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Wie Sie mit der Förderung für Elektroautos bis zu 6.750 Euro sparen

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Im Zuge des Umweltschutzes befindet sich die Elektromobilität immer weiter auf dem Vormarsch. Mit der zunehmenden E-Auto Reichweite werden die Fahrzeuge auch für immer mehr Menschen alltagstauglich. Allerdings ist der Kauf eines Elektroautos kein günstiges Vorhaben und für viele nicht realisierbar. Um die Verbreitung von Elektroautos zu erhöhen und mehr Menschen den Umstieg zu ermöglichen, bietet die Bundesregierung einen Zuschuss für den Erwerb von E-Autos an. Der sogenannte Umweltbonus kann bis zu 6.750 Euro betragen und wird in Anteilen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Auto-Hersteller gezahlt. Hybridautos erhalten seit 2023 keine E-Auto Förderung mehr.

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Umweltbonus wissen müssen, und in den Genuss welcher weiteren finanziellen Vorteile Sie als Besitzer eines Elektroautos kommen!

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Thomas Schneider
energis Kundenberater

Der BAFA Umweltbonus

Mit dem BAFA Umweltbonus können Sie für reine Elektroautos eine Förderung von bis zu 6.750 Euro erhalten. Plug-In Hybride, die in den letzten Jahren ebenfalls förderfähig waren, erhalten seit 1. Januar 2023 keine Förderung mehr.

Zusammengesetzt ist der Umweltbonus aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Ursprünglich waren die Anteile der Bundesregierung und der Hersteller gleichmäßig verteilt, allerdings hat die Bundesregierung ihren Anteil mit der sogenannten Innovationsprämie verdoppelt.

Wie lange gilt die erhöhte E-Auto Förderung des BAFA?

Die aktuellen Beträge zur Förderung von Elektroautos von bis zu 6.750 Euro gelten noch bis einschließlich 31. Dezember 2023. Ab 1. Januar 2024 werden die Förderungsbeträge nochmal reduziert, sodass die Förderung maximal 4.500 Euro beträgt. Prinzipiell funktioniert die E-Auto Prämie nach dem Windhundprinzip. Das heißt, die Elektroauto Prämie wird solange vergeben bis die Fördergelder des Bundes aufgebraucht sind.

Wie hoch ist die Förderung beim Kauf von Elektrofahrzeugen?

Die E-Auto Prämie setzt sich aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammen. Der Bundesanteil ist aktuell doppelt so hoch wie der Herstelleranteil, aufgrund der Innovationsprämie. Ein Antrag zur Förderung inklusive Innovationsprämie kann für alle Elektroautos gestellt werden, die nach dem 3. Juni 2020 erstmalig zugelassen wurden.

Beim Kauf eines Elektroautos ist es wichtig, dass die Haltedauer mindestens zwölf Monate beträgt, d. h. das Fahrzeug muss mindestens so lange auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Wird das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist weiterverkauft, muss die Prämie zurückgezahlt werden. Je nach Preisklasse des Fahrzeuges, fällt die Prämie für den Kauf eines E-Autos von Bund und Hersteller unterschiedlich hoch aus:

Fahrzeug

Nettolistenpreis (Basismodell)

Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie)

Herstelleranteil (netto)

Förderung insgesamt

Elektroauto

Bis 40.000 €

4.500 €

2.250 €

6.750 €

Elektroauto

Über 40.000 € bis maximal 65.000 €

3.000 €

1.500 €

4.500 €

Wie hoch ist die E-Auto Prämie bei Leasing?

Beim Leasing von Elektroautos fällt die Prämie teilweise geringer aus als beim Kauf. Die Höhe der Förderung bei Leasingfahrzeugen ist abhängig von der Leasingdauer festgelegt. Elektroautos mit einer Leasingdauer von über 23 Monaten erhalten die volle Prämie – wie beim Kauf eines neuen Elektrofahrzeuges. Dies betrifft alle E-Autos mit einer Leasingdauer von 23 Monaten oder weniger. Elektroautos mit einer Leasingdauer zwischen 12 und 23 Monaten erhalten die Hälfte der Förderung. Fahrzeuge mit einer Leasingdauer unter 12 Monaten hingegen können seit Jahresbeginn 2023 nicht mehr vom Umweltbonus profitieren.

