Im April wurde der Gesetzentwurf zum Solarpaket 1 durch den Bundestag verabschiedet und bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Förderung von Solarenergie. So soll der Ausbau dieser durch das Solarpaket 1 in Deutschland beschleunigt werden, da unter anderem die Nutzung von Photovoltaikanlagen deutlich erleichtert wird. Durch die Verabschiedung des Solarpaket 1 gibt es einige neue Maßnahmen, die vor allem die bürokratischen Hürden erleichtern oder beispielsweise die Leistung von Balkonkraftwerken erhöhen soll. Ab wann das Solarpaket 1 genau in Kraft tritt und was die wichtigsten Inhalte sind, haben wir für Sie im Ratgeber zusammengefasst.
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Solarpaket 1: Zusammenfassung auf einen Blick
Kurz und knapp – Eine Zusammenfassung des Solarpaket 1:
Das Solarpaket 1 wurde am 26. April 2024 verabschiedet und trat am 16. Mai in Kraft
Der Ausbau von nachhaltigen Freiflächenanlagen wird gestärkt
Erhöhung der Leistung von Balkonkraftwerken auf 800 Watt
Vereinfachte bürokratische Hürden bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken
Gemeinschaftlich genutzte Gebäude sollen mit Solarstrom versorgt werden
Stromspeicher dürfen mit Netzstrom geladen werden, ohne dass die EEG-Vergütung entfällt
Repowering von PV-Anlagen wird attraktiver
Förderung weiterer erneuerbarer Energien, wie z. B. Windkraft
Ab wann tritt das Solarpaket 1 in Kraft?
Der Gesetzentwurf zum Solarpaket 1 wurde im August 2023 auf den Weg gebracht. Es handelt sich um ein Gesetz zur Änderung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung. Am 26. April 2024 wurde das Solarpaket 1 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt ab dem 16. Mai Kraft.
So will das neue Gesetz den Ausbau von PV-Anlagen fördern
Ein zentraler Faktor im Ausbau von erneuerbaren Energien, ist die Nutzung von PV-Anlagen auf Gebäuden. Das Solarpaket 1 soll weitere Maßnahmen umsetzen, um den Ausbau von Photovoltaik besonders für größere Dächer weiter voranzutreiben. Mit der Verabschiedung des Solarpaket 1 bringt die Bundesregierung den Stein weiter ins Rollen und möchte auf den Boom von kleinen Dachanlagen im Jahr 2023 weiter aufbauen.
Gewerbe und Industrie
Insbesondere im Bereich Gewerbe und Industrie soll das Solarpaket 1 den Ausbau von Photovoltaikanlagen fördern. Dafür werden einige bürokratische Hürden beseitigt und neue Regeln aufgestellt:
Ausbau auf Gewerbedächern stärken: Darunter fällt unter anderem eine Anhebung der Förderung für nun auch größere Solaranlagen ab 40 Kilowatt auf Dächern, aufgrund der gestiegenen Bau- und Kapitalkosten.
Schwellenwerte flexibilisieren: Die bisherige Regelung war, dass Gewerbe-PV mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW zu einer Direktvermarktung verpflichtet sind. Das Solarpaket 1 sieht vor, dass Anlagen mit bis zu 200 kW nun die Möglichkeit haben ihre Überschussmengen ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weiterzugeben.
Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung: Bisher hat das EEG bei der Ermittlung der Größe von PV-Anlagen manchmal mehrere Anlagen wie eine Anlage behandelt. Mit dem Solarpaket 1 wird es eine Ausnahme zu dieser Regelung geben. So können benachbarte Anlagen nicht zu der eigenen Anlage dazugerechnet werden und müssen damit auch nicht mehr die Anforderungen von größeren Anlagen erfüllen. Das Balkonkraftwerk wird dank des Solarpaket 1 sogar ganz von den Zusammenfassungsregeln ausgenommen.
