Als Strom- und/oder Erdgaskunde von energis, können Sie sich Ihren Energieausweis einfach online beantragen und sichern sich zudem einen deutlichen Preisvorteil.
Jetzt Antragsformular ausfüllen Checkliste ansehen
Energieverbrauchsausweis
Energiebedarfsausweis
Füllen Sie das entsprechende Antragsformular vollständig aus und senden Sie es an energieausweis@energis.de.
"Wir wussten nicht genau, an wen wir uns wenden müssen, um einen Energieausweis für unser Haus zu bekommen. Mit energis war das aber kein Problem. Wir haben einfach das Formular ausgefüllt und energis hat sich mit der ARGE SOLAR um alles Weitere gekümmert."
Familie Zewe aus Illingen
Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihren Energieausweis?
Damit Sie es als Eigentümer eines Wohngebäudes leichter haben, alle Unterlagen zusammenzutragen, die für die Ausstellung Ihres Energieausweises zugrunde gelegt werden, geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand.
1. Pläne Bauantrag oder Baufertigstellung (Maßstab 1:100 oder größer)
- Grundrisse von allen Geschossen
- Ansichten von allen Seiten (nach Himmelsrichtungen)
- Querschnitt(e)/Längsschnitt(e)
2. Planungsdetails oder Konstruktionszeichnungen (Maßstab 1:50 oder größer)
- Außenwandaufbauten (inkl. Kellerwände, falls beheizt)
- Dachkonstruktion (bei Dachausbau, inkl. Konstruktion von Dachgauben)
- Aufbau oberste Geschossdecke (bei nicht ausgebautem Dach)
- Kellergeschossdecke (bei unbeheiztem Keller)
- Bodenplatte zum Erdreich (bei beheiztem Keller)
- Fenster (insb. Einbausituation mit Anschluss an die Wand)
3. Lageplan des Gebäudes (Maßstab 1:1000 oder größer)
Wir stellen Ihnen zur Beauftragung online einen Vertrag zur Verfügung, den Sie kostenlos herunterladen können. Er wird von der ARGE SOLAR als Grundlage für den Vertragsabschluss genommen.
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Energieausweis für Sie zusammengestellt.
Der Energieausweis legt entweder Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde (Verbrauchsausweis) oder benennt den zu erwartenden Energiebedarf eines Hauses (Bedarfsausweis). Hier zeigt sich auch der Unterschied der beiden Ausweise: Während der Verbrauchsausweis stark vom Nutzerverhalten abhängt, sind die Aussagen des Bedarfsausweises verhaltensunabhängiger und damit objektiver. Dazu müssen jedoch von einem Energieberater vor Ort detaillierte Angaben zur Bausubstanz und Heizungsanlage erhoben und bewertet werden.
Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Eigentümer verpflichtet, Interessenten bei Vermietung oder Verkauf von Wohnobjekten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Für wen gilt die Ausweispflicht, für wen nicht?
Ausweispflicht besteht
Ausweispflicht besteht nicht
Zwei Varianten von Energieausweisen sind zu unterscheiden: der Energievebrauchsausweis und der Energiebedarfsausweis. Welcher Ausweis für Ihr Wohneigentum passt oder frei gewählt werden kann, hängt vom Datum der Bauantragstellung sowie vom Stand der energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes ab.
Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis legt die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit – genauer: aus mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohnungen eines Gebäudes – zugrunde. Berücksichtigt werden dabei auch längere Leerstände und die lokalen Witterungsverhältnisse, damit sich ein realistischer Wert für die energetische Qualität des Hauses ergibt.
Energiebedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage. Der Bedarfsausweis geht noch einen Schritt weiter als der Verbrauchsausweis: Als Anlage zum Bedarfspass erhalten Eigentümer Vorschläge für eine energetische Modernisierung. Konkretisiert werden dabei auch die aus den Empfehlungen resultierenden Einsparpotenziale.
Der Verbrauchsausweis ist die preisgünstigere Variante. Er weist die verbrauchte Energiemenge des Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung aus. Die entsprechenden Werte sind in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. In der Regel reichen zur Verbrauchsermittlung die letzten drei Heizkostenabrechnungen aus. Aussagen über den künftigen Energieverbrauch lassen sich daraus jedoch nur bedingt ableiten, da der Energieverbrauch abhängig vom individuellem Heizverhalten stark abweichen kann.
