Durch den Krieg gegen die Ukraine ist die Lage bei den Gaslieferungen angespannt und die Gefahr von Versorgungsengpässe besteht. Der drohende Gasmangel hat zur Ausrufung des Notfallplans Gas durch die Bundesregierung geführt, der im Energiesicherungsgesetz definiert ist. Seit 23. Juni 2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans. Fehlende Lastflüsse von Gas werden am Gasmarkt ersetzt, um die Versorgungslage mit Gas zu gewährleisten. Steinkohlekraftwerke wurden reaktiviert, um Versorgungsengpässe von Energie auszugleichen. Eine Kampagne des Krisenteams der Bundesregierung wurde angestoßen, damit der Gasverbrauch reduziert wird.
Aktuell ist die Gasversorgung in Deutschland stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Ein Gasmangel konnte im vergangegen Winter verhindert werden. Die Vorbereitungen für den kommenden Winter laufen bereits. Ziel bis zum 1. September ist ein Gasspeicherstand von 75 Prozent, der bereits im Juni erreicht wurde.
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Was bedeutet der Notfallplan Gas der Bundesregierung?
Im Falle einer Krise regelt der Notfallplan Gas die Gasversorgung in Deutschland. Nach der Vorwarnstufe folgt die Alarmstufe sowie die Notfallstufe und zwei weitere Eskalationsstufen. In allen Stufen des Notfallplans Gas sind konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung definiert.
Die Reduktion russischer Gaslieferungen hat bereits am 23. Juni 2022 zur Ausrufung der zweiten Krisenstufe im Notfallplan Gas geführt. Die Ausrufung der Alarmstufe erfolgte durch das Bundeswirtschaftsministerium, weil die Versorgungssicherheit besonders für den Winter 2022 / 2023 durch den Staat gewährleistet werden musste. Für die vergangegene Heizperiode konnte die Bundesnetzagentur die Gasversorgung für den deutschen Staat absichern. Auch für die Gasversorgung in der kommenden Heizperiode hat die Bundesnetzagentur bereits Maßnahmen ergriffen. Dazu stehen die Marktgebietsverantwortlichen der Gasversorgungsunternehmen in engem Austausch mit der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur.
Auf Europäischer Ebene hatten sich die EU-Staaten zu einer Senkung des Gasverbrauchs um 15 Prozent verpflichtet. Neben diesem Sparziel wurden über den vergangenen Sommer die Gasspeicher maximal befüllt und Lastflüsse am Gasmarkt optimiert. Importe aus nördlichen Nachbarländern und Terminals zur Anlandung von Flüssiggastankern haben die Versorgung mit Gas sichergestellt. Durch die eingeschränkten Gaslieferungen sind die Großhandelspreise am Gasmarkt stark angestiegen.
Obwohl Deutschland kein Gas mehr aus Russland bezieht, ist aktuell die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet. Der größte Anteil der Erdgasimporte wird aus Norwegen und Belgien bezogen. Der Gasspeicherstand von 75 Prozent, der im September erreicht werden sollte, wurde bereits im Juni erreicht.
Die Warnstufen des Notfallplan Gas im Detail erklärt
Bei einer Gefährdung der Gasversorgung regelt der nationale Notfallplan Gas das Vorgehen in Deutschland nach dem Energiesicherungsgesetz. Ziel des Notfallplans Gas ist die Aufrechterhaltung von Lieferketten und Lastflüssen von Gas. Die Befugnis zur Ausrufung des Notfallplans Gas durch die Bundesregierung ist im Energiesicherungsgesetz definiert (§ 26 EnSiG). Der Notfallplan Gas soll die Versorgungssicherheit mit Gas so lange wie möglich gewährleisten.
