Änderung bei der An- und Abmeldung Ihres Stromvertrags

24-Stunden Lieferantenwechsel
Paar schaut sich Rechnungen an
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Was ändert sich?

Keine rückwirkende An- oder Abmeldung mehr erlaubt

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Ab dann sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen gesetzlich nicht mehr erlaubt. Eine An- und Abmeldung ist nur noch im Voraus möglich und ein Anbieterwechsel muss künftig werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt sein.

Wichtig zu wissen: die tatsächliche Belieferung erfolgt weiterhin erst nach Ablauf der bestehenden Kündigungsfristen bei Ihrem alten Anbieter, auch wenn der technische Wechsel künftig schneller abläuft.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Was beudeutet das für Sie?
Planen Sie genügend Zeit ein
  • Meldung: Teilen Sie uns An-, Ab- oder Leerstandsmeldungen frühzeitig mit (mind. 14 Tage), damit Sie pünktlich an- bzw. abgemeldet werden können und so unnötige Kosten vermeiden

  • Zählerstand: Bitte übermitteln Sie uns den Endzählerstand am Tag der Schlüsselübergabe – am besten direkt per E-Mail, dem Kundenportal oder telefonisch.

  • Wichtig: Die Stromversorgung bleibt dabei durchgehend gesichert – es kommt zu keiner Unterbrechung.

Gut zu wissen

Damit wir Ihre An-, Ab- oder Leerstandsmeldung bearbeiten können, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Name des Vertragspartners

  • Adresse

  • Kundennummer

  • Zählernummer

  • Marktlokationsnummer (Mit der Marktlokations-Identifikationsnummer (sog. MaLo-ID) können Sie noch schneller und einfacher zu energis wechseln. Mithilfe dieser 11-stelligen Zahl können wir Ihre Verbrauchsstelle genau identifizieren und so Zähler-Verwechslungen vermeiden. Die MaLo-ID finden Sie auf der letzten Abrechnung.)

Welche Daten muss ich mitteilen?

Service

So teilen Sie uns Ihre An- oder Abmeldung mit

Die An-, Ab- oder Leerstandsmeldung Ihres Stromvertrags können Sie uns über verschiedene Wege mitteilen.

#1

E-Mail

Senden Sie uns eine Email an service@energis.de

#2

Telefon

Rufen Sie uns an unter 0681 - 9069 2660

(Montag bis Freitag von 7:00 bis 20:00 Uhr)

#3

Kundencenter

Besuchen Sie uns in einem unserer Kundencenter in Ihrer Nähe. Die Standorte finden Sie hier.

Service

Sie ziehen um?

Nutzen Sie unseren Umzugsservice und teilen Sie uns Ihren bevorstehenden Umzug einfach über das Online-Formular mit.

Default

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Lieferantenwechsel in 24h oder „24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Ab dem 6. Juni 2025 tritt in Deutschland der sogenannte „beschleunigte werktägliche Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ in Kraft. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Neuerung für die Ab- und Anmeldung von Stromverträgen (Bundesnetzagentur - Lieferantenwechsel 24h).

Ein Lieferantenwechsel liegt vor, wenn eine Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechselt.

Nach dem Auftrag zum Lieferantenwechsel (Abschluss eines neuen Vertrags bei einem neuen Lieferanten), beginnt der technische Wechsel, also der Austausch der Daten zwischen neuem und altem Energieversorger.

Der neue Lieferant sendet zunächst eine Kündigung an den alten Lieferanten und meldet dann die Netznutzung beim Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber muss der Anmeldung zustimmen, damit der Lieferant den neuen Vertrag bestätigen kann.

Dieser technische Wechsel muss ab dem 06.06.2025 werktags innerhalb von 24h durchgeführt werden. Der Wechselprozess wird also beschleunigt, die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten des Kunden behalten allerdings weiterhin ihre Gültigkeit.

Welche Vorteile ergeben sich durch den 24h Lieferantenwechsel?

Die neue Regelung soll Ihnen einen schnelleren und flexibleren Wechsel des Stromlieferanten ermöglichen und den Wettbewerb am Energiemarkt fördern.  

Für Sie bedeutet das eine größere Transparenz des Wechselprozesses. Bei der Einhaltung von Fristen und der Durchführung eines Lieferantenwechsels ist allerdings auch mehr Eigenverantwortung gefragt.

Was muss ich beim 24h-Lieferantenwechsel grundsätzlich beachten?

Der 24h-Lieferantenwechsel gilt für Stromkunden (auch Wärmestrom- und Autostromkunden). Der Wechsel im Bereich Gas ist an andere/längere Fristen gebunden (max. 6 Wochen rückwirkend).

Der Wechselprozess wird beschleunigt, aber Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Umzugsmeldungen sind nur noch in die Zukunft gerichtet möglich.

An-/Abmeldungen für Strom können aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht mehr in die Vergangenheit durchgeführt werden.

Die Marktlokations-ID (kurz MaLo-ID) sollte mitgeteilt werden, um eine eindeutige Zuordnung der Verbrauchsstelle zu gewährleisten.

Was muss ich beachten, wenn ich umziehe?

Grundsätzlich sind Sie bei einem Umzug gemäß AGB dazu verpflichtet, den bestehenden Liefervertrag mit dem Energieversorger zu den vereinbarten Vertragsbedingungen an der neuen Anschrift fortzuführen.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben ist eine Ummeldung für Strom nur noch in die Zukunft gerichtet möglich. Der Wechsel im Bereich Gas ist an andere/längere Fristen gebunden (max. 6 Wochen rückwirkend). 

Um eine Ab-/Ummeldung der bisherigen Lieferstelle Strom zum gewünschten Stichtag gewährleisten zu können, sollten Sie uns die Informationen zur alten sowie neuen Lieferstelle mindestens 14 Tage vorher mitteilen. Die für die Ummeldung erforderlichen Informationen können Sie über unseren Online-Umzugsservice einreichen.

