Strom- und Gasverbräuche schwanken jahreszeitlich, witterungsbedingt und je nach dem wie viel Zeit Sie Zuhause verbringen. Aber auch Preisänderungen beeinflussen die optimale Abschlagshöhe. Damit es bei der Abrechnung nicht zu Nachzahlungen kommt, ist es wichtig, die monatlichen Abschläge hoch genug anzusetzen und gegebenenfalls anzupassen. Mit dem energis Abschlags-Airbag ist das ganz einfach möglich.
Schutz vor hohen Nachzahlungen am Jahresende
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Für ein sicheres Gefühl bei der Jahresrechnung
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der Jahresendabrechnung verrechnet. Die Abschlagshöhe orientiert sich am zu erwartenden Energieverbrauch. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie eine Rückzahlung. Lagen Ihre tatsächlichen Energiekosten höher als der gezahlte Abschlag, stellen wir Ihnen den nachzuzahlenden Betrag in Rechnung.
Die Berechnung der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und ist so berechnet, dass Sie bei der nächsten Jahresverbrauchsrechnung möglichst kostenneutral ausfällt. Sollten Sie jedoch erst kurze Zeit von uns Energie beziehen, teilen Sie uns bitte schriftlich oder telefonisch den aktuellen Zählerstand mit. Wir werden anhand dieser Angabe die Höhe der Abschlagsbeträge überprüfen und den Abschlag bei Bedarf an den zu erwartenden Monatsbetrag anpassen.
Die Höhe der Abschlagszahlungen können online im Kundenportal, über das obenstehende Formular oder telefonisch Sie telefonisch unter 0681 9069-2660 anpassen.
Sie können die Fälligkeit der Abschläge auch vom Monatsbeginn auf den 15. jeden Monats legen. Das geht bequem und ganz einfach telefonisch unter 0681 9069-2660.
Grundsätzlich berechnet energis die Höhe des Abschlags wie folgt:
Verbrauch pro Jahr x Arbeitspreis (brutto) + Grundpreis pro Jahr = Rechnungsbetrag : 11 Monate = monatlicher Abschlag
Die Höhe Ihres Abschlags berechnet energis auf Basis Ihres Energieverbrauchs. Der kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefert haben.
Nach der Grundversorgungsverordnung werden Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet. Beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet.
Gerne können Sie die Zahlung auf den bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) umstellen, um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Anpassungen der Zahlungsweise können Sie jederzeit bequem und einfach im meine-energis Kundenportal vornehmen.