Erdgas anmelden oder auch ummelden ist eigentlich ganz einfach – egal, ob beim Erstbezug einer Immobilie, einem Umzug oder einem Wechsel zu einem anderen Tarif oder Erdgasanbieter. energis übernimmt für Sie auch die Abmeldung bei Ihrem alten Grund- oder Erdgasversorger. Somit müssen Sie lediglich Ihren Wunschtarif auswählen, das entsprechende Formular ausfüllen und absenden.
In unserem energis Ratgeber erhalten Sie ausführliche Informationen dazu, was Sie beim Erdgasanmelden beachten müssen, welche Daten benötigt werden, welche Fristen es gibt und wie die Erdgasanmeldung funktioniert. Nähere Produktinformationen zu Erdgas im Saarland finden Sie auf unserer Produktseite.
Wann müssen Sie Ihr Erdgas anmelden?
Spätestens wenn Sie umziehen und eine neue Wohnung beziehen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, bei welchem Anbieter Sie Ihr Erdgas anmelden möchten und einen entsprechenden Tarif auswählen. Tun Sie dies nicht, bekommen Sie Ihr Erdgas über die Grundversorgung. Somit ist sichergestellt, dass Sie jederzeit mit Erdgas versorgt werden. Allerdings sind die Tarife der Grundversorger in der Regel um einiges teurer. Ihren günstigen Erdgastarif von energis finden Sie hier:
Erstanmeldung für die Erdgasversorgung
Die Erstanmeldung für die Erdgasversorgung ist in der Regel sehr einfach. Beim Bezug einer neuen Immobilie oder Wohnung befinden Sie sich zunächst einmal in der Grundversorgung. Aus dieser Versorgung können Sie aber schnell und einfach zu Ihrem Wunschanbieter wechseln. Hierfür gib es eine gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Für den Wechsel aus der Grundversorgung müssen Sie nur den gewünschten Tarif bei einem alternativen Anbieter auswählen und dann das entsprechende Tarifformular ausfüllen. Die Kündigung bei Ihrem Grundversorger übernimmt dann der neue Anbieter für Sie.
Erdgas anmelden bei Umzug
Wenn ein Umzug in eine neue Immobilie ansteht, lohnt es sich, sich bereits vor dem Umzug nach einem attraktiven Erdgasanbieter umzusehen. Denn so können Sie die Erdgasanmeldung bereits zum Umzugstermin in die neue Wohnung durchführen lassen.
Sollten Sie dies versäumen, sind Sie zunächst einmal in einem gesetzlich geregelten Tarif eines Grundversorger. Der Wechsel zu Ihrem gewünschten Versorger kann jedoch relativ kurzfristig von statten gehen, denn die Kündigungsfrist der Grundversorger beträgt zwei Wochen.
Erdgas ummelden
Wenn Sie trotz Umzug bei Ihrem bisherigen Erdgasanbieter bleiben möchten, können Sie Ihren Erdgastarif auch ummelden. Zur Ummeldung wird in der Regel nur Ihr Name, Ihre alte und neue Anschrift sowie Ihre Kundennummer benötigt.
Bei energis können Sie Ihren Umzug ganz einfach online melden: www.energis-umzug.de
Alles Weitere übernimmt dann energis für Sie.
Wie können Sie Erdgas anmelden?
Um Erdgas anzumelden, müssen Sie zunächst einmal Ihren Wunschtarif bei einem Erdgasanbieter auswählen. Die eigentliche Anmeldung ist dann relativ einfach und kann bei fast allen Anbietern online durchgeführt werden. energis übernimmt darüber hinaus beispielsweise auch den kompletten Wechselprozess für Sie.
Erdgas online anmelden
Die Erdgasanmeldung ist in der Regel sehr schnell und mit nur wenigen Klicks online erledigt. Gehen Sie hierfür einfach auf die Erdgastarifseite Ihres Wunschanbieters und wählen Sie den für Sie passenden Tarif aus.
Sobald Sie diesen Tarif ausgewählt haben, müssen Sie nur noch das entsprechende Kontaktformular mit Ihren Angaben – wie beispielsweise Ihrem Namen, Ihrer Adresse sowie gegebenenfalls auch dem Namen Ihres alten Erdgasanbieters sowie Ihrer Zählernummer – ausfüllen und abschicken.
Haben Sie einen bestimmten Erdgasanbieter ins Auge gefasst, können Sie sich von diesem ein für Sie passendes Angebot unterbreiten lassen. Das Serviceteam von energis berät Sie hier auch gerne telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch.
Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin per E-Mail service@energis.de oder telefonisch unter 0681 9069 2660.
energis - Kundenberater
So können Sie Ihr Erdgas anmelden – mit unserer Checkliste
Es gibt gleich mehrere Möglichkeiten, bei denen Sie Ihren Erdgasanbieter oder Tarif wechseln können. In unserer Checkliste zum Erdgas anmelden finden Sie alle wichtigen Faktoren, die Sie dabei beachten sollten.
Wechselmöglichkeiten prüfen
Um den Erdgasanbieter wechseln zu können, müssen Sie zunächst einmal sicherstellen, dass Sie auch selbst der Vertragspartner sind. In Mietwohnungen kann es auch sein, dass der Vermieter einen Erdgasvertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall müssen Sie Ihren Vermieter um einen Wechsel bitten.
Sind Sie selbst Vertragspartner und befinden Sie sich beispielsweise in einem Grundversorgungstarif, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Dabei haben Sie eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Darüber hinaus können Sie aber auch bei einem Umzug wechseln oder wenn der Vertrag mit Ihrem alten Anbieter ausläuft. In letzterem Fall müssen Sie die vertraglichen Kündigungsfristen einhalten, da Ihr Vertrag ansonsten automatisch verlängert wird. In den meisten Fällen können Sie frühestens 6 Monate oder spätestens 6 bis 3 Wochen vor Vertragsende kündigen.
Wenn Sie bei einem Umzug den Erdgasanbieter wechseln möchten, sollten Sie sich erst informieren, ob dies vertraglich auch zulässig ist. Die meisten Anbieter haben hierfür in Ihren AGB eine Umzugsklausel, welche bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht gewährt. Allerdings unterscheiden viele Erdgasanbieter zwischen einem Wechsel der Wohnung innerhalb und außerhalb des Netzgebietes. Bei einem Umzug innerhalb des Netzgebietes kann es deshalb sein, dass Ihr Energieversorger auf der normalen Vertragslaufzeit besteht.
Sonderkündigungsrecht prüfen
Bei Ihrem Erdgastarif haben Sie immer auch gewisse Sonderkündigungsrechte, um den Erdgastarif vorzeitig zu kündigen. Diese treten beispielsweise ein, wenn Ihr Anbieter den Erdgaspreis erhöht. In diesem Fall muss Ihr Anbieter Sie mindestens sechs Wochen vor der Preiserhöhung darüber informieren. Sobald Sie ein solches Informationsschreiben erhalten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich und am besten per Einschreiben zu kündigen.
Gegebenenfalls können Sie aber auch bei einem Umzug außerordentlich Kündigen. Ob dies bei Ihrem Vertrag möglich ist, können Sie in den AGB nachlesen.
Erdgasbedarf schätzen
Um die Kosten für Ihren Erdgasverbrauch richtig ansetzen zu können, wird der Erdgasbedarf geschätzt. Dazu wird entweder Ihre alte Erdgasabrechnung oder ein Durchschnittswert als Vergleich herangezogen. Zudem müssen Sie die Größe Ihrer Immobilie angeben.
Die Einschätzung zu Ihrem Erdgasbedarf übernimmt dann Ihr zukünftiger Anbieter für Sie.
Für einen Erdgasversorger entscheiden
Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum Erdgas anmelden ist, dass Sie sich für einen Erdgasversorger entscheiden. Dabei sollten Sie nicht nur die angebotenen Tarifpreise vergleichen, sondern auch verschiedene weitere Konditionen unter die Lupe nehmen.
Wichtige Kriterien sind beispielsweise auch eine Preisgarantie sowie attraktive Serviceleistungen. Bei energis haben Sie beides sicher. Mit den langfristigen Preisgarantien von energis können Sie Ihre Kosten gut planen und haben zudem erstklassige Serviceleistungen vor Ort. Egal, ob Sie sich über verschiedene Tarife informieren oder als Bestandskunde Ihren Tarif anpassen möchten, die energis Berater sind sowohl telefonisch als auch per E-Mail für Sie da und treffen sich auch gern persönlich mit Ihnen.
Vertrag prüfen
Sobald Sie einen passenden Tarif bei einem Erdgasanbieter gefunden haben, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau prüfen. Wichtig dabei sind insbesondere die Kündigungsfrist, Sonderkündigungsrechte, die Laufzeit, Preisgarantie und angebotene Boni.
So sollte die maximale Laufzeit des Erdgasvertrages beispielsweise nicht mehr als 12 Monate betragen. Zudem ist es von Vorteil, wenn Sie während der gesamten Laufzeit eine Preisgarantie auf Ihren günstigen Tarif haben. Bei angebotenen Boni sollten Sie darauf achten, ob diese auch wirklich lukrativ sind beziehungsweise langfristig eine Ersparnis bringen.