Damit für geleaste Fahrzeuge ein Antrag gestellt werden kann, beträgt die Mindesthaltedauer zwölf Monate, wenn die Leasingdauer zwölf bis 23 Monate beträgt. Beträgt die Laufzeit des Leasings über 23 Monate und die volle E-Auto Förderung kann wahrgenommen werden, ist eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten vorgeschrieben. Neben der Leasing-Laufzeit ist auch weiterhin der Listenpreis des Autos entscheidend bei der Bestimmung der Kaufprämie:

Fahrzeug

Leasing-Laufzeit

Nettolistenpreis (Basismodell)

Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie)

Herstelleranteil (netto)

Förderung insgesamt

Elektroauto

12 bis 23 Monate

Bis 40.000 €

2.250 €

1.125 €

3.375 €

Elektroauto

12 bis 23 Monate

Über 40.000 € bis maximal 65.000 €

1.500 €

750 €

2.250 €

Elektroauto

über 23 Monate

Bis 40.000 €

4.500 €

2.250 €

6.750 €

Elektroauto

über 23 Monate

Über 40.000 € bis maximal 65.000 €

3.000 €

1.500 €

4.500 €

E-Auto Prämie für junge Gebrauchtwagen

Sofern die Erstzulassung eines gebrauchten E-Autos nicht länger als ein Jahr zurückliegt, kann der Umweltbonus auch für einen Gebrauchtwagen beantragt werden. Dabei wird sowohl das Leasing als auch der Kauf eines gebrauchten E-Autos vom Bund bezuschusst. Um für die E-Auto Förderung berechtigt zu sein, muss das Fahrzeugmodell beim BAFA als förderfähiges Fahrzeug gelistet sein. Zudem darf der Gebrauchtwagen zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller nachweislich nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren und es darf noch keine Förderung für das Fahrzeug beantragt worden sein. Erfolgt der Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Privatpersonen, ist das erworbene Elektroauto nicht förderfähig. Ein gewerblicher Kauf mit Bruttopreis und ausgewiesenem Umsatzsteueranteil ist Voraussetzung. Für den Zuschuss bei einem gebrauchten E-Auto gelten die Fördersätze aus den Tabellen zum Kauf und Leasing eines Neuwagens mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro:

Fahrzeug

Vertragsart

Nettolistenpreis (Basismodell)

Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie)

Herstelleranteil (netto)

Förderung insgesamt

Gebrauchtwagen

Kauf

Bis 65.000 €

3.000 €

1.500 €

4.500 €

Gebrauchtwagen

Leasing 12 bis 23 Monate

Bis 65.000 €

1.500 €

750 €

2.250 €

Gebrauchtwagen

Leasing über 23 Monate

Bis 65.000 €

3.000 €

1.500 €

4.500 €

Änderung der E-Auto Förderung 2024

Ab 1. Januar 2024 gelten neue, reduzierte Summen für die E-Auto Prämie. Zudem werden nur noch Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 € gefördert:

Fahrzeug

Vertragsart

Nettolistenpreis (Basismodell)

Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie)

Herstelleranteil (netto)

Förderung insgesamt

Elektroauto (neu)

Kauf

Bis 45.000 €

3.000 €

1.500 €

4.500 €

Elektroauto (neu)

Leasing 12 bis 23 Monate

Bis 45.000 €

1.500 €

750 €

2.250 €

Elektroauto (neu)

Leasing über 23 Monate

Bis 45.000 €

3.000 €

1.500 €

4.500 €

Gebrauchtwagen

Kauf

Bis 45.000 €

2.400 €

1.200 €

3.600 €

Gebrauchtwagen

Leasing 12 bis 23 Monate

Bis 45.000 €

1.200 €

600 €

1.800 €

Gebrauchtwagen

Leasing über 23 Monate

Bis 45.000 €

2.400 €

1.200 €

3.600 €

Antrag zur E-Auto Prämie beim BAFA

Einen Antrag zur Umweltprämie für E-Autos können nur noch Privatpersonen stellen, die als Fahrzeughalter auf ein förderfähiges Auto zugelassen sind und selbst Käufer oder Leasingnehmer des Wagens sind. Bis 31. August 2023 konnten auch Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine einen Antrag zur Förderung von Elektroautos stellen. Eine Liste aller förderfähigen Fahrzeuge finden Sie auf der Website des BAFA.