Der Notfallplan sieht drei Stufen vor:
Die Frühwarnstufe
Die Alarmstufe
Die Notfallstufe
Frühwarnstufe
Bei der Frühwarnstufe liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich die Gasversorgungslage erheblich verschlechtert. Ausgelöst werden kann die Frühwarnstufe drch ein Frühwarnsystem. Für Privatverbraucher in Deutschland hat diese Stufe allerdings kaum Auswirkungen. Stattdessen kommt ein Krisenteam aus Expertem zusammen, das regelmäßig die aktuelle Lage auf dem Gasmarkt analysiert und bewertet. Verbraucher, sowohl private als auch gewerbliche, werden lediglich dazu angeraten, ihren Gasverbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.
Alarmstufe
Verschärft sich die Lage, wird als nächster Schritt die Alarmstufe ausgerufen. Hier liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Bei der Alarmstufe ist der Markt aber noch in der Lage, die Nachfrage selbst zu bewältigen, ohne dass der Staat in die Gasversorgung eingreift.
Notfallstufe
Tritt die dritte Eskalationsstufe in Kraft, greift der Staat ein, um die Gasversorgung sicherzustellen. Bei der Notfallstufe besteht eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage. Allerdings kann die Lage trotz allen umgesetzten marktbasierten Maßnahmen nicht bewältigt werden, sodass der Staat einschreiten muss. Die Bundesnetzagentur übernimmt dann als Bundeslastverteiler – in Abstimmung mit den Netzbetreibern – die Verteilung von Gas. Bestimmte Gruppen, wie soziale Einrichtungen, private Haushalte und Anlagen zur Wärmeerzeugung, werden von der Bundesnetzagentur bis zuletzt mit Gas versorgt.
Was bedeuten die Warnstufen des Notfallplans Gas für Privatverbraucher?
Die Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas ändert im Augenblick für Verbraucher nichts. Alle bekommen so viel Gas, wie sie benötigen. Dennoch sollten auch Privathaushalte konkrete Sparziele verfolgen, die zu einer Senkung des privaten Gasverbrauchs führen. Verbraucher sollten schon heute ihren Gasverbrauch reduzieren, da der aktuelle Gasmangel weitere Preissteigerungen – trotz des aktuell sehr hohen Preisniveaus für Gas – am Gasmarkt wahrscheinlich macht.
Tipp: So gehen Sie am besten mit dem Notfallplan Gas um
Während eines Gasmangels und der aktuell ausgerufenen Alarmstufe sollten Sie Ihren Gasverbrauch senken. Jede eingesparte Kilowattstunde Gas hilft Versorgungsengpässe im Winter besser zu bewältigen. Dies gilt für alle Stufen des Notfallplans Gas. Doch auch beim Warmwasser und Kochen mit Gas können Sie Ihren Energieverbrauch reduzieren.
Mit der Senkung Ihres persönlichen Gasverbrauchs können Sie direkt zur Versorgungssicherheit beitragen. Dabei zählen auch die kleinen, alltäglichen Maßnahmen, um Gas zu sparen wie etwa die Heizungstemperatur etwas niedriger zu stellen.
Hinweis: Mit einer Senkung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius lässt sich im kommenden Winter Ihr Gasverbrauch um sechs Prozent verringern.
Fazit: Verbraucher sind auch im Rahmen des Notfallplans Gas abgesichert
Private Haushalte zählen im Notfallplan Gas – genau wie gewerbliche Kunden mit ähnlichem Verbrauch – zu den geschützten Kunden. Dazu gehören laut Energiesicherungsgesetz Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wie Krankenhäuser, Altenheime und Einrichtungen, aber auch die Feuerwehr, Polizei, das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr erhalten im Notfallplan Gas eine Versorgungssicherheit. Auch die Gaskraftwerke der Gasversorgungsunternehmen sind gesetzlich geschützt, damit die Wärmeversorgung von Haushalten so lange wie möglich gewährleistet ist. Die Ausrufung der aktuellen Alarmstufe ist gleichzeitig ein Aufruf an Alle, die Senkung ihres Gasverbrauch anzugehen. Ein gutes Beispiel liefert die Bundesregierung selbst: Laut Wirtschaftsminister Habeck verbessert die Regierung nicht nur die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz. Sie spart auch selbst am Energie- und Gasverbrauch ein. Wie lange die Alarmstufe gilt, ist aktuell nicht absehbar.