Prämien für E-Autos
Wie Sie mit der Förderung für Elektroautos bis zu 6.750 Euro sparen

Im Zuge des Umweltschutzes befindet sich die Elektromobilität immer weiter auf dem Vormarsch. Mit der zunehmenden E-Auto Reichweite werden die Fahrzeuge auch für immer mehr Menschen alltagstauglich. Allerdings ist der Kauf eines Elektroautos kein günstiges Vorhaben und für viele nicht realisierbar. Um die Verbreitung von Elektroautos zu erhöhen und mehr Menschen den Umstieg zu ermöglichen, bot die Bundesregierung einen Zuschuss für den Erwerb von E-Autos an, den Umweltbonus.
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energis Kundenberater
Prämien für E-Autos - das sollten Sie wissen
Aktuell: Aktuell gibt es keine staatliche Kaufprämie für Elektroautos mehr, da die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ende 2023 eingestellt wurde.
Umweltbonus: Beim Kauf eines Elektroautos konnten Sie bis zu 6.750 Euro Förderung erhalten, die sich aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammensetzte. Der Umweltbonus war bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Ab Januar 2024 gab es eine Reduzierung auf maximal 4.500 Euro.
Kombination: Der Umweltbonus konnte mit weiteren Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene kombiniert werden, um die Anschaffungskosten weiter zu senken.
Steuervorteile: Besitzer von Elektroautos profitieren von Steuererleichterungen wie einer Befreiung von der Kfz-Steuer für bis zu zehn Jahre oder bis 2030, sowie steuerfreien Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz.

Aktuell sind die Förderprogramme für den Kauf von E-Autos und Ladestationen ausgesetzt. Die Umweltboni wurden ab 2024 reduziert, und Plug-In Hybride erhalten keine Förderung mehr. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass sich die Fördersituation je nach politischer Entwicklung und Bedarf in Zukunft wieder ändern könnte. Wir empfehlen, regelmäßig die offiziellen Kanäle zu prüfen, um von potenziellen neuen Programmen oder Anpassungen zu profitieren.
Thomas Schneider - energis Kundenberater
Der BAFA Umweltbonus
Mit dem BAFA Umweltbonus konnten Sie für reine Elektroautos eine Förderung von bis zu 6.750 Euro erhalten. Plug-In Hybride, die in den letzten Jahren ebenfalls förderfähig waren, erhielten bereits seit 1. Januar 2023 keine Förderung mehr.
Zusammengesetzt war der Umweltbonus aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Ursprünglich waren die Anteile der Bundesregierung und der Hersteller gleichmäßig verteilt, allerdings verdoppelte die Bundesregierung ihren Anteil mit der sogenannten Innovationsprämie.
Wie lange galt die erhöhte E-Auto Förderung des BAFA?
Die aktuellen Beträge zur Förderung von Elektroautos von bis zu 6.750 Euro galten noch bis einschließlich 31. Dezember 2023. Ab 1. Januar 2024 wurden die Förderungsbeträge nochmal reduziert, sodass die Förderung maximal 4.500 Euro betrug. Prinzipiell funktionierte die E-Auto Prämie nach dem Windhundprinzip. Das heißt, die Elektroauto Prämie wurde solange vergeben bis die Fördergelder des Bundes aufgebraucht waren.
Wie hoch war die Förderung beim Kauf von Elektrofahrzeugen?
Die E-Auto Prämie setzte sich aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammen. Der Bundesanteil war zu einem Zeitpunkt doppelt so hoch wie der Herstelleranteil, aufgrund der Innovationsprämie. Ein Antrag zur Förderung inklusive Innovationsprämie konnte für alle Elektroautos gestellt werden, die nach dem 3. Juni 2020 erstmalig zugelassen wurden.
Beim Kauf eines Elektroautos war es wichtig, dass die Haltedauer mindestens zwölf Monate betrug, d. h. das Fahrzeug musste mindestens so lange auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Wurde das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist weiterverkauft, musste die Prämie zurückgezahlt werden. Je nach Preisklasse des Fahrzeuges, fiel die Prämie für den Kauf eines E-Autos von Bund und Hersteller unterschiedlich hoch aus:
Fahrzeug | Nettolistenpreis (Basismodell) | Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) | Herstelleranteil (netto) | Förderung insgesamt |
|---|---|---|---|---|
Elektroauto | Bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Elektroauto | Über 40.000 € bis maximal 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Wie hoch war die E-Auto Prämie beim Leasing?
