24h-Lieferantenwechsel: Das müssen Sie wissen
Was hat sich 2025 beim 24h-Lieferantenwechsel geändert?

Mit dem Ziel, die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, verabschiedete der Bundestag im Jahr 2021 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das Ziel? Den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher deutlich zu vereinfachen. Wie das funktionieren soll? Durch die Umsetzung des 24h-Lieferantenwechsels. Ab dem 6. Juni 2025 müssen Wechselanfragen innerhalb eines Werktags bestätigt werden.
Wie der 24h-Lieferantenwechsel funktioniert und worauf Sie als Kunde achten sollten, klären wir in diesem Beitrag. Sie haben Fragen zum neuen Lieferantenwechsel für Strom? Wir sind für Sie da.
Das Wichtigste in Kürze zum Thema 24h-Lieferantenwechsel
Das ist neu: Ab dem 6. Juni 2025 muss ein Lieferantenwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden.
Voraussetzungen: Stromkunden benötigen für den Wechsel die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer).
Kündigungsbedingungen bleiben gleich: Bestehende vertragliche Kündigungsfristen ändern sich durch die Einführung des 24h-Lieferantenwechsels nicht.
Nur Strom, nicht Gas: Der Lieferantenwechsel gilt nur für Strom-, nicht für Gasverträge.
Definition: Was ist ein 24h-Lieferantenwechsel?
Der sogenannte 24h-Lieferantenwechsel (kurz: LFW24) beschreibt nicht den tatsächlichen Wechsel Ihres Stromanbieters innerhalb eines Tages, sondern die neue Pflicht für Netzbetreiber und Energieversorger, einen beantragten Wechsel innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen. Für Sie als Verbraucher ändert sich dabei nur wenig am Ablauf, der eigentliche Vorteil liegt in der schnelleren Bearbeitung im Hintergrund.
Neu ist der Lieferantenwechsel an sich nicht: Schon heute steht es Verbrauchern frei, welchen Strom- und Gasanbieter sie wählen. Zu unterscheiden ist der Lieferantenwechsel vom Vertragswechsel. Laut Definition meint Lieferantenwechsel den Wechsel des Stromanbieters, während der Vertragswechsel beim gleichen Versorger erfolgt. Neu ist ab dem 6. Juni 2025 die zeitliche Vorgabe: Statt bisher bis zu drei Wochen müssen Energieversorger den Wechsel nun innerhalb eines Werktags bestätigen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gibt diese Frist vor.
Auch wenn der Wechsel des Energieversorgers ab Juni 2025 innerhalb eines Werktages möglich sein soll, gelten für Verbraucher weiterhin die ursprünglichen Kündigungsbedingungen ihres Stromvertrags. Diese sehen in der Regel keine Kündigungsfristen von 24 Stunden vor. Da Energieversorger zumindest aktuell auch nicht per Gesetz verpflichtet werden, die Fristen zu verkürzen, bleiben die realen Auswirkungen des 24h-Lieferantenwechsels abzuwarten.
Wie funktioniert ein 24h-Lieferantenwechsel?
Für Verbraucher ändert sich durch den 24h-Lieferantenwechsel nichts: Wenn Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden, können Sie diesen wie gewohnt beauftragen. Vergleichen Sie dafür vorab nicht nur die monatlichen Kosten, sondern auch Punkte wie Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um ein vorteilhafteres Angebot handelt.
Haben Sie sich entschieden, Ihren Energieanbieter zu wechseln, können Sie den Vertrag beim neuen Versorger unkompliziert online abschließen. Sie benötigen dafür nur Ihre MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Diese Kennnummer beschreibt den Ort des Energieverbrauchs – beispielsweise Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Es geht dabei nicht um den jeweiligen Zählerstand, sondern um die lokal gebundene Verbrauchsstelle. Sie finden die 11-stellige MaLo-ID auf Ihrer Stromrechnung oder bekommen sie auf Anfrage von Ihrem Netzbetreiber.
Haben Sie den neuen Stromvertrag abgeschlossen, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern, denn die Kündigung des alten Vertrags übernimmt (wie bisher) der neue Versorger. Er übermittelt die Anfrage für den Lieferantenwechsel an den Netzbetreiber, der die Anfrage prüft, den Wechsel bestätigt und mit der Energiebelieferung beginnt.
Bei einem Lieferantenwechsel kündigt der neue Energieanbieter den alten Strom- oder Gasvertrag für Sie. Daran ändert auch der kommende 24h-Lieferantenwechsel nichts. Selbst kündigen müssen Sie nur dann, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten.
Was bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel für Kunden?
Für Verbraucher ändert sich durch den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden kaum etwas, da dieser im Hintergrund läuft. Allerdings braucht es für den Wechsel ab Juni 2025 theoretisch nur die MaLo-ID. Die Zählernummer ist nicht mehr zwingend notwendig.