Erdgas online anmelden
Bei fast allen Energieversorgern können Sie Ihr Erdgas mittlerweile ganz unkompliziert online anmelden. Dazu werden Ihnen vom jeweiligen Versorger entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt, die Sie mit Ihren Angaben wie Name, Adresse, Zählerstand und dem Namen Ihres bisherigen Erdgasanbieters online ausfüllen und abschicken können. Die Anmeldung ist somit mit nur wenigen Klicks in ein paar Minuten durchführbar.
Welche Angaben werden beim Erdgas anmelden benötigt?
Egal, ob Sie Ihr Erdgas online anmelden möchten oder ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart haben, für einen reibungslosen Ablauf werden immer ein paar Angaben von Ihnen benötig. Neben Ihren Kontaktdaten sind das beispielsweise auch Ihre Zählernummer, der aktuelle Zählerstand und der durchschnittliche Erdgasverbrauch.
Name und Adresse
Damit Sie einen Vertrag bei einem Erdgasanbieter abschließen können, müssen Sie diesem Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre entsprechende Adresse übermitteln. Aber auch eine gültige Telefonnummer sowie, falls vorhanden, eine E-Mail-Adresse, unter denen man Sie erreichen kann, gehören bei vielen Anbietern zu den Pflichtangaben.
Zählernummer
Ähnlich wichtig wie Ihre Kontaktdaten ist auch die entsprechende Zählernummer. Diese finden Sie auf der Vorderseite Ihres Gaszählers. Die Zählernummer wird benötigt, damit Ihr Energieversorger Ihren Gaszähler eindeutig identifizieren und Ihnen zuordnen kann.
Weitere Informationen zu Ihrem Gaszähler und der Zählernummer finden Sie auch in unserem energis Ratgeber zum Gaszählerablesen.
Aktueller Zählerstand
Damit Ihr neuer Erdgasanbieter Ihren Erdgasverbrauch genau berechnen kann, sollten Sie diesem Ihren aktuellen Zählerstand übermitteln. Bei einem Umzug sollten Sie diesen direkt am Tag Ihres Einzuges ablesen – im besten Fall fotografieren Sie diesen sogar ab.
Sollte Sie es versäumen, den aktuellen Zählerstand abzulesen, wird dieser von Ihrem Erdgasanbieter geschätzt. Diese Schätzung wird aber in der Regel etwas höher angesetzt, sodass Sie dann möglicherweise mehr bezahlen müssen.
Durchschnittlicher Verbrauch
Damit Ihr neuer Erdgastarif auf Sie zugeschnitten werden kann, wird Ihr durchschnittlicher Erdgasverbrauch zunächst einmal geschätzt. Dazu müssen Sie Angaben zur Größe Ihrer Immobilie machen. Für diese Daten gibt es dann entsprechende Durchschnittswerte, an welchen man sich zur Schätzung des Erdgasverbrauchs orientieren kann.
Zur Berechnung Ihres durchschnittlichen Verbrauchs lohnt es sich, regelmäßig den Gaszähler abzulesen. Dadurch erhalten Sie einen guten Überblick über Ihren tatsächlichen Verbrauch.
Fazit zum Thema Erdgas anmelden
In den meisten Fällen können Sie Ihr Erdgas relativ unkompliziert online anmelden. Wählen Sie hierfür einfach den Anbieter aus, der Ihnen die besten Konditionen im Hinblick auf Tarifpreis, Wechselboni und Serviceleistungen bietet.
Wenn Sie sich für einen Tarif bei einem Erdgasanbieter entschieden haben, müssen Sie diesem in der Regel nur die benötigten Daten zu Ihrer Person und Ihrer Adresse sowie Ihre Zählernummer übermitteln. Die Kündigung Ihres aktuellen Erdgastarifes übernimmt dann meist der neue Anbieter für Sie.
Die Erdgasanmeldung ist dabei kostenlos und lässt in der Regel in nur wenigen Minuten online durchführen. Je nachdem, ob Sie sich aktuell in der Grundversorgung oder in einem Tarif von einem alternativen Erdgasanbieter befinden, gibt es allerdings einige Fristen zu beachten. Vom Grundversorger können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wechseln. Bei einem alternativen Anbieter müssen Sie die vertraglich festgelegten Laufzeiten sowie Kündigungsfristen beachten oder von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses greift beispielsweise dann, wenn Ihr Anbieter den Erdgaspreis erhöht.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Energieberater von energis sind gerne für Sie da und finden mit Ihnen gemeinsam die ideale Lösung für Ihre Bedürfnisse. Greifen Sie gleich zum Hörer und kontaktieren Sie uns unter +49 681 9069-2660. Schreiben Sie eine E-Mail an service@energis.de. Oder noch besser: Besuchen Sie eines unserer Kundencenter ganz in Ihrer Nähe.
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