Der Antrag zum Umweltbonus wird in einem elektronischen Verfahren auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Elektrofahrzeug bereits erworben und zugelassen sein, ansonsten wird der Antrag vom BAFA abgelehnt. Der Antrag zur E-Auto Prämie kann innerhalb eines Jahres nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.

Verteilung des Umweltbonus nach dem Windhundprinzip

Auf die Prämie beim Kauf oder Leasing von Elektroautos besteht kein Rechtsanspruch. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Förderprogramms müssen noch zur Verfügung stehen, damit die Kaufprämie vergeben wird. Dabei gilt das Windhundprinzip – sprich, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Sind die Gelder zur Förderung aufgebraucht, wird auch keine Prämie für E-Autos mehr ausgegeben. Bei Veränderungen der Richtlinie zum Umweltbonus wird immer die jeweils geltende Richtlinie zum Zeitpunkt der Antragsstellung angewendet.

Förderprogramme kombinieren und mehr Geld sparen

Um die E-Auto Kosten weiter zu senken, können verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene mit dem Umweltbonus des BAFA kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Förderungsgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Verwaltungsvereinbarung besteht. Diese sorgt dafür, dass haushalts- und beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden und regelt das Zusammenspiel der verschiedenen Förderprogramme. Der BAFA Umweltbonus kann allerdings nur mit einem weiteren Förderprogramm kombiniert werden, nicht mit mehreren gleichzeitig. Zu den kombinierbaren Förderprogrammen zählen beispielsweise:

  • Sofortprogramm „Saubere Luft“ (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)

  • Förderrichtlinie Elektromobilität (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin)

Vor der Beantragung der BAFA Förderung lohnt es sich also, über weitere Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu informieren. Ebenfalls empfiehlt sich ein Vergleich von verschiedenen Autoanbietern, da diese teilweise eigene Rabattaktionen oder Kaufprämien für Elektroautos vergeben.

Steuerliche Vorteile von Elektrofahrzeugen

Neben der attraktiven Prämie des BAFA profitieren Besitzer eines E-Autos außerdem von Steuervorteilen. Diese gelten allerdings ausschließlich für reine Elektroautos und nicht für Plug-In-Hybride. Elektrofahrzeuge, die bis zum Ende des Jahres 2020 zugelassen wurden, sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Aber auch Elektroautos, die bis zum Ende des Jahres 2025 zugelassen werden, profitieren noch vom Wegfall der Kfz-Steuern. Jedoch gilt hier nicht mehr die Steuerbefreiung über zehn Jahre, sondern bis zum Ende des Jahres 2030.

Außerdem muss das Laden eines Elektroautos beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden und ist somit steuerfrei. Für Elektro-Dienstwagen, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden und deren Bruttolistenpreis weniger als 60.000 Euro beträgt, sind monatlich nur noch 0,25 Prozent des Listenpreises bei der Steuer anzusetzen. Teurere E-Autos und Plug-In-Hybride werden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert und liegen somit immer noch unter Autos mit Verbrennungsmotor, die mit einem Prozent angesetzt werden.

Förderung für Elektroauto Ladestationen von der KfW

Bis Ende 2021 wurde auch die Anschaffung einer E-Auto Ladestation gefördert. Seitdem sind die Fördermittel der KfW erschöpft, weshalb ein Antrag zur Förderung beim Kauf einer Wallbox derzeit nicht mehr möglich ist. Für den Herbst 2023 plant die KfW aber wieder ein Förderprogramm für E-Auto Ladestationen. Genaue Details dazu gibt es allerdings noch nicht. Dennoch gibt es in der Zwischenzeit bereits günstige Alternativen, mit denen Sie Ihr E-Auto problemlos Zuhause laden können. Suchen Sie sich einfach eine passende energis Wallbox für Ihr Auto und Zuhause aus, um den Rest kümmern wir uns!

Service

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