Beim Leasing von Elektroautos fiel die Prämie teilweise geringer aus als beim Kauf. Die Höhe der Förderung bei Leasingfahrzeugen war abhängig von der Leasingdauer. Elektroautos mit einer Leasingdauer von über 23 Monaten erhielten die volle Prämie – wie beim Kauf eines neuen Elektrofahrzeuges. Dies betraf alle E-Autos mit einer Leasingdauer von 23 Monaten oder weniger. Elektroautos mit einer Leasingdauer zwischen 12 und 23 Monaten erhielten die Hälfte der Förderung. Fahrzeuge mit einer Leasingdauer unter 12 Monaten hingegen konnten bereits seit Jahresbeginn 2023 nicht mehr vom Umweltbonus profitieren.
Damit für geleaste Fahrzeuge ein Antrag gestellt werden konnte, betrug die Mindesthaltedauer zwölf Monate, wenn die Leasingdauer zwölf bis 23 Monate betrug. Betrug die Laufzeit des Leasings über 23 Monate und die volle E-Auto Förderung konnte wahrgenommen werden, war eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten vorgeschrieben. Neben der Leasing-Laufzeit war auch der Listenpreis des Autos entscheidend bei der Bestimmung der Kaufprämie:
Fahrzeug | Leasing-Laufzeit | Nettolistenpreis (Basismodell) | Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) | Herstelleranteil (netto) | Förderung insgesamt |
|---|---|---|---|---|---|
Elektroauto | 12 bis 23 Monate | Bis 40.000 € | 2.250 € | 1.125 € | 3.375 € |
Elektroauto | 12 bis 23 Monate | Über 40.000 € bis maximal 65.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Elektroauto | über 23 Monate | Bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Elektroauto | über 23 Monate | Über 40.000 € bis maximal 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
E-Auto Prämie für junge Gebrauchtwagen
Sofern die Erstzulassung eines gebrauchten E-Autos nicht länger als ein Jahr zurücklag, konnte der Umweltbonus auch für einen Gebrauchtwagen beantragt werden. Dabei wurde sowohl das Leasing als auch der Kauf eines gebrauchten E-Autos vom Bund bezuschusst. Um für die E-Auto Förderung berechtigt zu sein, musste das Fahrzeugmodell beim BAFA als förderfähiges Fahrzeug gelistet sein. Zudem durfte der Gebrauchtwagen zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller nachweislich nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren und es durfte noch keine Förderung für das Fahrzeug beantragt worden sein. Erfolgte der Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Privatpersonen, war das erworbene Elektroauto nicht förderfähig. Ein gewerblicher Kauf mit Bruttopreis und ausgewiesenem Umsatzsteueranteil war Voraussetzung. Für den Zuschuss bei einem gebrauchten E-Auto galten die Fördersätze aus den Tabellen zum Kauf und Leasing eines Neuwagens mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro:
Fahrzeug | Vertragsart | Nettolistenpreis (Basismodell) | Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) | Herstelleranteil (netto) | Förderung insgesamt |
|---|---|---|---|---|---|
Gebrauchtwagen | Kauf | Bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | Leasing 12 bis 23 Monate | Bis 65.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Gebrauchtwagen | Leasing über 23 Monate | Bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Änderung der E-Auto Förderung 2024
Ab 1. Januar 2024 galten neue, reduzierte Summen für die E-Auto Prämie. Zudem wurden nur noch Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 € gefördert:
Fahrzeug | Vertragsart | Nettolistenpreis (Basismodell) | Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) | Herstelleranteil (netto) | Förderung insgesamt |
|---|---|---|---|---|---|
Elektroauto (neu) | Kauf | Bis 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Elektroauto (neu) | Leasing 12 bis 23 Monate | Bis 45.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Elektroauto (neu) | Leasing über 23 Monate | Bis 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | Kauf | Bis 45.000 € | 2.400 € | 1.200 € | 3.600 € |
Gebrauchtwagen | Leasing 12 bis 23 Monate | Bis 45.000 € | 1.200 € | 600 € | 1.800 € |
Gebrauchtwagen | Leasing über 23 Monate | Bis 45.000 € | 2.400 € | 1.200 € | 3.600 € |
Antrag zur E-Auto Prämie beim BAFA
Einen Antrag zur Umweltprämie für E-Autos konnten nur noch Privatpersonen stellen, die als Fahrzeughalter auf ein förderfähiges Auto zugelassen waren und selbst Käufer oder Leasingnehmer des Wagens waren. Bis 31. August 2023 konnten auch Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine einen Antrag zur Förderung von Elektroautos stellen. Eine Liste aller förderfähigen Fahrzeuge finden Sie auf der Website des BAFA.