Für die Erstellung des Bedarfsausweises sind vorab eine Reihe von Fragen zu beantworten: Wie gut ist die Außenwand gedämmt? Verfügt das Gebäude über energiesparende Fenster? Welche Heizungsanlage kommt zum Einsatz? Dafür werden von einem Experten der ARGE SOLAR entsprechende Angaben erhoben und berechnet. Die dafür entstehenden Mehrkosten sind durch den deutlich höheren Aufwand gerechtfertigt.
Da die Daten unabhängig vom individuellen Heizverhalten erhoben werden, ermöglichen sie – anders als der Verbrauchsausweis – einen objektiven Vergleich verschiedener Miet- bzw. Kaufobjekte. Die von einem Sachverständigen ermittelten Modernisierungsempfehlungen beziehen sich auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie. Es lässt sich somit der Ist-Zustand ablesen und aufzeigen, welche Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung für die jeweilige Immobilie bestehen.
Der Verbrauchsausweis wie der Bedarfsausweis gilt ab dem Datum seiner Ausstellung für 10 Jahre.
Grundsätzlich gilt: Jeder Eigentümer kann sich für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen. Der bedarfsorientierte Ausweis ist die aussagekräftigere Variante, der verbrauchsorientierte Ausweis die kostengünstigere Version. Für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Vier oder weniger Wohneinheiten
Fünf Wohneinheiten oder mehr
Als Strom- und/oder Erdgaskunde von energis sichern Sie sich einen deutlichen Preisvorteil. Denn in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner ARGE SOLAR e.V. erstellen wir Energieausweise für unsere Kunden zu Sonderkonditionen:
Verbrauchs- ausweis |
Bedarfs- ausweis |
|
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus | 119 € | 379 € |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder 4 Wohneinheiten | 119 € | 339 € |
Preisvorteil für Strom- und/oder Erdgaskunden von energis
Ganz ähnlich wie Sie es von Haushaltsgeräten kennen, werden auch die Energieeffizienzklassen von Gebäuden alphabetisch eingeteilt: von A+/Grün bis Energieeffizienzklasse H/Rot. Je weiter Ihr Haus im grünen Bereich liegt, umso besser ist es aus energetischer Sicht.
Ältere und unsanierte Gebäude sind an Werten im roten Bereich zu erkennen. Auch hier ist, durch eine energetische Modernisierung, ein Sprung in eine der besseren Energieeffizienzklassen zu schaffen. Wer beispielsweise ein Haus mit der Energieeffizienzklasse "F" erwerben möchte, kann hierzu bei den angezeigten Schwachstellen ansetzen. Meist empfiehlt sich die Dämmung von Dächern und Fassaden sowie alten, schlecht isolierenden Fenstern. Zusätzlich lassen sich durch eine effiziente Heizung und eine PV-Anlage deutlich bessere Effizienzwerte erzielen.
Energieeffizienzklassen für Ihren Energieausweis
Zum besseren Verständnis der Effizienzklassen eine tabellarische Übersicht. Sie zeigt an, welchen Standards ein Gebäude je nach Energieeffizienzklasse entspricht:
Energieeffizienz-klasse |
Endenergie [kWh/(m² a)] |
Gebäudeklassifizierung |
---|---|---|
A+ | < 30 | Passivhaus bzw. KfW 40+Haus |
A | < 50 | Gebäude erfüllt mind. den Standard der EnEV 2016 Vorgaben oder besser; wie KfW 55- oder KfW 70-Häuser |
B | < 75 | Gebäude erfüllt den Standard der EnEV 2014 Vorgaben. |
C | < 100 | Gebäude ist energetisch besser als ein gemäß der 3. Wärmeschutzverordnung von 1995 errichtetes Haus. |
D | < 130 | |
E | < 160 | Gebäude hält energetisch etwa den Standards der 2. Wärmeschutzverordnung von 1982. |
F | < 200 | |
G | < 250 | Das Gebäude entspricht beim maximalen Verbrauch den Vorgaben für eine rudimentäre Dämmung gemäß der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977. |
H | < 250 | Unsanierter und energetisch schlecht gedämmter Altbau. |