Service
In weiten Teilen des Saarlandes sind wir Grundversorger für Erdgas. Das bedeutet, wir stellen sicher, dass Sie dauerhaft ans Erdgasnetz angeschlossen sind. Um grundversorgt zu sein, müssen Sie nichts weiter tun. Wenn Sie keinen Sondervertrag abschließen, versorgen wir Sie automatisch mit Erdgas.
In folgenden Fällen, können Sie beispielsweise in der energis Grundversorgung sein:
Sie ziehen in eine neue Wohnung oder ein neues Haus in unserem Grundversorgungsgebiet
Ihr aktueller Versorger ist insolvent und hat Ihnen gekündigt
Sie haben Ihren aktuellen vertrag bei einem anderen Versorger gekündigt und keinen neuen Vertrag abgeschlossen
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz im Grundversorgungsgebiet der energis GmbH. Diese Preise gelten auch für eine sog. Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Tarifart | Arbeitspreis | Grundpreis | ||
---|---|---|---|---|
| netto Cent/kWh | brutto Cent/kWh² | netto EUR/Monat | brutto EUR/Monat² |
Kleinverbrauchstarif/ Grundpreistarif | 11,87 | 14,13 | 5,11 | 6,08 |
Heizgasvollversorgung | 11,09 | 13,20 | 10,91 | 12,98 |
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26. Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen.
Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit Erdgas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen.
Die energis GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:
Arbeitspreis | Grundpreis | ||
---|---|---|---|
netto¹ Cent/kWh | brutto ² Cent/kWh | netto¹ EUR/Monat | brutto² EUR/Monat |
13,09 | 15,58 | 10,91 | 12,98 |
In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM). Diese Kunden haben in der Regel eine jährliche Leistungsspitze von über 500 kW bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh/a.
Die energis GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
Erdgaspreis: | Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die energis GmbH einen Preis in Höhe von 13,50 Cent/kWh (netto). Aber 01.01.2024 beträgt der Preis 8,30 Cent/kWh (netto). |
Netznutzungsentgelte: | Der Erdgaspreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet und für den jeweiligen Abnahmefall vom Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte bei Entnahme mit registrierter Lastgangmessung: |
Steuern und Abgaben: | Der Erdgaspreis sowie die Netznutzungsentgelte erhöhen sich um die RLM-Bilanzierungsumlage und die Kosten für den Erwerb von Brennstoffemissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, sowie die zum Liefer- und Leistungszeitpunkt geltenden Steuern (derzeit Erdgas- und Umsatzsteuer), sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen. |
Zudem fällt eine Abrechnungs- und Verwaltungspauschale i.H.v. 140,00 €/Rechnung an (netto).
Sonstige Bedingungen
Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) und die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der GasGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.
Raus aus der Grundversorgung - Zeit für mehr Vorteile
Grundsätzlich können Sie so lange in der Grundversorgung bleiben, wie Sie möchten. In der Regel ist der Grundversorgungstarif ein wenig teurer als unsere anderen Angebote. Das liegt beispielsweise an der sehr flexiblen Vertragslaufzeit, die uns weniger Planungssicherheit ermöglicht.
Prüfen Sie unsere aktuellen Tarifangebot und sichern Sie sich günstige Preise und Vorteile.
Regionalität
Als Teil der VSE-Gruppe tragen wir dazu bei, mehr als 4.000 Arbeitsplätze in der Region zu sichern.
Wir haben mehr als 50 Millionen Euro in die Strom-, Erdgas- und Telekommunikationsinfrastruktur der Region investiert.
Neben Kooperationen mit Schulen und Kitas, fördern wir auch immer wieder die Kreativität der Jung-Saarländer. Dafür lassen wir uns regelmäßig tolle Aktionen einfallen, wie Mal- oder Bastelwettbewerbe.
Gemäß § 38 EnWG der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz, kann eine übergangsweise Versorgung mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen.
In die Grundversorgung können Sie nicht wechseln. Wenn Sie umziehen oder keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch zum Kunden in der Grundversorgung.
weitere Downloads
¹ Die Netto-Preise je kWh für die Versorgung mit Erdgas enthalten die gesetzlichen Umlagen.
² Die Brutto-Preise werden auf der Basis der Netto-Preise ermittelt. Die Netto-Preise erhöhen sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt. Diese Senkung werden wir in Ihrer Rechnung für die während diesen Zeitraums erbrachten Lieferungen berücksichtigen.