Der Antrag zum Umweltbonus wurde in einem elektronischen Verfahren auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung musste das Elektrofahrzeug bereits erworben und zugelassen sein, ansonsten wurde der Antrag vom BAFA abgelehnt. Der Antrag zur E-Auto Prämie konnte innerhalb eines Jahres nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
Verteilung des Umweltbonus nach dem Windhundprinzip
Auf die Prämie beim Kauf oder Leasing von Elektroautos bestand kein Rechtsanspruch. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Förderprogramms mussten noch zur Verfügung stehen, damit die Kaufprämie vergeben wurde. Dabei galt das Windhundprinzip – sprich, wer zuerst kam, mahlte zuerst. Waren die Gelder zur Förderung aufgebraucht, wurde auch keine Prämie für E-Autos mehr ausgegeben. Bei Veränderungen der Richtlinie zum Umweltbonus wurde immer die jeweils geltende Richtlinie zum Zeitpunkt der Antragsstellung angewendet.
Förderprogramme kombinieren und mehr Geld sparen
Um die E-Auto Kosten weiter zu senken, konnten verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene mit dem Umweltbonus des BAFA kombiniert werden. Voraussetzung dafür war, dass zwischen dem Förderungsgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Verwaltungsvereinbarung bestand. Diese sorgte dafür, dass haushalts- und beihilferechtliche Vorgaben eingehalten wurden und regelte das Zusammenspiel der verschiedenen Förderprogramme. Der BAFA Umweltbonus konnte allerdings nur mit einem weiteren Förderprogramm kombiniert werden, nicht mit mehreren gleichzeitig. Zu den kombinierbaren Förderprogrammen zählten beispielsweise:
Sofortprogramm „Saubere Luft“ (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)
Förderrichtlinie Elektromobilität (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin)
Vor der Beantragung der BAFA Förderung lohnte es sich also, über weitere Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu informieren. Ebenfalls empfohl sich ein Vergleich von verschiedenen Autoanbietern, da diese teilweise eigene Rabattaktionen oder Kaufprämien für Elektroautos vergaben.
Steuerliche Vorteile von Elektrofahrzeugen
Neben der attraktiven Prämie des BAFA profitieren Besitzer eines E-Autos außerdem von Steuervorteilen. Diese gelten allerdings ausschließlich für reine Elektroautos und nicht für Plug-In-Hybride. Elektrofahrzeuge, die bis zum Ende des Jahres 2020 zugelassen wurden, sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Aber auch Elektroautos, die bis zum Ende des Jahres 2025 zugelassen werden, profitieren noch vom Wegfall der Kfz-Steuern. Jedoch gilt hier nicht mehr die Steuerbefreiung über zehn Jahre, sondern bis zum Ende des Jahres 2030.
Außerdem muss das Laden eines Elektroautos beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden und ist somit steuerfrei. Für Elektro-Dienstwagen, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden und deren Bruttolistenpreis weniger als 60.000 Euro beträgt, sind monatlich nur noch 0,25 Prozent des Listenpreises bei der Steuer anzusetzen. Teurere E-Autos und Plug-In-Hybride werden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert und liegen somit immer noch unter Autos mit Verbrennungsmotor, die mit einem Prozent angesetzt werden.
Förderung für Elektroauto Ladestationen von der KfW
Bis Ende 2021 wurde auch die Anschaffung einer E-Auto Ladestation gefördert. Seitdem sind die Fördermittel der KfW erschöpft, weshalb ein Antrag zur Förderung beim Kauf einer Wallbox derzeit nicht mehr möglich ist. Dennoch gibt es in der Zwischenzeit bereits günstige Alternativen, mit denen Sie Ihr E-Auto problemlos Zuhause laden können. Suchen Sie sich einfach eine passende energis Wallbox für Ihr Auto und Zuhause aus, um den Rest kümmern wir uns!