Bitte beachten: Sie sollten vor Einzug die Zählernummer und die Marktlokation beim Hauseigentümer erfragen, damit Sie sich zum korrekten Zeitpunkt (Datum der Schlüsselübergabe) anmelden können.

Die Zählerstände zum Tag der Schlüsselübergabe sind im Nachgang telefonisch, per Mail oder über unser Online-Kundenportal meine.energis.de nachzureichen.

Was muss ich bei einem Neuabschluss hinsichtlich 24h-Lieferantenwechsel beachten?

Zunächst einmal dürfen bestehende Kündigungsfristen und eine aktuell geltende Vertragslaufzeit dem beschleunigten Wechselprozess nicht entgegenstehen.

Voraussetzung für den beschleunigten Wechselprozess ist zudem, dass uns die Marklokation der Lieferstelle bekannt ist. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung. Wenn die Marktlokation zu Beginn des Wechselprozesses nicht bekannt ist, kann dies den Ablauf verlangsamen.

Anmeldungen für Strom können aufgrund der neuen Gesetzgebung nur noch in die Zukunft (zum übernächsten Tag, sofern ein Werktag zwischen Kundenmeldung und Lieferbeginn liegt) gerichtet durchgeführt werden.

Was muss ich bei einem Tarifwechsel beachten?

Zunächst einmal darf eine aktuell geltende Vertragslaufzeit dem beschleunigten Wechselprozess nicht entgegenstehen.

Möchten Sie einen alternativen Strombelieferungsvertrag mit der energis abschließen, dann können ab dem 07.06. Vertrags- bzw. Tarifwechsel auch künftig noch rückwirkend durchgeführt werden.

Was muss ich bei einem Leerstand beachten?

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben ist eine Leerstandsmeldung für Strom nur noch in die Zukunft gerichtet möglich. (Im Bereich Gas ist eine Leerstandsmeldung max. 6 Wochen rückwirkend möglich). 

Um eine Leerstandsmeldung der bisherigen Lieferstelle Strom zum gewünschten Stichtag gewährleisten zu können, sollten Eigentümer/Verwaltungen uns dies mindestens 14 Tage vorher mitteilen.

Die für die Leerstandsmeldung erforderlichen Informationen können Sie uns schriftlich an service@energis.de, telefonisch oder persönlich in einem energis Kundencenter mitteilen.

Mit welchen Fristen ist eine An-/Abmeldung möglich?

Eine An-/Abmeldung ist frühestens zum übernächsten Tag möglich.

Dabei muss immer mindestens ein Werktag zwischen der Meldung durch den Kunden und dem Lieferbeginn liegen. Werktage sind hierbei definiert als Montag – Freitag. Ausgenommen sind Samstag, Sonntag und alle Feiertage des GPKE-Kalenders.

Was passiert, wenn eine Ab-/Anmeldung Strom nicht rechtzeitig erfolgt?

Eine rückwirkende Anmeldung zum Einzugsdatum ist mit der Neuregelung ab 06.06.2025 gesetzlich ausgeschlossen.

Wird ein neuer Mieter zu spät aktiv, also meldet seinen Einzug verspätet, kann es passieren, dass er zunächst in die Grundversorgung fällt, sofern er nicht unmittelbar einen Sondervertrag abschließt. Diese Tarife sind zumeist teurer als die gewünschten Sonderverträge, was zu ungewollten Kosten führt.

Erfolgt die Abmeldung des alten Mieters zu spät, bleibt der Vertrag mindestens bis zum Tag der Meldung bestehen, und es können auch hier zusätzliche Kosten entstehen.

Hauseigentümer sollten ebenfalls frühzeitig den Mieterwechsel anzeigen, damit keine Zwischenzeiträume auf den Hauseigentümer angemeldet werden und eine Verrechnung im Innenverhältnis erforderlich wird.

Sollten beide Parteien (Hauseigentümer, neuer/alter Mieter) die Fristen zur Ummeldung versäumen, so sind evtl. anfallende Kosten (Zählermiete) im Innenverhältnis zwischen diesen zu klären.

Bei einer verspäteten Meldung wird energis die Ummeldung auf Basis der Zählerstandsinformationen des Übergabetermins zum frühestmöglichen Zeitpunkt in der Zukunft vornehmen.

Was ist die Marktlokations-ID und wo finde ich diese in meinen Unterlagen?

Die Marktlokations-ID (kurz: MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer (rein numerisch – bspw.: 94587625713), die eine Verbrauchsstelle (auch Marktlokation genannt) eindeutig identifiziert. 

Wichtig: Auch bei einem Wechsel des Energieversorgers ändert sich die MaLo-ID in der Regel nicht.

Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer letzten Strom- oder Erdgasrechnung.

Die Vergabe dieser Nummern erfolgt durch die Codevergabestelle vom BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) für Strom und DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) für Gas. Netzbetreiber ordnen die Nummern dann den Marktlokationen in ihrem Netzgebiet zu.

Welche Vorteile bietet die MaLo-ID?

  • Die Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Lieferanten gestaltet sich effizienter und transparenter. Messwerte und andere Daten können fehlerfreier übermittelt werden.

  • Die MaLo-ID verbleibt dauerhaft zugeordnet und erleichtert somit eine eindeutige Zuordnung der Verbrauchsstelle, auch wenn sich Zähler oder andere Umstände ändern.

  • Die MaLo-ID ist eine wesentliche Voraussetzung für den Auf- und Einbau, sowie die Weiterentwicklung von Smart-Grid-Technologien, also Technikeinrichtungen, die intelligente und optimierte Energieflüsse ermöglichen können.