Freiflächenanlagen
Das Solarpaket 1 gibt dem Ausbau von Freiflächen ebenfalls neue Impulse. Zum einen sollen mehr Flächen zur Förderung von Solarparks zur Verfügung gestellt werden, um die Ausbauziele des EEG zu erreichen. Zum anderen sieht das Solarpaket 1 vor, wenn möglich, Freiflächen mehrfach zu nutzen. Das heißt, es soll ein Ausgleich zu landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Interessen stattfinden. Im Zuge dessen soll auch die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt werden und Flächen, die als streng geschützte Naturgebiete gelten, werden vom Ausbau ausgenommen.
Darüber hinaus wird nun auch unter anderem die Gebotsmenge für Freiflächenanlagen von 20 auf 50 Megawatt (MG) erhöht. Auch die aus naturbedingten Gründen benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen werden für den Bau von Photovoltaikanlagen dank dem Solarpaket 1 geöffnet.
Welche neuen Regelungen bringt das Solarpaket 1 für Mieter und Eigentümer?
Das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Solarpaket 1 bringt auch für Mieter und Eigentümer neue Regelungen, die der Förderung von Solaranlagen dienen sollen. Besonders interessant sind hierbei der deutlich leichtere Zugang zu Balkonkraftwerken und die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Änderungen für Balkonkraftwerke
Das Solarpaket 1 bringt auch für Balkonkraftwerke einige Neurungen und Erleichterungen. Die Inbetriebnahme soll nun schneller möglich sein und deutlich einfacher werden. Mit dem in Kraft treten des Solarpaket 1 sorgt die Bundesregierung in drei Bereichen für einen leichteren Zugang zu Balkonkraftwerken:
Weniger Bürokratie: Die Bundesnetzagentur hat bereits zum 1. April die Registrierung von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht und auf wenige geforderte Daten beschränkt. So muss beispielsweise keine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erfolgen.
Mehr Leistung: Das Solarpaket 1 ermöglicht Balkonkraftwerken ab 2024 auch eine erhöhte Leistung. Bisher waren nur 600 Watt zugelassen. Dieser Wert wurde nun auf 800 Watt erhöht.
Zulassung aller Zähler: Für eine Übergangszeit ist es bei Balkonanlagen nun erlaubt, jeden Zählertyp zu verwenden. Dazu gehören auch solche, die keine Rücklaufsperre haben. Diese waren bisher untersagt, da sie rückwärtslaufen können, wenn mehr Energie ins Netz eingeliefert als verbraucht wurde. Bis die Netzversorger moderne und digitale Zweirichtungszähler installiert haben, sieht das Gesetz des Solarpaket 1 vor, dass alle Zählertypen erlaubt sind.
Änderungen für Balkonkraftwerke
Das Solarpaket 1 sorgt für die Förderung von mehr Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und beseitigt dafür bürokratische Hürden. Eine Nutzung von preisgünstigem Solarstrom soll nun auch Bewohnern in Mehrfamilienhäusern erleichtert werden. So sieht der Inhalt des Solarpaket 1 eine Einführung von der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vor.
Was genau ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung? Dieses neue Instrument soll dafür sorgen, dass Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern den Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können. Die zuvor geltende Regelung, dass der Strom erst einen Umweg macht, da er zunächst ins allgemeine Stromnetz eingespeist werden muss, entfällt. Die Bewohnerinnen und Bewohner können nun also direkt ihren Solarstromanteil kostenfrei nutzen. Dadurch wird dann der Bedarf an Strom vom Energieversorger reduziert. Sollte mehr Strom benötigt werden, kann dieser jedoch weiterhin über die bestehenden Stromlieferverträge bezogen werden.
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So erleichtert das Solarpaket 1 das Repowering bei Photovoltaik
Ein Austausch einiger oder aller Module einer Solaranlage durch effizientere Bestandteile bezeichnet man auch als Repowering. Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen denken über diesen Schritt nach. Auch das soll nun mit dem Solarpaket 1 leichter werden. Das Repowering von Photovoltaik soll dabei helfen auf gleicher Fläche langfristig mehr Strom zu erzeugen durch die Verwendung besserer Module.