Wie Sie bereits gelesen haben, besteht der 24h-Lieferantenwechsel allerdings nicht unabhängig von den Kündigungsfristen des Ursprungsvertrags. Diese Fristen bleiben weiterhin bestehen. Da sie meist länger als 24 Stunden sind, können Sie den Lieferantenwechsel nicht sofort vollziehen. Durch die neue Regelung sind Netzbetreiber und Energieversorger künftig verpflichtet, Wechselanfragen untereinander innerhalb eines Werktags zu bestätigen.
Was sich allerdings ab dem 6. Juni 2025 in jedem Fall für Stromkunden ändert, sind die Bedingungen für die Energiebelieferung bei Umzügen.
Worauf sollte ich achten, wenn ich umziehe?
Ziehen Sie um, sollten Sie frühzeitig den Strom anmelden – denn ab dem 06. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich. Konkret bedeutet das:
Ziehen Sie um, müssen Sie Ihren Energiebedarf mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin beim Versorger an- bzw. abmelden.
Bedenken Sie auch die Kündigungsfristen bei Ihrem alten Versorger. Meist betragen diese zwei Wochen.
Halten Sie die Fristen nicht ein, werden Sie nach dem Umzug in die Grundversorgung eingestuft. Diese ist oftmals teurer als die Tarife anderer Stromanbieter.
Damit es bei Ihrer Stromversorgung keine Probleme gibt und Sie immer von den günstigsten Tarifen profitieren können, empfehlen wir Ihnen, Ihren Stromanbieter bereits 14 Tage vorab über den anstehenden Umzug in Kenntnis zu setzen. Die Zählerstände Ihrer alten Wohnung können Sie im Anschluss an die Wohnungsübergabe zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder mithilfe eines Übergabeprotokolls übermitteln. So kann Ihr Anbieter die Schlussrechnung korrekt erstellen.
Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem bisherigen Stromanbieter, um prüfen zu lassen, ob Ihr aktueller Vertrag auch an der neuen Adresse fortgeführt werden kann. So stellen Sie sicher, dass die Versorgung nahtlos weiterläuft. Erfolgt die Mitteilung zu spät, kann es passieren, dass Sie in die teurere Grundversorgung eingestuft werden.
Bei energis finden Sie Ihren passenden Stromtarif in wenigen Minuten mit unserem Tarifrechner. Anschließend übermitteln Sie uns einfach Ihre Daten und melden Ihren Strombedarf an. Damit Sie sich frühzeitig anmelden können, empfehlen wir Ihnen, bereits vor der Wohnungsübergabe beim Hauseigentümer oder der Hausverwaltung die Zählernummer oder MaLo-ID zu erfragen. Ihre Zählerstände können Sie auch später nachreichen. Sobald der Vertrag mit uns geschlossen ist, können Sie sich entspannt zurücklehnen: Wir kümmern uns um alle Formalitäten.

Gilt der 24h-Lieferantenwechsel auch für Gas?
Nein, der 24h-Lieferantenwechsel gilt nicht für Gas, sondern ausschließlich für Strom. Für Gasverträge bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. In der Marktkommunikation gelten hier weiterhin längere Bearbeitungszeiten, weshalb ein Lieferantenwechsel nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden kann. Für Gaskunden ändert sich durch die neue Regelung also nichts.
Was ändert sich für Lieferanten und Netzbetreiber?
Für Marktrollen wie Versorger und Netzbetreiber (die auch als Messstellenbetreiber fungieren) bringt der kommende 24h-Lieferantenwechsel wesentliche Änderungen mit sich. Um die Bestätigung der Wechselanfrage innerhalb eines Werktags zu ermöglichen, müssen die Lieferanten bestehende Prozesse überarbeiten und Systeme neu strukturieren – innerhalb der zeitnahen Umsetzungsfrist zum 06. Juni 2025.
Dabei geht es um drei zentrale Prozesse: GPKE (Kundenbelieferung mit Strom), WiM (Messwesen) und MPES (Einspeisung). Zukünftig sollen Prozesse wie GPKE und MPES nicht mehr nebeneinander laufen, sondern MPES vollständig in die GPKE integriert werden. Durch einheitlichere Abläufe kann so auch eine schnellere Bearbeitung beim Lieferantenwechsel erfolgen.
Fazit: Auswirkungen des 24h-Lieferantenwechsels auf den Energiemarkt
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und der Einführung des 24h-Lieferantenwechsels beginnt für den Energiemarkt ein neues Kapitel. Die technischen Abläufe im Hintergrund werden beschleunigt, für Verbraucher ändert sich dadurch allerdings nichts. Für die Anmeldung beim neuen Anbieter benötigen Kunden ab sofort zusätzlich die MaLo-Identifikationsnummer – alle weiteren Schritte erfolgen wie gewohnt.
Auch wenn sich für Verbraucher am eigentlichen Wechselprozess wenig ändert, sorgt die klare zeitliche Vorgabe dafür, dass alle beteiligten Marktrollen enger zusammenarbeiten müssen. Das macht den Lieferantenwechsel für Strom effizienter und stärkt das Vertrauen in die Energieversorgung. Die Einführung durch die Bundesnetzagentur ist somit ein wichtiger Schritt hin zu einem zukunftsfähigen und verbraucherfreundlichen Energiemarkt.
