Ihren monatlichen Abschlag für das neue Jahr.

Wir berechnen die Höhe Ihres Abschlags nach Ihrem Energieverbrauch. Der Verbrauch kann unterschiedlich ausfallen: Das hängt zum Beispiel vom Beginn der Belieferung ab oder vom Zeitpunkt der Abrechnung. Der Rechnungswert kann zum Beispiel abweichen, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefert haben.

Wie kann ich Nachzahlungen am Jahresende vermeiden?

Stromverbräuche schwanken jahreszeitlich, witterungsbedingt und je nach dem wie viel Zeit Sie Zuhause verbringen. Zudem führt die weltpolitische Lage momentan dazu, dass die Beschaffungspreise für Strom und Erdgas stetig ansteigen und damit auch die Preise für Endkunden. Damit es bei der Abrechnung nicht zu Nachzahlungen kommt, ist es wichtig, die monatlichen Abschläge hoch genug anzusetzen und gegebenenfalls anzupassen.

Bei energis können Sie Ihren Abschlag ganz einfach anpassen:

Was verbirgt sich hinter der für Kunden mit Wärmepumpe entfallenden KWKG- Umlage und der Offshore-Netzumlage?

KWKG-Umlage (zuletzt 0,277 ct/kWh)

Die KWKG-Umlage ist Teil des Strompreises und wird auf die Netzentgelte aufgeschlagen. Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber.

Offshore-Netzumlage (zuletzt 0,816 ct/kWh)

Die Offshore-Netzumlage (bisher Offshore-Haftungsumlage) ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Seit dem 1. Januar 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen, die dann nicht mehr in den Netzentgelten enthalten sind.


Seit dem 01.01.2023 gilt für die Strombelieferung von Wärmepumpen nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetz (ENFG) die Herabsetzung der KWKG-Umlage (derzeit 0,277 ct/kWh netto zum 01.01.2024) und der OffshoreNetzumlage (derzeit 0,816 ct/kWh zum 01.01.2024) unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen auf null (0,00 ct/kWh).

Diese Umlagen werden durch Ihren Netzbetreiber gegenüber der energis GmbH abgerechnet und im Rahmen der Wärmestromlieferung an Sie weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass das EnFG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht EU-beihilferechtlich genehmigt ist. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, darf und wird die Privilegierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage automatisch im Preis für die Wärmestromlieferung berücksichtigt.

Voraussetzungen der Umlagen-Privilegierung:
Sie betreiben an der genannten Verbrauchsstelle eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.
Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten.
Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.
Die Verringerung der Umlagen darf nur gewährt werden, wenn und solange die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen, die für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Verringerung der Umlagen weiterhin vorliegen, relevant sind oder sein können, sowie der Zeitpunkt, zu dem diese eingetreten sind, sind von Ihnen unverzüglich mitzuteilen.

Warum gibt es keine Preisgarantie mehr?

Die aktuellen Preisentwicklungen auf den Beschaffungsmärkten aber auch die Dynamik der politischen Entscheidungen führen dazu, dass eine langfristige Preiskalkulation für alle Energieversorger derzeit massiv erschwert wird.

Wir haben uns als verantwortungsbewusster regionaler Energieversorger dazu entschieden aufgrund dieser dynamischen Rahmenbedingungen keine langfristigen Preisgarantien auszusprechen.

Unser Ziel ist es, das Risiko krisenbedingter Liquiditätsverwerfungen für uns als Unternehmen zu vermeiden und damit die Energieversorgung aller energis-Kunden langfristig aufrechtzuerhalten.

Im Interesse unserer Kunden werden wir selbstverständlich unser Möglichstes dafür tun, den Preis über die Vertragslaufzeit zu halten und weitere Preisanstiege zu verhindern.

Warum wurde der Grundpreis erhöht?

Die Preisanpassung berücksichtigt u.a. die Veränderungen der Netzentgelte sowie die Erhöhung der KWKG-Umlage und der Offshore Netzumlage. Die Erhöhung des Grundpreises ist notwendig, um die Kosten der vom Gesetzgeber vorangetriebenen Energiewende zu finanzieren und eine langfristig sichere Stromversorgung in Deutschland zu gewährleisten.

Umlagen, Steuern und Energiesparverordnung

Was sind Co2-Zertifikate?

Mit einem Co2-Zertifikat kauft man das Recht, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge eines Schadstoffes zu emittieren. CO2-Zertifikate sind an den Energiebörsen handelbar, wodurch das CO2-Emissionsrecht einen Marktpreis bekommt. Indem immer weniger Zertifikate ausgegeben werden, sollen die Unternehmen einen Anreiz erhalten, in klimafreundliche Techniken zu investieren.

Wenn nun mehr Strom durch fossile (also emissionsstarke) Brennstoffe produziert werden muss, steigt die Nachfrage an Co-Zertifkaten und damit auch deren Preis.

Hilfen und Förderungen

Was kann ich tun, wenn ich absehbar die neuen Abschläge nicht bezahlen kann?

An diese Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Deckung Ihrer Energiekosten können Sie sich im Saarland wenden:

Was beinhaltet das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung?

Das dritte Entlastungspaket soll die Bürgerinnen und Bürger um 65 Milliarden Euro durch kurzfristige Hilfen, strukturelle Veränderungen und die Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt entlasten.

Detaillierte Informationen zu den Bestandteilen des 3. Entlastungspaketes, finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Was ist der kostenlose Stromspar-Check der ARGE Solar und Diakonie Saar?

Kunden, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohnungsgeld, eine geringe Rente oder Kinderzuschlag beziehen oder deren Einkommen unter dem Pfändungsbetrag liegt, können kostenlos den Stromspar-Check der ARGE SOLAR e.V. buchen.

Diese Maßnahme wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, vom saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie sowie von den Jobcentern im Saarland.

Bisher haben sich über 4.000 saarländische Haushalte mit geringem Einkommen zu Ihrem Strom-, Wasser- und Wärmeverbrauch beraten lassen. Sie konnten dadurch ihr knappes Budget entlasten.

Jeder Haushalt hat durchschnittlich 250€ pro Jahr an Energiekosten einsparen können. Wenn zusätzlich ein altes Kühlgerät gegen ein hocheffizientes Neugerät ausgetauscht wird, können die Haushalte weitere Stromkosten einsparen. Das Tauschprogramm wird ebenfalls vom saarländischen Wirtschaftsministerium und vom Bundesministerium für Wirtschaft unterstützt.

Weitere Infos dazu unter: www.stromsparcheck-saar.de