Eine entscheidende Änderung dabei ist, dass beim Austausch durch bessere Module jetzt nicht mehr der bisherige EEG-Vergütungsanspruch verloren geht. Vor dem Solarpaket 1 war dies nur möglich, wenn die alten Module beschädigt waren. Somit war ein Austausch ohne vorliegenden Schaden nicht attraktiv für Solaranlagenbesitzer.
So erleichtert das Solarpaket 1 das Repowering bei Photovoltaik
Nicht nur Photovoltaik soll durch das Solarpaket 1 gestärkt werden, sondern auch andere erneuerbare Energien sollen gefördert werden. Dazu gehören vor allem die Windkraft auf dem Land und der See aber auch die Biomasse. Auch hier soll es deutliche bürokratische Erleichterungen geben, die helfen z. B. Windenergie-Gebiete schneller anzuerkennen. Das Gleiche gilt für die Stromerzeugung aus Biogas.
Fazit: Welche Fortschritte bringt das Solarpaket 1?
Das Solarpaket 1 treibt den Ausbau von erneuerbaren Energien, vor allem von Solarenergie, weiter an. Das Wegfallen einiger bürokratischer Hürden macht den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich attraktiver. Das Gesetz des Solarpaket 1 setzt damit 2024 weitere Maßnahmen um, damit zukünftig die Klimaschutzziele erreicht werden können. Die neuen Regelungen sind sowohl für die Industrie interessant als auch für Mieter und Eigentümer, die sich im privaten Bereich an der Energiewende beteiligen wollen. Ob die Inhalte des Solarpaket 1 in Zukunft den Bereich der erneuerbaren Energie weiter ankurbelt wird die Zukunft zeigen. Ein nächster Schritt ist auf jeden Fall gemacht.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Solarpaket 1
Welche Vereinfachungen gibt es beim Mieterstrom durch das Solarpaket 1?
Das Mieterstrommodell was bisher ausschließlich für PV-Anlagen auf Wohngebäuden möglich, die 40 % ihrer Fläche fürs Wohnen nutzen. Da diese Vorgabe schwer nachzuweisen war, entfällt die Hürde beim Mieterstrom mit dem Solarpaket 1. Nun können auch Gebäude, egal mit welcher Art von Nutzung, eine PV-Anlage installieren. Damit wird das Mieterstrommodell auf gewerblich genutzte Gebäude erweitert z. B. Bürogebäude. Darüber hinaus werden auch vertragsrechtliche Anforderungen an Mietstromverträge vereinfacht. Sie werden dann regulären Stromlieferverträgen entsprechen.
Stromspeicher mit Netzstrom laden: Wie funktioniert das?
Ohne dass der Anspruch auf die EEG-Vergütung für die Einspeisung entfällt, können Solarspeicher nun Netzstrom laden dank der Neuerungen des Solarpaket 1. Das ermöglicht neue Möglichkeiten mit dynamischen Stromtarifen. Das heißt, es kann preiswerter Strom in Niedrigpreisphasen geladen werden, der dann für Zeiten mit erhöhtem Stromverbrauch gespeichert wird.
Was macht das Solarpaket 1 besser als das EEG 2023?
beschlossen wurden. Bereits mit dem EEG 2023 gab es erste Erleichterungen, wie der Änderung der 70 % Regelung – Solaranlagen dürfen nun ihre volle Leistung ins Netz einspeisen – und dem Wegfall der Mehrwertsteuer. So wurde die Attraktivität der Anlagen gesteigert und auch günstiger.
Das Solarpaket 1 geht noch einen Schritt weiter und vereinfacht einige Regeln noch mehr. Gerade im Bereich Balkonkraftwerke wurde einiges getan. Jetzt sind noch größere Balkonkraftwerke erlaubt (bis 800 Watt) und die Anmeldung beim Netzbetreiber fällt weg. So wird der Start in die Solarenergie noch leichter und mehr Menschen bekommen die Chance bei der Energiewende dabei zu sein und aktiv zu werden.